Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

994 
des Dienstes bei denselben, Nr. XXXIX. Wer dazu bestimmt sei, I77. 178. Wer davon be- 
freit seyn soll, ebend. 
Landbau-Departement. Ressort und Personale desselben, 171. 172. 
Landbaumeister gehören zum Land-und Hofbau-Departement, ebend. Baucontroleurs, Se 
kretairs und Kanzellisten, ebend. 
Landes-Cultur Sachen gehören zum Ressoct des Ob. Land Oekon. Collegiums, 219. 
Ob. Land. Oekon. Collegium. Geschäftskreis und Personale desselben, 219. 220. 
Geh. Ob. Landes= Oebonzzie Kath, 320. Rang desselben, 221. 
Landessteuern. S. Steuern, Steuergeschäfte. 
Landreiter= Corps. Errichtung, Bestand, Löhnung und Verpflegung desselben, 452. K. 25. folg. Ju- 
risdictlon über dasseibe 453. S. 20 Instruction für die Landreiter, F. 3Z1. Stationirung, Ver- 
hältnisse zu den Kreishauptleuten, Ober- und Patrim. Beamten, ebend. S. 20. 31. Dienst-Oblies 
genheiten, 454. J 5. S. 32 — 30. Verhalten gegen die Unterthanen, 455. J. 39. 
Tandthierarzt. Verschsckungskosten desselben, 333. 
Landwirthschaftliches Departement der Kbn. Ob. Fin. Kammer. Ressort und Personale desselben, 170. 
Läuten bei Gewsttern ist verboren, 1Al. 
Lehen. Ober-Lehen-Departement. Bestimmung und Personale desselben, arg. Oberlehenbof, 
ebend. Vorschiift wegen des bei Eingaben zu demselben in jedem Fall zu gebrauchenden Stem- 
pels. 477. S. Stempel. *! 
Netiv Cehen. Verzeichnisse derselben werden von den mediat. Fürsten, Grafen und Ritterguts-Besizern 
Lerlan !1% 2 - «- 
Baurenchhgn sindlzdem Landwirthsch. Dep. der Ob. Fiu. Kammer übertragen, 170. 
JSall-Lehen. Aufhebung der bei denselben bestehenden Heiraths-Beschraͤnküngen, 461. 
Lehen muthung. Afruf zu derzelben an die neuen Vasallen des Kön. Hauses, 93. PVorschrift zu 
Einrick tung der Matbugen, 477. « . , , 
Lebens-·Veränderunge-Geh-theyVonden"—Berichten-darüber,355.Verbot-nePeräussetungeinzels 
’verThe-—lceines.geicvcossme«åGuts,62"5.- 
Lehr- Anstalten. In so fern sie auf das Rechnungswesen Bezug haben, hat das Mechn. Depart, der 
Kön. Ob Fin. Kammer die Aufsicht darüber, 171. Z 
LKeib#rigenschafts. Gefälle sind dem Landwirtosch. Dep. der Kön. Ob. Fin. Kammer übertragen, 170 
Leichen - Ordnung. Die Aufsicht darüber hat das Ob. Pol. Oepartement, 218. 
Leopeldiner sind in kriner Casse anders als nach lhrem innern Werth anzunehmen. 07. 
Lioree. Bürgerlichen Privatpersonen ist verdoten, Kön. Liorce zu tragen, Zo5. Strafe im Nichtbfob- 
achtungsfall, ebend. Bestrafung der Hofbedienten, die ohne deeselbe ausgehen, 81. Was sie 
beim Verkauf einer Livree zu berbachten haben, ebend. S. Polllivree. 
Lizen. S# Auszeichnung. « ss - «- 
LposdnbeiTruppmancshebtmgenistverboten,1s73. , , « „ “ 
Lotterien. Das Eln'sezen in die sogenannten Jahlen-Lottos und das Collectiren für ausländische wieder- 
holr verboten, 193. Darauf geseste Strafe, Ibend. 
M. 
Maas und Gewitht. Die Aufsicht darüber hat das Ob Pol Departement, 218. Glelsches einzofüh- 
ren, wird wiederholt befohlen, 113. Delotions-Gebäh kri Denunciation einer Verfehlurg gegen 
die Maas Ordrvung 373. Warnung vor einer Schrift ven Redachton der Maase, qul. Els- 
sorerane bolhtändige Berichte über die von den Alc-Wüäürttembesgischen verschiedenen Maas- 
erhältnsse, 620. « 
Magistrate Was sie Ausstellung ihrer Attestate zu beobachten haben, 49. Ihre Bestellung und 
Bestaͤtigung gehoͤrt zum Ressort des Regim. Depart. 217. 
Klallon du Roi. Dozu gehdiige Corps, 24. " 
Mczscfizixostemdrkretiitc sind ven den C#meral-Beamten ohne Bedenken zu bezahlen, 255. 
Maͤntler, Hof· und Canzlei-Buchdrucker, 371.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.