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I. Beil. Gerichtliche Unterpfands-Urkunde)
Gerichts-Protokoll Unterpfands-Buch,
vom 18 Seite
Vor - und Zuname des Schuldners)
(Gewerbe oder Character) zu (Wohnort) des Koͤnigl. Oberamtes
und mit Ihm seine Ehefrau (Vor- und Geburts-Name der Mit- Schuldnerin),
Leztere unter dem Beistande ihres gerichtlich verpflichteten Kriegs-Wogtes
(Vor- u. Zuname, Wohnort desselben) wollen, mit oberamtlicher Bewilligung, bei
(Vor- und Zuname, Character, Wohnsitz des Gläubigers
ein, jährlich mit s. von Hundert, verzinnsliches Capital von
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zu ihrem ehelich gesellschaftlichen Ruzen, nemlich
" (bestimmter Zweck der Aufnahme)
aufnehmen; und haben zu diesem Ende vor uns, den unterzeichneten Richtern,
vermöge unsers Gerichts-Protokolls, erklärt, daß sie de Daarleiher
für diese Capital: Summe und die daraus verfallenen Zinsen
1) sich (wie auch ihre Erben und Nachfolger) unter Begebung aller, den Mit-
schuldnern zustehenden Reches-Wohlthaten, mirt= und für einander also ver-
binden, daß der Eigenthümer der ansgestellten Schuld-VBerschreibung die Be-
fugniß haben soll, Jeden von ihnen beiden, welchen er will, auf die Be-
zahlung der ganzen Schuld zu belangen, sodann, daß sie
2) nicht nur ihr beiderseitiges gesammtes (gegenwärtiges und zukünftiges)
Vermögen, sondern auch im Besondern nachbeschriebene Grundstucke ge-
richtlich verpfänden, nemlich *
Nach gerichtl.
Schäzung
zu —.
(Bei jedem der bier mit fortlaufenden Ziffern eingetragenen, nach Mess-
gehalt, Lage u. s. w. genau beschriebenen Grundstücke ist (kürzlich
eingeklammert) zu bemerken:
Ob es dem einen oder dem andern Gatten
„mit vollem Eigenthum“ zustche?
, oder
Ob es als Lehengut irgend einer Art- in seinem
„nuzbaren Eigenthum“ sich befinde?
aoder auch
Ob es etwa ein „Kindergut“ sei, welches mit erhaltener Vor- oder
Obervormundschaftlicher Einwilligung verpfändet werde?)
(Haupt-Summe)
Dieses Formular des blsber sogenanhten Unterpfands-Zetteils ist auf den gewöhnllcheren Fall eines Von Eh 3—
euten gemeinschaftlich aulgenommenen Capitals eingerichtet. Geschieht dil von KEiner Person, /0 Ist 10
ches nach Umstiänden abzuändern, und das Nicht - passende, z. B. bel 1. und 4. dueer durchzustreichen.