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Dekret des Königl. Ober-Landesskonomie-Collegii, die künftige Erstattung der Com-
mun-Rechnungs-Zustands-Berichte, und die allgemeine Einfährung eines gleichen Rechnungs-Ter-
mins betr. d. d. 0. Nov. 1808.
Da man aus den pro 13808. eingekommenen Commun-Rechnungs-Zustands= Berichten
ersehen hat, daß solche von einigen Oberämtern nicht nach der vorgeschriebenen Form erstat-
tet worden sind: so wird hiemit verordnet, daß dißfalls die Commun-Ordnung Cap. XVI.
Abschn. II. genau beobachtet, die Commun-Rechnungs-Zustands-Tabelle nach dem der Com-
mun= Ordnung angehängten Formnlar abgefaßt, und in dem darzu zu erstattenden Bericht
pflichtmäßig angezeigt werden solle, an wem die Schuld des vorliegenden Retardats hafte.
Die Tabelle muß übrigens das ganze Oberamt, mit Einschluß der Patrimonial: Orte,
umfassen, und es dürfen weder kombinirte Orte, noch Patrimonial-Aemter in besondern
Tabellen abgehandelt werden.
Wobei noch zur Erläuterung angefügt wird, daß unter den in der Tabelle aufgezähl-
ten Rechnungs= Resten eigentliche Kassen. Reste oder Residua verstanden sind, welche, wenn
sie noch ausständig wären, in die vorgeschriebene Columne eingetragen werden sollen, und
von welchen noch besonders angezeigt werden muß, ob deßhalb schon Bericht an die Be-
hörde erstattet, und ob der Rechner dafür schon abgestraft seie.
Da übrigens bei allen Rechnungen ohne Unterschied, es seien Verwaltungs-Burger-
meister: Steuer-Amts-Heiligen= Schulpfleg, Kirchenpfleg-Fabrik-Bruderschafts-Gestifts-
oder Stipendien-Rechnungen, der Rechnungs-Termin auf Georgii hiemit gesezt wird; so
ist in dieser Gemäsheit das Röthige vorzukehren; es dürfen jedoch zu Erreichung dieses
Zwekes keine Stük-Rechnungen gestellt werden, sondern es find die laufende Rechnungen
zu verlängern und bis Geergii fortzuführen. Stuteg. im Koönigl. Oberlandes-Oekonomie-
Collegio, den 10. Nov. 1803. .
Deeret an sämtliche Cameral-Kön. Beamtungen, die Einsendung der Nachherbst-Berichte betreffend.
Da von sehr vielen Cameral-Beamten des Königreichs, ungeachtet die Herkstgeschäfte
schon einige Zeit beendiget sind, die Ertrags-Berechnungen und Nachherbst-Berichte, nebst
den dazu gehörigen Wein= und Material Vorrathstabellen nech nicht eingesendet worden
sind; so werden alle betressenden Beamtungen hiedurch erinnert, die noch rükständigen Er-
trags Berechnungen und Nachherbst-Berichte r2c. unverzüglich einzusenden. Deecr. Stuttg.
in Königl. Ober-Finanz-Kammer, Landwirthschaftl. Depart. den 23. Nov. 1208.
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Unterm 24. Sept. haben Se. Königl. Majs. dem bisherigen General= Tar= u. Stewpel-
Cassier Rümelin die erledigte Stelle eines Amtspflegers u. Burgermeisters in Schorndorf,
mit dem Charakter eines Kammerraths, zugleich auch die Direction über das zu einem Kreis-
Arbeitshause zu erweiternde Arbeitshaus daselbst zu übertragen gnädigst geruht.
Se. Königl. Mas-. haben durch ein allerhöchstes Decret vom 27. Okt. dem Post-
halter Schmid in Mengen die unterthänigst nachgesuchte Emlassung von seinem Dienste,
unter Beibehaltung seines Charakters, ertheilt, und das Postamt Mengen dem Gastwirth
Johann Nepomuk Walther daselbst allergnddigst übertragen.
Se. Königl. Maj. haben vermäg allerhöchsten Decrets vom r4. Nov. dem bisheri-
gen geh imen Instiz= Rat-h und Regierungs-Director Rakh in Weingarten die Seelle eines
geheimen Ober-Landes-Oekonomie-Raths allergnädigst zu ubertragen — den Patrimonial=