Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Se. Koͤnigl. Maj. haben Allerhöchst Shrem bevollmächtigten Gesandten am Kaiserl. 
Oestreich. Hose, Geheimen Rath, Grafen v. Beroldingen, das Gros-Kreuz des Kö- 
nigl. CivilVerdienst-Ordens zu verleihen, und dem bei diesen Gesansschafts-Posten ange- 
stellten Legations-Secretair Hartmann den Character als Legations-Rath gnaͤdigst zu er- 
theilen geruht. Den 25. Dec. 1807. 
Dem General-Feldzeugmeister v. Camrer ist das Praͤsidium bei dem Koͤnigl. Kriegs- 
Collegio allergnaͤdigst uͤbertragen worden. 
Johann Baptist Butsch, von Friedingen an der Donau, ist zum Secend-Lieutenant 
bei dem Regiwent Herzog Wilhelm angestellt, und 
Hauptmann v. Eichbaum, vom Regiment v. Lilienberg aus Königl. Diensten ent- 
lassen worden. 
  
  
Verms allerhöchsten Decrets vom 27. Dec. haben Se. Königl. Maj. den Ober- 
Regierungs-Assessor v. kinden zum Köntgl. Kammerjunker zu ernennen allergnädigst geruhr. 
Vermöge allerhöchsten Decrets vom 27. d. M. haben Se. Königl. Mas. die erle- 
digte Pfarrei Plochingen dem Prefessor des obern Gymnasiums zu Stuttgart # Nase, 
mit Beibehaltung seines bisherigen Rangs als Professor zu übertragen allergnädigst geruht. 
Der Candidat der Rechte, Anton Ehrlenspiel in Waldsee, ist nach erstandener 
Prüfung, unter die Zahl der Königl. Rotarien aufgenommen, und heute bei dem Königl. 
Ober-Tribunal immatrikulirt worden. Tübingen, den 15. Dec. 18307.= 
  
  
Bekannemachung. 
Da von einem großen Theil der Königl. Ober= und Post: Aemter die Bestellungen 
auf die ihnen mit dem Anfang des aten Jahrgangs des Reg. Blatts zuzusendenden Erem- 
plarien noch nicht eingekommen sind: so werden dieselbe hiemit aufgefordert, das dießfalls 
Erforderliche in Gemäßheit der Bekanntmachung in dem Reg. Blatt Nr. 103. schleunigst 
zu besorgen. Insbesondere werden auch diejenigen Behörden und Personen, welche die Be- 
stellungen und Zahlungen bei den Postämtern zu machen haben, erinnert, deßhalb das Nö- 
dhige ungesäumt zu berichtigen, damit leztere in Stand gesezt werden, das Weitere ein; 
zuleiten. «· · 
Eglingen. Steinhülben. In diesen beiden Alporten sollen auf allerhöchst Königl. Befehl 
die bisherigen Württembergsschen Försters. Wohnungen und Güter durch öffentleche steigerung verfarfft, 
bei den Gütein aber auch eine stükweise Verpachtung auf 0 oder 9 Jahr versucht und be derlei Verhandlungen 
auf Allerhbchste Ratisicarion ausgesezt werden, zu welchen Verhandlungen von dem Cameral Amt Off n- 
hausen bei Eglingen Dienstag der 10. Jänner und bei Steinhülben Freikag der 22. Järner j## Vormittags 
c festgesczt ist, an welchen Tagen solche kn den zu brkanfenden Gebi #den jeden Orts selbst. voi gehen 
sollen. Diese bisherige Forst Gebäude und Güter, die ein freies Efgenthum der Krone Wn treme.g und 
in gutem Zostand sind, bestehen zu Egglingen in r gut gebauten Haus, Scheuer und Waschbanz i 
1 Brtl. Baum, und Kuchengarten, auch 1 Tagwerk Wiesen und Hanfland beim Haus, einem 
Aeker u. Wiesfeld von 12 M2g. nahe beim Ort Eglingen, und 1 Wies u. Aker von 17 Tagwerk im Kopfe- 
mer Thälen; zu Steinhülben in Haus, Schener, Hof und 3 Betl. Gartens, alles mit einer bhonen 
Mamtr umfangen, 1 Tagwerk Wiesen, gn 2 Srük 3 Tagwerk Wielen, an 1 Stük woran etwas umge—
	        
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