Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Processe, bei den ehemal. Reichsaerichten anbaͤn ig gewesene, noch unerdͤrterte. Vor 6 « 
Foi-tfezuvgandenKbs-i.Wknttemb. Gesäthsigellekh 73. schrift wegen ihrer 
Procurotoreu bei dem II. Senat des Kön. Ob. Justiz Coll. Ihre Anzahl, 65. 
Hre felsionisten dürfen ohne Dupensation mcht ins Auslard wankdern, 357. « . 
Prüfmtitcgycn der Aerzte, der Chirurgen, Hebaͤrzte, Apotheter u. s. w. 322 folg. — Der kathol. Geist- 
ichen, 94. · · ·· · * 
1. 
O. 
uartiersfreiheit der Aerzte, 10. 
. « ,-- 
R. 
Rang der geheimen Ober, Flnanzräthe, Ob. Steuer-Räthe, Ob. Hekon. Räthe, Ob. Rechn. Raͤthe, 181. 
Der Ob. Reotsionsräthe, ebend. des Ob. Reg., Directors, des geheim. Ob. Reg. Raths und des 
Geh. Ob. L. Oek. Raths, 221. der mediar. Fürsten, Grafen u. Edelleute, 2235. der Kön. Flü= 
gel. Adjutanren, 277. der Patrim. Beamten, 333. 
Rechnungs-Departement der Kön. O#r i. Kammer. Ressert und Personale desselben, I71. Rech- 
nur gen der Cameral, Beamten auf Georgs 1807 monict, 40o5. Umgelds« Zoll- Accis-Rechnun- 
gen, 391. Fichnungs= Ertracte über die nachführende Ausrüstungs-Ersaz= und Cautsonsgelder 
von Deserteurs sind zur Kriegskasse einzusenden, 425. # 
nechenbank sde" Dech · de Autgehende Briefe und Packeke find nicht an einzelne Mitglieder desselben 
zu adressiren, zo. - ' · 
Rechnunge Hrobations= Verdienst. S. Probations, Verdienst. » 
Rechnungs-Rapporte-M.-C1X.Waunsiestattderbisherigen·Quartals-uqdFkuchk,-Vekkaufz-Suc, 
ceßiBenchteerstattet--wecdetfollen-593. 
Rechnungs-Revisprate, zJor. Rechnungs-Abhbren in Patrim. Orten sollen von den Rechnungs= Re- 
visoren und Patum. Beamten ohne Beiseyn der Ober= und Souverainetäts-Beamten vorgen m- 
men, den leztern aber die gemeinschaftlichen Rechnungs-Relationen übergeben werden 633. 
Rechte. #rremberg und Baden leisten auf alle Jagd-Forst- Gelest= und andre Skaats #ienstöarkeits= 
. äechte gegenseitig Verzicht, q#. c. Ausnahme- de3. Andere Irrungen wegen H. pits, Rechten 
werden ven beiden Seiten beigelegt, 403. S. Souverainetäts= Rechte. 
Necognitions Geld für die jährliche Vnerkennung von Wirthsschaftsgewerben, 34. Welche Wirth- 
schaften davon frei seien, und welche dicht, 315. .· . - 
wär-.Alssolchekmußgedientkabem wer sich auf Anstellung in höheren K. Staatsdiensten 
Refere 
Riechnung mochen will, ##% *m“ Eintheil 9 Einich sel Ob. R 
edierung. Ober-Regierungs= Collegium. utheklung und Ein:iichtung desselben, 217. . Re- 
Regie g Direcrachend geh. Ob. Reg. Rath. Rang derselben, 221. s 
Regierungsblatt. Dafsselbe betreffende Kön. Verordnung, Nr. I. Darinn aufzunehmende Gegenstände. 
Bestimmung desselben, die Stelle aller weiteren amtlichen Jasinuationen zu vertreten. Daraus 
entipriagende allgemeine Verbindlichkeit, sowohl das dafür geesgnete einzusenden, als es selber zu 
halten und aufzobewahren. Preis, Wer es gratis erhalte. Obliegenhest der Postämter, es un- 
entgeldlich zu spedieren. ebend. Wiederholte Erinnerung, daß Bekanntmachungen von Midat= 
Sachen nicht in das Regierungs= Blatt gehhren, 64, Was für Cstationen und Vorladungen 
Dieselbe Verord- 
von den Kön. Cameralbeamten für dasselbe eingesandt werden sollen, 17. 209. selbe 
nung auf Gemeinden und Amtspflegen ausgedehnt, 289. Daß die im Reg. Blatt einzurückenden 
Artikel dem Redacteur desselben unmittelbar zuguschicken seien, 380. Bekanntmachungen in Be- 
treff der Bestellungen des Reg. Blatts und der Zahlungen dafür, 78. 140. 570. 571. 634. Die 
Halrung des Reg. Blarts wird den kath. Pfarrern und Kaplanen auferlegt, 617. Kdn. Verord- 
nung, daß statt drei Blätter wöchentlich nur Eine Nummer ausgegeben werden soll, bar. Fälle, 
die ein Ertrablatt nothwendig machen können, ebend. " 
Negimenter. Vorschrift wee der Communikationen der Amtsstellen mit den im Feld befindlichen, 18r 
Negimentsgerichte. S. Milltgir.
	        
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