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K.
Bölber, die nicht wenigstens 3 Wochen alt sind, sollen nicht zum Schlachten verkauft
Verordnung, kis solchem Verkauf zuvorzukommen sei, ebend. 150. fe werden, 139.
Ralender. S. Calender. ...»
Bammer. S Demasnen Finanz= Kammer.
RKantonspflichtigkeir. S. Conscription. . .
Kanzfeikostensffverxvalrung steht unter der Aufsicht des Rechnungs-Dep. der K. Ob. Fin. Kammer, 171
Kasse. S. Casse. ,,« « » · .-
Rastenknechte, Kiefer und Unterpfleger, Besrichte wegen denselben werden monirt, 405.
RKatholish — K dn. geistlicher Rath., Ohne dessen. Erlaubnis darf kein Geistlicher als Vikar an-
* genönftnen werden, 270.. Geistliche: Concursprüfungen derselben, S. Concurspr. Kfirchen,
dieste: Von den Berschten übert erledigte, 2qr. Schullwesen, S. Schulen.
Rathe#lischer Gortes dienst. Ote Ehristmerten und audere nächtliche Gotresdienste find in allen ka-
thol. Kirchen des Königreichs verboten, bos. Von Dispensationen bei Ehen zwischen Katholiken
und Lutberanern, 105. Bäldung kathol. Garnisonsgemeinden, 42.
Relter — keltern-Officianten Von Vrreiufachung ihrer Functionen, 466. Von den Abgaben uns
"ter den Keltern, ebendd. Q„
Kesselfliker; von Trelbung ihres Gewerbes außer khrem Wohnorr, 450.
Birchen= Anstalten Ju so fern sie auf das Rechnungswesen Bezug haben, hat das Rechnungs.Depar-
tement der K. Ob. Fin. Kammer die Aufsficht darüber, 171.
Rirchensonds. Allgemeine Jullcherung ihres Genusses, 600. Oie verschiedenen Religions, Parthien gehö-
rrige sollen jeder abgesondert verbkeiben, ebend. .
Kirchengebäude sollen jeder christl. Religlonsparthei gestattet werden , 600.
Rirchenregister. Gen. Reseript. Die Einführung neuer betr. 377. Formukare, ebhend, Befl. Von
den dazu ge#hwigen Sbelllen "ln —
Kohlenbrennen ist der Erlaubufs und Anweifung der Ob. Forstämter unterworfen, Juo. Von dem Ver-
5 halten der Kohlenbrenner und Koblenbauech , ebend. · fen, 34 em Ver
Rommun. S. ##u#= K s Manahme derselben biemensh in alle s
Königswürde. Am r. Januar ist die Annahme derselben öffentlich und in allen zu fefern, 1
Korbmacher; von Treidung ihres Geiverbes außer ihrem Wohnort, 450. Kirchen zu felern, 11.
Kraͤmereien sind der Aufsicht des Ob. Pol. Dep. unterworfen, 218.
Kranben, Anstalten sied dem Med. Dep. unterworfen, 330.
Kranbenw#ärter, Unterricht. Die Regierung verkangr Nachricht davon, 767.
Krankheiren, endemische und-epidemssche, Obliegenbeit des Medic. Dep. bei denfelden, JIr. Tyhier-
krankhekten, ebend. Benerische, „Hofbedieme, die davou angestekr 4 werden ohne weiters von
of entsernt; 88. · -
Rreisåigter sindderObekaufsichkdksRegjmfualsDepFrFemenstunterwor·ens,gkz
Kreishauptleute haben bei Commissionen in andern Kreisen deren Kreisaͤmter selbst davon zu benachrich-
tigen, ro. Ueber die viensttaugliche Mannschaft werden Tabellen von ihnen verlangt, ebend. Ob-
liegenheit derselben in Ansehung der Einsendung von periodischen Berichten an das Ob. Land Oel-
Collegium, 07. « "
KreuzenAbschäzuugauskdyditchen5893
Kriegsgerichr. S. Militairgericht. ·
Kriegssteuer. Erinnerung an die zu Besorgung derselben ernannten Commsssarken, 195.
Kuhpocken. Die Impfung derselben ist erlaubt, aber niemand- aufzudringen, 94.
Kupfermünzen, 97. 40 #
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Lagerbücher. Wie es bei vorgegangenen Aemter-Veränderungen mit den Amts= und Beilagerb #-
vern gehalten werden foll, 530.
Landbaraillons, Wer vem Dieust bei denselben verpflichtet sei, 88 Erleichterung zund Brgünfiigun-
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