Metadata : Die Verfassungsgeschichte der Germanen und Kelten.

96  Die  Germanen.  Kap.  XI.

Niederlage  des  Marbod  vom  Jahr  17  zu  Ende.  Nach  der  Meinung
des  Tiberius  konnte  man  jene  nunmehr  ihren  innern  Zwistigkeiten
überlassen.

So  lange  der  Krieg  dauerte,  wurde  die  nationale  Selbständigkeit
  durch  die  im  Bunde  zusammengefassten  Heere  der  Stämme
und  durch  die  Hegemonie  der  Cherusker,  deren  Träger  Armin
‘war,  gewahrt.

Mit  dem  Ende  des  Krieges  sollte  nach  der  hergebrachten
Verfassung  nun  eine  Wandlung  aller  politischen  Verhältnisse  eintreten.
  Die  Heere  sollten  sich  auflösen  und  damit  der  Bundesfeldherr
  in  Wegfall  kommen.  Die  Gaue  sollten  in  den  lockern
Verband  des  Friedens  zurückkehren.  Was  Armin  geschaffen,
die  Einigung  der  Stämme  blieb  nunmehr  ohne  Schutz,  die  Verfassung
  bot  keine  Garantie  für  deren  Erhaltung.  Allmählich
mochte  der  Bund  sich  lockern  und  die  Hegemonie  der  Cherusker
zerfallen.  So  wurde  die  Erhaltung  der  Kriegserfolge  aus  einer
nationalen  eine  Verfassungsfrage.  Da  suchte  Armin  die  Gewalt,
die  ihm  zu  entschwinden  drohte,  sich  dauernd  zu  sichern,  indem
er  sich  des  Königtums  bemächtigte,  regnum  adfectans,  sei  es
des  Königtums  über  die  Cherusker,  als  einer  Grundlage  für  deren
Hegemonie,  sei  es  auch  über  die  Bundesstaaten  direkt.  Und  es
mag  ihn  dazu  das  Verlangen,  das  von  ihm  Geschaffene  zu  erhalten,
  wie  die  politische  Notwendigkeit  getrieben  haben.

Wieder  scharten  sich  „die  alten  Krieger  des  Armin“  um
ihren  Herzog,  die  Gegner  sammelten  sich  zum  Schutz  der  hergebrachten
  Verfassung,  libertas  (S.  80)  und  unter  ihnen  waren
die  Geschlechtsverwandten  des  Armin  selbst,  wahrscheinlich  Gaufürsten,
  deren  Stellung  durch  sein  Unternehmen  bedroht  wurde.
Man  griff  zu  den  Waffen,  und  kämpfte  mit  wechselndem  Erfolge,
bis  Armin  durch  die  Hinterlist  der  Verwandten  seinen  Tod  fand.

Zwölf  Jahre  lang  ist  er  im  Besitz  der  Gewalt  gewesen,
duodecim  annos  potentiae  explevit,  vom  26.  bis  zum  37.  Lebensjahr,
  vom  Aufstand  gegen  Varus  des  Jahres  9  bis  zum  Ende  der
Kriegsepoche  etwa  im  Jahr  17,  9  Jahre  lang  im  Herzogtum,  seit