Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1807. (2)

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Trauerordnung gehört für das Ob. Pol. Depart. al8. 
Thunkenheit. 646 "Bßá der Hokdeenerschaf- bestraft elde 1 · 
bbingen. ie Aufsicht über die Oekonomie der Universität hat das Ob. L. #. Collgho: 
der Verbindlichkeit, daselbst zu studieren, 620. Collegium, 219. Von 
Tutelarrath. Dispensation von Obsignation und Inventur ist zu dessen Ressort verwiesen, 218 
u. 
Umgeld. Die Aufsicht daruͤber ist dem Dep. der indirect. Steuern übertragen, 170. 
Umgelds · Apgaben. Einfuͤhrung allgemeiner Gleichfoͤrmigkeit derselben. 355 wie sie zu berechnen, ebend 
Umgeldsgefälle. Verwaltung derselben, 316. Diensiverrichtungen und Obliegenhest der verse fedenen 
Uumgelder!- ebend. - n 
Umgelds; Rechnungen. Vorschrift wegen deren Einrichtung, 316. Ueber jeden Distriet ist nur Ei 
zu stellen, 458 Was denselben (#ch belgefügt werden soll, ebend. 1 st st nur Eine 
Umgelds- Sigille, 
Umgelds-Vergehungen, wie sie zu untersuchen, 315. 
Umgelds-Disttatoren. Ihre Obliegenheit und Belohnung, 31s6. 
das Ungerade bei Natural Entrichtungen ist ourch Abkauf zu berichtigen, Lal. 
Uniform. Das Tragen derstlben st den Patr. Beamten und Dienern untersagt, 263. 
Ulniverfitären. Allgemeines Verbor, auf fremden zu studieren, 629. Ausnahme, ebend. 
Unterthanen-Recht. Bedingungen der Wiederaufnahme in dasselbe, §9. Die Ertheilung desselben ge- 
hert zum Ressort des Regim. Depart. 217. .- 
Urlaub. Beurlaubte Soldaten. S. Soldaten. 
V. 
Vaccination S. Kuhpocken. 
Vaganten Wer unter diese Classe zu rechnen sey, und was die Beamten in Betreff derselben zu beob- 
achten haben, 447. 
Vasallen, konigliche, dürfen bef keiner ausser dem rhein. Bunde befindlichen Macht, und besf Bundes ge- 
nossen nur auf erhaltene Erlaubnis in Diensten stehen, qa#: Was sie in Ansehung ihrer Bess- 
Hnsh ir enbern, Sigaten zu bebuchten Koren. ebend. Strafe im Unterlassungsfall, ebd. S Lehen 
Vergehungen, flei ue sind von gemeinschaftl. Oberämtern weder zu unterft I, . , 
Vergafketa Berichte wegen derselben, 558. 3 suchen noch zu bestrafen, 17. 
Herleihangem S. Göter. Zehend. 
verordnungen. Von aufgehobenen Beamtungen sind Sammlungen Wrttemb. Geseze und Verordnun- 
gen einzusenden, 317. hedrho dieste eseene, 3. · 
Y.a·Tausch-undspun»canousertragzwtenurtttmergll.quk-Nk»1«xxLL. 
Bxxzxchgtleistung auf Appellationen. S. Appellation. n Vl. LXXVI. 
irten. Certlficare derselben, 451. . . 
Viehhirte wegen derselben, Nr. LIV. Vorbeugung. Kennzeichen, 261. 262. Heilmiitel, 
iehsenche. Verordnun 
v bsenche Vergl. 360 8 Ansiekung. Vorsichtsmittel. Obliegenheit der Ortsvorsteher, 263. 
Vviehzucht. Veredlang derselben gehoͤrt zum Ressort des Ob. L. Oek. Collegiums, 219. 
Visitation. Bib Visitationen, 329. 
Horladungen, öffentliche, ausschließlich in das Reg. Blatt einzurücken, 209. 
Vorspann. Jagd, Vorspann. S. Jagd. " 6 
Vorspanns-Pässe. Verordnung wegen Ertheilung derselben, 340. 
W. i 
Waidebrennen. Verbot desselben, JZar. 
Waisenhäuser. Die Aufsicht darüber hat das K. Ob. Pol. Dep. als. Die Oekonomie verselden gehänt 
zum Ressort des Ob. 2. Ock. Cellegiums, 219. so wie dle Aufnahme in dieselden, ebend.
	        
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