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Weinsberg. Nachbenannte militärpflichtige ledige Sdhne haben voriges Jahr oberamtliche
Erlaubniß zum Wandern oder Aufenthalt n Kongreich erhalten, sind aber G#eden bei lezter Eche
seription noch bis dato zurükgekehrt, noch haben sie obrigkeitliche Zeugnisse über die Ursache der Ver-
binderung eingeschilt. Ihr Vermögen ist daher bereits annotirt: und solches wird wirklich confiscirt
werden, wann sie binnen Jahr nicht in ihr Heimwesen zurükkehren. Sie werden daher hierdurch
edictaliter vorbeschieden, und denselben der erste Termin von 4 Monaten zur Zurütkehr und Stellung
bei Oberamt gegeben; alö: von Weinsberg: Joh. Christ. Höhl, Schneider. Von Eichelberg:
Christoph Räß, Bek. Von Ellhofen: Joh. Balt. Matth. Krell, Weingirtn. Von Gellmers-
bach: Joh. Christ. Carl Vogt, Mezger. Von Lehrensteinsfeld: Frz. Carl Dorsch, Schreiner.
Von Scheppach: Joh. Ge. Welz, Schuster. Folgende hingegen, welche früher sich aus dem
Ort begaben, werden unter gleicher Strafe der Vermogens-Einziehung zum zweitenmal innerhalb
4 Monaten zur Heimkehr aushergfen, und zwar von Weinêberg: Joh. Jak. Schauweker, Roth-
gerber. Ge. Mich. Diem, Schlaer. Joh. Jak. Worner, Schuster. Von Affalterbach: Jos.
Mäsig, Schreiner. Jos. Paul, Mezger. Von Brezfeld: Joh. Carl Fried. Reif. Joh. Er-
hard, Rotgerber. Von Liemannöklingen: Joh. Ge. Kleemann, Schreiner. Joh. Gottlieb
Kleemann. Von Lehrensteinsfeld: Joh. Renner, Kiefer. Von Wimmenthal: Joh.
Jos. Schader, Schuster. Zum dritten= und leztenmal aber wird binnen 4 Monaten bei Verlust
seine5 Vermdgens citirt, Jak. Andr. Leibold, Zuimmermann von Dimmbach. K. Oberamt.
Wiesenstaig. ODer Cantonist Joachim Jakob Wagner, von Reichenbach gebürtig, 244 F. alt,
der Seidenweber-Profession, welcher sich in vorigem Jahr ohne specielle Erlaubms wieder auf die
Wanderschaft, und wahrscheinlich abermals nach Wien begeben hat, wird ergangenem allerhochstem
Befebl zu Folge hiermit zum erstemmal aufgefordert, binnen Jahres-Frist in sein Heimwesen zurük-
zukehren, widrigenfalls gegen ihn als bdslich entwichenen nach den Conscriptions-Gesezen weiters
verfahren würde. Den 12. Merz 1870. Kodn. Oberamt.
Baknang. Der bei dem Fußjäger-Bataillon von Starkloff gestandene Gemeine, Leonhard Sei-
ter von Oberbrüden gebürtig, ist bei Forstdorf in Unter= Oestreich von seiner Fahne treulos entwi-
chen. Alle Orts= Obrigkeiten werden daher geziemend ersucht, auf denselben genau zu fahnden, ihn
auf Betreten wohlverwahrt entweder zum hiesigen Oberamt oder zu seinem ataillons : Commando
einliefern zu lassen. Den 5. Merz 1870. Hon. Oberamt.
aulbronn. Der bei dem Kdn. Garnisons-Regiment gestandene Gemeine, Ludwig Vetter.
von Oeschelbronn ist im Monat Febr. aus der Garnison Hohenasperg desertirt. Alle Königl. Civil-=
und Militair-Behdrden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Fluͤchtling zu fahnden, denselben
auf Betreten zu arretiren, und ihn entweder hiesigem Oberamt oder seinem Regiments--Commands
einliefern zu fafen. Den 10. Merz 1810. « Koͤn. Oberamt.
Ochsenhausen. Auf den im Nov. vor. J. auf dem Marsche in Oestreich desertirten Offi#ters=
Bedienten Johann Ihle wollen glle Justiz= und Polizei-Behdrden. fahnden, und ihn auf Betreten
an das Oberamt oder an das Infanterie-Regiment von Koseriz einliefern. Den- 9r Verz c.
" amt.
Ehingen. Der mehrerer Verbrechen halber zu einer Aihigen ungsarbeit verurtheilte Lu-
kas Schwehr von Drwe gebürtig, welcher vor I1g Monat den dissei igem Oberamt zur Vollzie=
hung seiner Strafzeit nach Ludwigsburg eingeliefert wurde, ist den 1. Febr. d. J. daselbst von sei-
nem Arbeite-Posten entwichen. due Hoch= und Löbl. Behorden. werden daher ersucht, auf diesen ent-
wichenen Sträfling zu fahnden, ihn im Betretungsfall zu arretiren, und enkweder in seinen Straf-
ort, oder dem hiesigem Oberamt gegen Ersaz der Kosten einzuliefern. Signalement. Derselbe ist
36 J. alt, über 6 Fuß hoch, hat dunkelbraune abgeschnittene Haare, niedere Etirne, eine laͤnglicht
gut geformte Nase, schmale Wangen, kleinen Mund, braune Augen, mit duͤnnen Augbraunen. Den
24. Merz 1810. · Koͤn. Oberamt.
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Kuͤnftigen Dienstag wird ein Ertrablatt, die Formirung der Bezirke der Stadt= und Amts-
Schreibereien im Konigreich betreff, quegegeben werden.