Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1809. (4)

Nro. 35. 1809. 293 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakt. 
Mittwoch, 10. Jul. 
  
  
Bekanntmachung. 
Balingen. Bet der am go. Jun. dahier enestandenen unglüklichen Feuersbrunst 
wurde dem hiesigen Apotheker Ofrerdinger der verschlossene Giftkasten erbrochen, und 
die Büchsen wurden nachher ausgeleert in der Kirche wieder vorgefunden. Diese enthielten: 
Mlercur. fubl. corros. wenigstens 2 Pf. Arsenici rubri integr. & pulv. 4 Pf. Arsen. citri- 
ni 3-Pf. Croci metallorum 3 Pf. Sacch. laturni 4 Pf. und ein Papiersak Auri pigmenti 
* Pf. Da an der Enrdekung dieses Diebstahls um so mehr gelegen, als dadurch eine sehr 
grosse Menge Gifto in unsichere Hände gekommen ist, wodurch das gröste Unglük gestifter 
werden kann; so werden alle inn; und ausländische resp. Hoch= und Löbl. Obrigkeiten ersuchr, 
zur Auskundschaftumg dieses gestohlenen Gists und des Diebs auf jede möhuche Weise mit- 
zuwirken, zu dem Ende insbesondere die Apotheker aufmerksam hierauf zu machen, und im 
Fall der Dieb ausgekundschaftet werden sollte, solchen sogleich handfest machen, und hie- 
her wohlverwahrc einliefern zu lassen. Den 15. Jul. 18309. Oberamt allda. 
Ochsenhausen. In der Nacht vom 26. auf den 271 vorigen Monats entstand in 
dem mit Stroh bedekten Hauß des Fidel Härle von Bronnen Feuer, welches sich so schnell. 
verbreitete, daß es in wenigen Minuten in vollen Flammen stand. Das ganze Haus nebst 
einer Scheuer brannten ab, und die Eigenthümer hatten nicht nur das Unglük, ausser eint- 
gen Stücken Vieh alle ihre Habseligkeiten im Rauch aufgehen zu. sehen, sondern sse hatten 
auch noch den Schmerz, von 8 unerzogenen Kindern, die forgles im Hause schliefen, 
4 durch die Flammen zu verlieren. Ein Stes riß die verzweiflungsvolle Mutter noch leben- 
dig aus dem brennenden Haus, es starb aber bald an den erlirtenen Beschädigungen. Auch 
die Mutter ist sehr beschädiget und noch nicht ausser Gefahr. 
Se. Majestät der König geruhren diesen unglüklichen Menschen ein Geschenk von 
5% fl. aus allerhöchst Dero Generalkasse der Hof= und Domainen-Kammer huldvollst anzu- 
weisen, welches dieselbe mit dem gerührtesten Danke empfangen haben. Den §. Jul. 1809. 
Oberamt allda..
	        
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