275.
Unsere Ministerien des Innern und der Finanzen sind mit der Vollziehung dieser
Verordnung beauftragt.
Gegeben, Stuttgart den 26. Juni 1831.
Wilhelm.
Der Chef des Departements des Innern:
Kapff.
Der Finanz-Minister:
Varnbüler.
Auf Befehl des Königs:
Der Staats-Secnetär:
Vellnagel.
B) Dienst-Nachrichten.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 26. v. M.
dem gewesenen Cameral-Verwalter Schöll in Neuenbürg die erledigte Revisors-Stelle
bei der Finanz-Kammer in Ludwigsburg zu übertragen, und
den Gerichts-Aktuar Camerer von Freudenstadt, seiner Bitte gemäß, auf die erledigte
Gerichts-Aktuars-Stelle in Brackenheim zu versehen geruht, auch
durch höchste Entschließung vom 30. v. M. dem Oekonomie-Verwalter Ludwig
am Waisenhaus zu Stuttgart den Titel eines Hofraths gnädigst verliehen.
Sodann haben Höchstdieselben durch höchstes Dekret vom 2. d. M. auf das
erledigte Amts-Notariat Ebingen, Oberamts Valingen, den Amts-Notar Weisser in
Cutingen, Oberamts Horb, seinem Ansuchen gemaß, zu versetzen, und
das hiedurch in Erledigung gekommene Amts-Notariat Eutingen dem vormaligen.
Pfand-Commissär Hämmerle zu übertragen geruht.