Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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I. Beil. Gerichtliche Unterpfands-Urkunde) 
Gerichts-Protokoll Unterpfands-Buch, 
vom 18 Seite 
Vor - und Zuname des Schuldners) 
(Gewerbe oder Character) zu (Wohnort) des Koͤnigl. Oberamtes 
und mit Ihm seine Ehefrau (Vor- und Geburts-Name der Mit- Schuldnerin), 
Leztere unter dem Beistande ihres gerichtlich verpflichteten Kriegs-Wogtes 
(Vor- u. Zuname, Wohnort desselben) wollen, mit oberamtlicher Bewilligung, bei 
(Vor- und Zuname, Character, Wohnsitz des Gläubigers 
ein, jährlich mit s. von Hundert, verzinnsliches Capital von 
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zu ihrem ehelich gesellschaftlichen Ruzen, nemlich 
" (bestimmter Zweck der Aufnahme) 
aufnehmen; und haben zu diesem Ende vor uns, den unterzeichneten Richtern, 
vermöge unsers Gerichts-Protokolls, erklärt, daß sie de Daarleiher 
für diese Capital: Summe und die daraus verfallenen Zinsen 
1) sich (wie auch ihre Erben und Nachfolger) unter Begebung aller, den Mit- 
schuldnern zustehenden Reches-Wohlthaten, mirt= und für einander also ver- 
binden, daß der Eigenthümer der ansgestellten Schuld-VBerschreibung die Be- 
fugniß haben soll, Jeden von ihnen beiden, welchen er will, auf die Be- 
zahlung der ganzen Schuld zu belangen, sodann, daß sie 
2) nicht nur ihr beiderseitiges gesammtes (gegenwärtiges und zukünftiges) 
Vermögen, sondern auch im Besondern nachbeschriebene Grundstucke ge- 
richtlich verpfänden, nemlich * 
Nach gerichtl. 
Schäzung 
zu —. 
(Bei jedem der bier mit fortlaufenden Ziffern eingetragenen, nach Mess- 
gehalt, Lage u. s. w. genau beschriebenen Grundstücke ist (kürzlich 
eingeklammert) zu bemerken: 
Ob es dem einen oder dem andern Gatten 
„mit vollem Eigenthum“ zustche? 
, oder 
Ob es als Lehengut irgend einer Art- in seinem 
„nuzbaren Eigenthum“ sich befinde? 
aoder auch 
Ob es etwa ein „Kindergut“ sei, welches mit erhaltener Vor- oder 
Obervormundschaftlicher Einwilligung verpfändet werde?) 
(Haupt-Summe) 
Dieses Formular des blsber sogenanhten Unterpfands-Zetteils ist auf den gewöhnllcheren Fall eines Von Eh 3— 
euten gemeinschaftlich aulgenommenen Capitals eingerichtet. Geschieht dil von KEiner Person, /0 Ist 10 
ches nach Umstiänden abzuändern, und das Nicht - passende, z. B. bel 1. und 4. dueer durchzustreichen. 
 
	        
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