Full text : Grundriß des Verwaltungsrechts in Preußen und dem Deutschen Reiche.

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Mark.  Die  Besteuerung  erfolgt  in  einzelnen  Stufen  und  zwar
in  steigenden  Prozentsätzen  nach  der  Höhe  der  Stufe.  Eine  Berücksichtigung
  persönlicher  Verhältnisse  ist  auch  hier  in  den  niederen
Stufen  zulässig.

Die  Veranlagung  erfolgt  am  Wohnsitze  oder  mangels  eines
solchen  am  Orte  des  Vermögens  auf  dreijährige  Perioden.  Eine
Deklarationspflicht  besteht  nicht.  Doch  kann  aus  der  Steuererklärung
  für  die  Einkommensteuer  mit  annähernder  Sicherheit  auch
die  Höhe  des  Vermögens  entnommen  werden.  Überdies  hat  jeder
Steuerpflichtige  das  Recht,  vor  Beginn  einer  neuen  Steuerperiode
auch  die  Höhe  seines  Vermögens  anzugeben.

Die  Veranlagung  erfolgt  gleichzeitig  mit  der  zur  Einkommensteuer
  und  durch  dieselbe  Veranlagungskommission.  Die  Voreinschätzung
  fällt  fort.  Doch  besteht  für  jeden  Verwaltungsbezirk
(Kreis)  ein  Schätzungsausschuß  aus  dem  Vorsitzenden  der  Veranlagungskommission
  oder  seinem  Vertreter  und  mindestens  vier  Mitgliedern,
  von  denen  zwei  ständige  von  der  Regierung  ernannt,  die
übrigen  aus  den  gewählten  Mitgliedern  der  Veranlagungskommission
von  dieser  abgeordnet  werden.  Der  Schätzungskommission  liegt
gutachtend  die  Wertsermittlung  des  steuerbaren  Vermögens  für  die
Veranlagungskommission  ob.  Die  Veranlagung  wird  dem
Steuerpflichtigen  mitgeteilt.

Die  Rechtsmittel  sind  dieselben  wie  bei  der  Einkommensteuer,
also  Berufung  an  die  Berufungskommission  und  Beschwerde  an
das  Oberverwaltungsgericht.

3.  Die  Steuer  vom  Gewerbebetriebe  im  Umherziehen  wird
im  ganzen  Staatsgebiete  nach  dem  Gesetze  vom  3.  Juli  1876  erhoben
  und  ist  mangels  eines  örtlichen  Mittelpunktes  des  Gewerbebetriebes
  den  Gemeinden  nicht  überwiesen  worden.  Der  Steuer
unterliegt  aller  Gewerbebetrieb,  der  als  Hausierbetrieb  zu  betrachten
ist,  also  nicht  das  Anbieten  selbst  gewonnener  Erzeugnisse  in
nächster  Umgegend  und  der  Marktverkehr.  Die  Jahressteuer  ist
im  voraus  zu  zahlen,  und  der  Betrieb  des  Hausiergewerbes  von
der  vorherigen  Zahlung  der  Steuer  abhängig.  Der  polizeiliche
Wandergewerbeschein  und  der  Gewerbesteuerschein  werden  daher
in  der  Regel  miteinander  verbunden.  Die  Jahressteuer  beträgt