Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Regiminal-Departement. Gelschaͤftskreis und Personale desselben, 217. 218. 
Rehe, ob zur grossen oder kl. Jagd gehoͤrig, 14. 
Reichsgerichte. Von Fortsezung unerdrterter ehmals an denselben anhaͤngig gewesener Processe, 73. 
ZRebruten, Aushebung. Was die Kreiehauptleute dabei zu beobachten huben, 15. S. Conseription. 
Religions= Edict. Nr. CXII. Freie Religionsausübung. für Prorest. und kathol Küchen, §. 1. Kir- 
chen= und Schul= Fonds der verschiedenen Religiensparthelen, ebend. Befognisse der von der herr- 
schenden Religion eines Orts dissentirenden Einwohner. Recht zu Beldung eigener Gemeinden, 
##. 2. Verhältulsse zur Ortspfarrei, § 3. Rüssicht auf die Religions-Eigenschift hat bei Bese- 
zung von Aemtern und Aufnahme tas Bürgerrecht nicht Statt, §. 4. 5. Vorschriften wegen der 
Ehen zwischen Genossen verschievener Confe sionen, wegen der priesterlichen Einsegnung bei densel- 
ben; wegen. WS1 der Kinder aus solchen Ehen, uud was bei einer vorzunehmenden Reli- 
. giousvesäiiderzupgssfY· Wsei,»s.d-»7f.. 
RenovationswesensDiexAufsichtsdäxühethatdasLandwirthsch.Dep.«derK.Ob.Fin.Kammer,270. 
Rescripten= Sammlungen bei den aufgehobenem Beamtungen, 317. 513. - 
Nevisson der Criminalfälle. Anordnung eim' besondern dazu bestimmten Behörde, 337. 
Rechows Kinderfreund in den luther. Schulen eingeführt, 334. 
Kubrum der Berichte qu das Ob. Fin. Dep, was es zu enthalten habe, 103. 
S. 
Salinen-Departement: Einrichtung desselben, 172.. -.... 
-Ge-.,»k,«c,-.Sqtz«-Administmkion.-Aumvnuugeiuerusueu,.Sr.-.MafiKnmittelbaruntergeordneten-617. 
Bestimmter Preis des Salzes, ebend. . . 
Salz-Auflagen.2«DieAuffichtxdaräberhat·.dasDep.der-.indc«recten.S.teUem-170. 
Satz«-Handel-venCommunmund-Privatpersonenverboten,617; 
Salzwerke. Beamte dabei sind den Kreissteuerräthen nicht antergeorntn II. 
ammel, Patente. Die Ertheilung derselben ist dem Ob. L. Oek. Collegtüm überisgen, 270. 
Sauerbrunnen, Die Aufsicht über die Einrichtung derselben hat das Landwirthich. Bp. der Ob. Fin. 
· Kammer, 170. 335; in medicinischer Rücksicht auch das Medic. Dep. 333. .n# 
Schfexeien, königliche, siehen unter der Aufsicht des Landwirthsch. Dep. der Kön. Ob. Fin. Kammer, 
170. Die WMollzlehung der Geseze über das Schäfereiwesen ist dem Ob. L. Oek. Collegium über- 
ttragen, 219. « , « E 
Scheerenschleifer. yeibung. ihres Gewerbes ausser ihrem Wohnort, 450. «- 
Schejpemünze.-auslandische,herabgeseztundverboten-40.sDickEinsevdUUgVkachMsamklkchkn-«Cafs 
senbeamtenzibefohlenp420;·;ebensosämtcichmPvstamtern-424«VVUVIeßfCEsiSMUnkkchkkgkckkkm 
veiGetdlieferungenan·dieGen.S»mars-Casse-442«Straf-RIGHTsekspghakkkgeSchkkdsmäss 
zznsinUmlauf-bringen,409.·AdschåzungausländischerKreuzerstücke,589. 
Schiessen ist der niedern Hofdienerschaft in der Stadt und auf dem Lande bei schwerer Strafe verbo- 
ten, 32. , . , 
SchxeilxnatckiqlienxVerwaltungs Die.Aufsicl)t.darüber.hatdasRechnungs-D’ep.derKdn.Ob.«Fiu. 
Kammer, 171.. 
Schuldklagen./aussergerichtliche, sollen zum Ressort des II. Sen. des Ob. Justiz- Coll. gehoͤren, 218. 
Scholen. Von Industrie= und Arbeitsschulen, 430. « - 
Schulfonds. der verschiedenen christl. Confessionen bleiben jeder abgesondert, 610. 
Schulwesen, Berichte daruͤber bei den Kaiholiken. S. Kathol. 
Schuz, und Schirmgelder sind der Aufsicht des Rechnungs, Depart. der Kön. Ob, Fin. Kammer über- 
tragen, 171.. .· , » 
Schuz- und Schirms-Ertheilungen gehoͤren zum Ressort des Koͤn. Regim. Dep. 217. 
Schuzpocken. S.- Kuhpocken. 
Seortationen sind an den ersten Sen. des Ob. Just. Coll. verwiesen, 218. 
Seilerisches Krbaunngebuch in den lather. Schulen eingeführt, 534. 
S#lkoe Eptleibungen, gehbren in Zukunft zum Ressort des Regim, Oep. ar8s. 
4.n
	        
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