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Rechts-Erkenntniß des Koͤnigl. Ob. App. Tribunals.
In der an das Koͤnigl. Ober-Tribunal uͤbergegangenen Appellations-Sache von dem
ehemaligen Ritterdirectorium des Kantons Nekar- Schwarzwald und der Ortenau, zwischen
den Erben des Rittmeisters Theodor Freiherrn von Kechler zu Schwandorf, Beklagten,
Appellanten an einem, und den von Barilleschen. Geschwistern, als Allodial: Erbinnen des
Venetians Freiherrn von Kechler, Klägerinnen, Appellatinnen am andern Theil, ein angeb-
liches Fidei-Commiß-Capital betreffend, wir? die Urtel vo#iger Instanz bestätigt, und der
zant des in der Appellations-Instanz aufgegangenen Kostens verglichen. Tübingen, den
KI. Jun. 181o0.
Erkenntnisse des Kdnigl. Ober-Justiz= Colleg: II. Senats.
„1) In der Debit-Sache des verstorbenen geheimen Raehs und Landvogts v. Bühler
in Heilbronn wurde das Präclusiv-Erkenntniß publicirt, und zugleich die Glaubiger auf
den 27. Jul. d. J. zu Anhörung der Drioritäts-Urthel vorgeladen. Stuttgart, den 15.
Jun. 1810.
2) In der Rechts-Sache zwischen dem Handelsmann Mayer-Mauchart zu Ludwigs-
burg als Pfleger der Regine Friderike Charlotte Louise Hummel, Klägern an einem, und
den in a#tis ernannten Erben des Stadepfarrers Fezer zu Unteröwisheim, Bekl. am andern
Theil, die Zurükforderung einer von der Mutter der Kpine Hummel äübernommenen und
verlohrnen Schuld betreffend, wurden die Beklagten in die Erstartung der lezteren unter
Vergleichung der Kosten verurtheilt. Stuttgart, den 20. Jun. 1810.
3) Die Appellations Sache von Stuttgart zwischen Jacob Frieorich Zinck zu Beth-
nang und Consorten Kl. Appellanten an einem, und Leonhard Jaiser ebendaselbst, und
Consorten, Bekl. Appellaten am andern Theil, päto herecliratis petitionis, wurde wegen
Mangels an einer gegründeten Beschwerde verworfen, und die Appellanten in die aufge-
gangene Appellations-Kosten verurtheilt. Stuttg. den 83. Jun. 1810.
4) Die Appellations-Sache von Balingen zwischen Marr Haid, Friedrich Kemler u.
Friedrich Beutel in Pfullingen, Kl. Appellanten, und Jacob Jetter in Balingen, Bekk.
Appellaten, p### Kdejallionis wurde wegen Mangels in den Formalien von Amtswegen per
Releriptum verworfen. Stuttg. den 27. Jun. 1810.
Stuttgart, den 21. Jun. wurden geschieden: .
1) Ichann Georg Hengsteler, n und Bauer zu eidringen „Sulzer Oberarits,
Kl. von Nosina, geb. Huonker von da, Bekl. erx cap. quasi desert. unter Verurtheilung
der leztern in die Kosten. **
2) Jacob Friedrich Schäfer, Bürger und Weingärtner zu Hahnweiler, Waiblinger
Oberamts, Kl. von Catharina Barbara, geb. Seiz von Wangen, Canstadter Oberamts,
Bekl. ex cap. uali delert. unter Verurtheilung der leztern in die Kosten.
3) Wurde die Ehe zwischen Carl Murr, Bürger und Mezger zu Stuttgart, Kl. und
Friederika, geb. Schurr von da, Bekl. ex cep. Doll annullire, und leztere in die Kosten
verurtheilt. " — "