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Mark. Die Besteuerung erfolgt in einzelnen Stufen und zwar
in steigenden Prozentsätzen nach der Höhe der Stufe. Eine Berücksichtigung
persönlicher Verhältnisse ist auch hier in den niederen
Stufen zulässig.
Die Veranlagung erfolgt am Wohnsitze oder mangels eines
solchen am Orte des Vermögens auf dreijährige Perioden. Eine
Deklarationspflicht besteht nicht. Doch kann aus der Steuererklärung
für die Einkommensteuer mit annähernder Sicherheit auch
die Höhe des Vermögens entnommen werden. Überdies hat jeder
Steuerpflichtige das Recht, vor Beginn einer neuen Steuerperiode
auch die Höhe seines Vermögens anzugeben.
Die Veranlagung erfolgt gleichzeitig mit der zur Einkommensteuer
und durch dieselbe Veranlagungskommission. Die Voreinschätzung
fällt fort. Doch besteht für jeden Verwaltungsbezirk
(Kreis) ein Schätzungsausschuß aus dem Vorsitzenden der Veranlagungskommission
oder seinem Vertreter und mindestens vier Mitgliedern,
von denen zwei ständige von der Regierung ernannt, die
übrigen aus den gewählten Mitgliedern der Veranlagungskommission
von dieser abgeordnet werden. Der Schätzungskommission liegt
gutachtend die Wertsermittlung des steuerbaren Vermögens für die
Veranlagungskommission ob. Die Veranlagung wird dem
Steuerpflichtigen mitgeteilt.
Die Rechtsmittel sind dieselben wie bei der Einkommensteuer,
also Berufung an die Berufungskommission und Beschwerde an
das Oberverwaltungsgericht.
3. Die Steuer vom Gewerbebetriebe im Umherziehen wird
im ganzen Staatsgebiete nach dem Gesetze vom 3. Juli 1876 erhoben
und ist mangels eines örtlichen Mittelpunktes des Gewerbebetriebes
den Gemeinden nicht überwiesen worden. Der Steuer
unterliegt aller Gewerbebetrieb, der als Hausierbetrieb zu betrachten
ist, also nicht das Anbieten selbst gewonnener Erzeugnisse in
nächster Umgegend und der Marktverkehr. Die Jahressteuer ist
im voraus zu zahlen, und der Betrieb des Hausiergewerbes von
der vorherigen Zahlung der Steuer abhängig. Der polizeiliche
Wandergewerbeschein und der Gewerbesteuerschein werden daher
in der Regel miteinander verbunden. Die Jahressteuer beträgt