Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Jatd, Jagddienste. Bei Anwesenheit Sr. Kön. Maj. sind alle Unterthanen zu gleicher Dienstleistung 
bei Jagden verbunden und Vorschüzung alter Gerechtsame sindet dagegen nicht Statt, 9. « 
JagdgesezeWiedieOLForsiämterdiePatrimopialsBssizuvgstsinsotsisuvdJsgdfschMzukehgzus 
deln haben, 288. Die Köu. Württ, dießfalsigen Geseze sollen in denselben durchaus ohne Untere. 
schied als Norm angenommen werden. Dabei zu nehmende Räcksicht. Auch die Haltung der- 
Hegzeit ist von den Kön. Ob. Forstämtern zu besismmen, ebend. 
Jagdrechte. Durch wen die der Adel. Gutsbesizer duszuüben selen“ 4. Die freie Pürsch ist in den 
Souverainetaͤts. Landen aufgehoben, 200; wogegen in sylchen Bezirken die niedere Fagd dem 
Partim. Herrn als Eigenthum eingeräumt; die hohe aber gemeiaschaftlich mit dem Kön. Ober- 
Forstamt nach den Kdn. Jagdvetordnungen ausgeübt werden soll, ebend. « « 
Iagdsvorfpanns·Concur·renz,wiezk KRANICH- 1bö55. — 
Iahrmårkte.DieConcefsionderselbenistdeszLsLaithOek.·ColIegkumübertragen-2-c9. 
Jahrsvergleichung der Camer. Beamten mir det Kon. Gen. Dom. Casse. Einrichtung derselben 194. 
Januar. Der aüste ist als Gedschtnißtag der Annahme de Kdnigswürde und der Stiftung der Monar- 
chjie Uffentlich und in allen Kirchen des Künigreschs farß., 1r. 
ll,gete „218. 
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Industrie-Schulen, 430. .--- 
InjuricnsoslleninZukuciftzumRessortdesLOStndktf’Opszjst. 
Innres bes Reichs. Departement des Innern. Neue Orgznislion desselben, Nr. XLVI. Es ist 
1 
in allen seinen Theilen der ,,·» ,..-»x.--- ,—,.-» 
MinisterdegInncrnuntergeordnxehyxzUmfaijsefmz·»Gscschäf.t,skreifesj,spend.Pesuguidjfkssklhfgz 
zu Bisitirung der ihm unkergebenen Departements, 773. ·-.«« 
General Directorium des Innern, 2 *u. Aözere Bestimmung desseben, 
Inquisstionskosten, die von dem Ob. Jöstiz. Collegio I. 
Cameralbeamten zu bezahlen, 5 
1 . 
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Inserlionsgebühren für Vorladungen und Bekanntmachungen die in das NReg. B ehören, sollen 
in den Cameral-Gemeinde- und Amtspflegrechnungen nicht passiren, 289. 
Instanz. S. Gerschte, Gerichtsbarkeit. 
Invaliden sind von Bezahlung der Wohnsteuer befreyt. #15. -- . 
Inventur. Wem sie bei den mediat. Fuͤrsten, Grafen und Rittergutsbesizern zukomme, 9. Dispensa- 
tion von derselben ist dem Kön. Tutelar-Rath uͤbertragen, 218. Inventuren der Militairpersonen, 
S Militairgericht. .· · 7D 
Irrenhäuser. Die Aufsicht darüber hat das Ob. Polizei-Departement, 218. 
Juden. Was die Beamten ind Räksicht auf fremde zu beobachten haben, 448. 
Judenzoll. S. Joll, « « . 
Jurisdiction, 137. 
Jurisdictionsrechte. S. Gerichte, Patrimontalgerichte 2tc. .. 
IutigdicticnalsGefälle,gehöreninBeziehuugaufdasNechmmgswesenzumNessortdeöNechmmgss 
Departements der K. Ob. Kin. Kammer, 171. " 
Justizbeh örden. Von den Communtcatlonen derselben mit den im Felde siehenden K. Regimentern, 18r. 
Ob. Justiz= Collegium I. Sen, und Justis-Ministerium. Zum Ressort desselben verwiesene Gegen- 
siönte. —/8. Straf-Erkenntnisse, 10. 26. 130. 140. 242 fg. All. slo. 55d. 3J1. 
Justis-Ulinister. Befognis zu Visikirung der ihm untergebenen Departements, 173. 7* 
Ob. Justiz Collegium (II. Sen.) demselben in erster Instanz unterworfene Personen und Corporationen, 
!37 Zum Ressort desselben verwiesene Gegenstände, 218. Erkenntnisse desselben in Civilsachen, 
8. 90. 167. 226. 260. 358. m 462. 514. 554. 567, 383. 6021. 630. 637. — in Wechselsachen, 
00. 183. 372. 431. 510. 555 06. 
Ober, Justiz= Nevisions= Küthe, 5737. 
Justizbeamte, Instiz-Canzleien und Justizräthe der mediatisirten 2c. S. Patrimon. Diener und 
Gerichtsbarkett. s "
	        
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