96 Die Germanen. Kap. XI.
Niederlage des Marbod vom Jahr 17 zu Ende. Nach der Meinung
des Tiberius konnte man jene nunmehr ihren innern Zwistigkeiten
überlassen.
So lange der Krieg dauerte, wurde die nationale Selbständigkeit
durch die im Bunde zusammengefassten Heere der Stämme
und durch die Hegemonie der Cherusker, deren Träger Armin
‘war, gewahrt.
Mit dem Ende des Krieges sollte nach der hergebrachten
Verfassung nun eine Wandlung aller politischen Verhältnisse eintreten.
Die Heere sollten sich auflösen und damit der Bundesfeldherr
in Wegfall kommen. Die Gaue sollten in den lockern
Verband des Friedens zurückkehren. Was Armin geschaffen,
die Einigung der Stämme blieb nunmehr ohne Schutz, die Verfassung
bot keine Garantie für deren Erhaltung. Allmählich
mochte der Bund sich lockern und die Hegemonie der Cherusker
zerfallen. So wurde die Erhaltung der Kriegserfolge aus einer
nationalen eine Verfassungsfrage. Da suchte Armin die Gewalt,
die ihm zu entschwinden drohte, sich dauernd zu sichern, indem
er sich des Königtums bemächtigte, regnum adfectans, sei es
des Königtums über die Cherusker, als einer Grundlage für deren
Hegemonie, sei es auch über die Bundesstaaten direkt. Und es
mag ihn dazu das Verlangen, das von ihm Geschaffene zu erhalten,
wie die politische Notwendigkeit getrieben haben.
Wieder scharten sich „die alten Krieger des Armin“ um
ihren Herzog, die Gegner sammelten sich zum Schutz der hergebrachten
Verfassung, libertas (S. 80) und unter ihnen waren
die Geschlechtsverwandten des Armin selbst, wahrscheinlich Gaufürsten,
deren Stellung durch sein Unternehmen bedroht wurde.
Man griff zu den Waffen, und kämpfte mit wechselndem Erfolge,
bis Armin durch die Hinterlist der Verwandten seinen Tod fand.
Zwölf Jahre lang ist er im Besitz der Gewalt gewesen,
duodecim annos potentiae explevit, vom 26. bis zum 37. Lebensjahr,
vom Aufstand gegen Varus des Jahres 9 bis zum Ende der
Kriegsepoche etwa im Jahr 17, 9 Jahre lang im Herzogtum, seit