Volltext : Das Lehrlingswesen und die Berufserziehung des gewerblichen Nachwuchses.

274  Dritter  Teil:  Das  Lehrlingswesen  im  Handelsgewerbe.

erwiesen  sei.  Es  müsse  zunächst  der  Versuch  gemacht  werden,  auf
Grund  der  geltenden  Bestimmungen  Wandel  zu  schaffen.  Die  Mißstände
  im  Lehrlingswesen  und  die  Notwendigkeit  einer  Abhilfe  seien
erst  in  den  letzten  Jahren  eingehender  erörtert  worden,  und  es  müsse
daher  abgewartet  werden,  ob  es  nunmehr,  nachdem  man  allerseits
darauf  aufmerksam  geworden  sei,  gelingen  werde,  ihrer  Herr  zu
werden.  Erst  dann,  wenn  der  Beweis  erbracht  sei,  daß  mit  den
Celtenden  Bestimmungen  und  auf  dem  Wege  der  Freiwilligkeit  nicht
weiter  zu  kommen  sei,  könnten  neue  gesetzliche  Maßnahmen  in  Erwägung
  gezogen  werden.

Es  werden  daher  unter  Mitwirkung  einer  Reihe  von  Handelskammern
  folgende  Vorschläge  gemacht.

uUnächst  sollten  alle  Beteiligten,  insbesondere  Lehrherren,  Eltern
und  Lehrlinge  über  die  Bedeutung  der  kaufmännischen  Lehre,  über
die  Notwendigkeit  der  Unterbringung  der  jungen  Leute  in  guten
Lehrstellen  und  über  die  beiderseitigen  Rechte  und  Pflichten  sowie
über  die  gesetzlichen  Bestimmungen  oft  und  eindringlich  aufgeklärt
werden.

Sodann  solle  Sorge  getragen  werden,  daß  mehr  System,  Einsicht
und  Verständnis  in  der  kaufmännischen  Lehre  Eingang  finde.  Das
könne  geschehen  durch  Aufstellung  von  Ausbildungsgängen  und  Lehrbebelfen
  für  Prinzipale  und  Lehrlinge  und  deren  intensive  Verreitun



Entuch  wird  die  Einführung  von  Abschlußprüfungen  der  Lehrlinge
  empfohlen,  um  Prinzipale  und  Lehrlinge  zu  höheren  Leistungen
anzuspornen.

Zum  Schluß  mag  noch  bemerkt  werden,  daß  in  diesen  Vorschlägen
die  von  allen  Seiten  anerkannte  besondere  Bedeutung  der  Fortbildungsschulen
  und  des  Handelsschulwesens  überhaupt  für  die  Heranbildung
  des  kaufmännischen  Nachwuchses  nicht  gewürdigt  werden
kann.  Sie  darf  aber  gerade  beim  Handelsgewerbe  nicht  außer  acht
gelassen  werden.