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uchheim. Die herrschaftliche Ziegelhuͤtte bei Lauchheim, welche in ein
anen Viegelstadel und einer ettengruben besteht, wobei noch 3 Mriche A#ade) eh Whrr. Lauft
Wies #az sich befinder, und deren Bestand bis Walburgis 18106. sich endet wird bis Oonnerstag den
10. Mai d. J. Permittags 0 Uhr zu Lauchheim, wiederum auf b oder 0 Jahre, je nachdem sich Lieb-
haber zeigen, Salva ralificatione bffentlich verliehen werden; es wird aber jedem Lusthabenden zur
auèdriktichen Condition gemacht, daß er sich mit einem obrigkeitlichen Zeugniß, sowohl in Absicht auf
eine zu prästiren habende Caution von 200 fl. als auch wegen seiner Rechtschaffenheit auszuweisen
babe. Den 20. April 1810. Kreissteneramt Ellwangen, und Cameralamt Kapfenburg.
ü-Marbach. Die Schaafwaide in Weiler zum Stein, diffeitigen Oberamts, deren Bestand auf
ichaeli5 d. J. zu Ende geht, wird Dienstag den 15. Mai d. J. Vormittags Uhr im Haus des
nultheißen von Weiler zum Stein auf 3 Jahre von Michaelis 8 c bieé 1813 verliehen werden.
Die Waide erträgt 250 Stük, wovon die Bürgerschaft 735, der Beständer aber den Ueberrest aufschla-
gen darf. Der Beständer genießt ein geräumiges Schaafhaus, nebst ## kleinen Küchengarten au
alle bürgerliche Beneficien. Er muß aber ein berechtigter Schaafhalter seyn, ein gutes Prädikat ha-
ben, und entweder eine Caution von 4o fl. oder einen tüchtigen Bürgen zu stellen im Stande seyn.
Den 14. April 1810. Koͤn. Oberamt.
Ochsenburg im Zabergaͤu. Das zur K. Cameralverwaltung Ochsenburg gehoͤrige, zwischen
Ochsenberg und Michelbach gelegene herrschaftliche Maiereigut, der Pfizenhef genannt, de en Be-
stand biö xichtmeß I81I1 zu Ende geht, soll, nach allerhochstem Oecret vom 7. April d. J. wieder
auf 0 Jahre, von Lichtmeß 1811 bis 1820. in öffentlichem Aufstreich verliehen werden. Zu diesem
Hofgute gehdren: Eine Behausung mit 2 Stuben, 6 Kammern, ## gewdlbten Keller und 2 Stallun-
en. Neben dem Wohngebäude befindet sich auf einer Seite eine Scheuer mit 2 Thennen und 2
ährn, nebst r Viehstall und Heuboden darquf, auf der andern die bendthigten Schwein= und Ge-
flügelställe. An Gütern gehdren hiezu: 135 Morgen Aeker in allen 3 Zelgen, 21 Mrg. Wiesen, und
2 Ma- & Vril. 10 Rth. Gras= und Küchengärten, von denen die ersteren mit sehr guten Obstsorten
angepflanzt sind. Alles liegt in einem unzertrennten Bezirke, und obige Gebäude stehen in der Mit-
te der 3 Akerzelgen, welche durch drei große Alleen von Aepfel= und Rußbäumen unterschieden sind.
Der Tag des Aufstreichs ist auf den 2. Jun. d. J. festgesezt, an welchem sich die Liebhaber, welche
übrigens das Gut täglich in Augenschein nehmen, und bei unterzeichneter Behörde die vorläufigen
Bedingungen vernehmen kdnnen, mit oberamtlichen gesiegelten Zeugnissen über ihren Lebenswandel,
ihre Kenntnisse im Seldban -und ihre Vermögens-Umstände versehen, Vormittags um 8 Uhr allhier
einfinden wollen. Noch wird angemerkt, daß diese leztere von solcher Beschaffenheit seyn müssen,
daß der Pächrer nicht nur eine Caution von wenigstens rooo fl. an im Reiche elegenen Gurern, im
gerichtlichen Anschlag, zu leisten im Stande ist, sondern noch überdiß zu Anschaffung des nothigen
Schiff und Geschirrs, auch zur übrigen Einrichtung ein Vermogen von 1500 fl. besizt.“ Den 25. Apr.
1810. Koͤn. Cameralverwaltung.
Waiblingen. Die Commun-Schaafwaide zu Leutenbach, disseitigen Oberamts, deren Be-—
stand auf nächst Michgelis zu Ende geht, wird Mittwoch den 0. Mai d. J. Vermittags 0 Uhr zu
Leutenbach wieder auf 3 Jahre von Michaelis gio biö 181 z. an den Meisibietenden dffentlich ver-
liehen werden. Die Waide erträgt 3z0 Stük Schaafe, wovon der Beständer 30 Stük, die Bürger-
schaft aber 103 Stüft einschlagen darf, und bekommt der Beständer neben gut eingerichteter Wohnung
und Stallung auch 2 Küchengärtlen vor und hinter dem Hauß im Genuß. Alle diejenige, welche
zum Auff'treich zugelassen werden wollen, müssen mit ihren Meisterbriefen und einem obrigkeitlichen
Jeungniß, in Betreff ihrer bieherigen Auffüyrung und daß sie die erforderliche Caution zu stellen im
Stande sepen, versehen seyn. Den 14. April I90. Kön. Oberamt.
Stuttgart. Die nachbenannten Militairpflichtigen aus hiesigem Stadt-Oberamte werden hie-
mit bei unfehlbar zu gewarten habender Confiscation ihres Vermogens und der übrigen gesezlichen
Strafen aulsgefordert, sich inner 4 Monaten in ihre Heimath zu begeben, und sich den Conseriptions=
Gesezen zu unterwerfen; und zwar werden aufgerufen zum dritten = und leztenmal: Christ. Bezold,
Buchbinder. Jak. Kropf, Bek. Aug. Speidel, Seifensieder. Iman. Klingenmaier, Schneider- Joͤh.
Gottlob Schneider, Chirurgus. Joh. Fried. Reuhold, Schreiner. Andr. Eberh. är. Zaißer, Schrei-