Metadata : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1831. (8)

275.

Unsere  Ministerien  des  Innern  und  der  Finanzen  sind  mit  der  Vollziehung  dieser
  Verordnung  beauftragt.

Gegeben,  Stuttgart  den  26.  Juni  1831.

Wilhelm.
Der  Chef  des  Departements  des  Innern:
Kapff.
Der  Finanz-Minister:
Varnbüler.
Auf  Befehl  des  Königs:
Der  Staats-Secnetär:
Vellnagel.

B)  Dienst-Nachrichten.

Seine  Königliche  Majestät  haben  vermöge  höchsten  Dekrets  vom  26.  v.  M.
dem  gewesenen  Cameral-Verwalter  Schöll  in  Neuenbürg  die  erledigte  Revisors-Stelle
bei  der  Finanz-Kammer  in  Ludwigsburg  zu  übertragen,  und

den  Gerichts-Aktuar  Camerer  von  Freudenstadt,  seiner  Bitte  gemäß,  auf  die  erledigte
  Gerichts-Aktuars-Stelle  in  Brackenheim  zu  versehen  geruht,  auch

durch  höchste  Entschließung  vom  30.  v.  M.  dem  Oekonomie-Verwalter  Ludwig
am  Waisenhaus  zu  Stuttgart  den  Titel  eines  Hofraths  gnädigst  verliehen.

Sodann  haben  Höchstdieselben  durch  höchstes  Dekret  vom  2.  d.  M.  auf  das
erledigte  Amts-Notariat  Ebingen,  Oberamts  Valingen,  den  Amts-Notar  Weisser  in
Cutingen,  Oberamts  Horb,  seinem  Ansuchen  gemaß,  zu  versetzen,  und

das  hiedurch  in  Erledigung  gekommene  Amts-Notariat  Eutingen  dem  vormaligen.
Pfand-Commissär  Hämmerle  zu  übertragen  geruht.