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Vermög allerhs iots von eben diesem Dato haben Se. Königl. Maj.
sämtliche Ober- hoosechsen Nesteitte des Sen deeen n Obersthofmeisters, Oberst-
Stallmeisters, Obrist-Intendancen der Konigl. Schlösser 2c., oder Ober= Schloß Haupt-
manns, Oberst-Jägermeisters und Ober-Ceremonienmeisters in Absiche des Rangs in die
erste Classe zu versezen; .-
,dem Ober-Küchenmeister, Kammerherrn Grafen von Firmas Peries, für seine
Person den Rang der 3. Klasse mit dem Prädikat Ercellenz zu verleihen, und
säeimrliche Landvögte, die nicht schon für sich einen höheren Rang haben, in bie 3. Clas
se des Rangreglements zu versezen allergnädigst geruht. "
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Stuttgart, den 31. Oet. Um versichert zu seyn, daß die allerhöchsten Verordnun=
gen wegen Saistrung der Englischen Fabrikate und Impostirung der Kolonialwaaren mit
allem Nachdruk vollzogen, und alle wahrheitswidrige Angaben beseitigt werden, ist von
Sre. Königl. Majestär den zo. d. M. verordnet worden, daß alle Magazine und
Waarenlager derjenigen Kauf= und Handelsleute, welche mit Kolenial= und Englischen Fa-
brikwaaren gehandelt, geschlossen, die Handlungsbücher versiegelt, und sofort auf das ge-
naueste erhoben werden solle, was von diesen Waaren sich in ihren Magazinen und Waa-
renlagern befinde. . ·
Zugleich ist die Anordnung getroffen worden, daß die Haus-Eigenthuͤmer und Mieth-
leute aufgefordert wurden, bei ihren Pflichten und an Eidesstatt zu erklaͤren, ob bei ihnen
Kolonial= Waaren oder Englische Fabrikate deponirt worden seyen, und wird bei dem ger
ringsten Verdacht ohne weiteres Haus-Uncersuchung vorgenommen werden
den ese allerhoͤchsten Verfuͤgungen sind bereits heute in Stuttgart in Vollzug gesezt
worden.
Canntstadt. Auf allerhöchsten Befehl vom 35. vor. Mon. werden die Chausseegelds-Häußer
und Schlagbäume, 1) auf der Prag, 2) bei Berg, und 3) zu Wangen „und zwar ersteres auf
den Abbrurg, im Aufsireich gegen baare Bezahlung verkauft werden. Zum Verkauf des auf der Prag
ist Montag der 12. Nov. Vormitragö 0 Uhr, und des bei Berg, selbigen Nachmirtag 2 Uhr und des
zu Wangen Mittwoch den 1#. Nov. Vormittags 0 Uhr in denen Chausseegelds= Häußern bestimmt,
welches hierdurch offentlich bekanmt gemacht wird. Den 1. Nov. 1810. K. Caineralamt.
Gôppingen. Vermog Kon. Resolntion vom 26. Okt. wird das hiesige herrschaftl. Chaussee-
haus Mitrwoch den 21. Nov. Vormittags 0 Uhr gegen baare Bezühlung in hiesiger Stadt= Cameral=
Mmtewohnurg auf allerhdchste Genehmigung im Außstreinn dffentlich verkäuft werden. Dasselbe steht
frei in der obern Vorstadr an der freguenten Straße von Sturtgart nach Ulm, ist zo Schuh lang u.
24 Schuh breit, 2 Sltok hoch von Holz und verblender, und enthält: einen getremten Keller mir eis
ner steinernen Mauer 20 Schuh lang und 14 Schuh breit, nebst einem großen Holzstall, im ersten
Stocke: eine Woynsiube mit 1 eisernen Ofen, eine Stubekammer, Küche und zwei Oehrnkammern,
in zweiren Stocke:eine Wohnstube mit 1 eiserden Ssen= eine Stubenkammer. Küche u. eine Dehrn-
kammer. Auf der Bühne eine beschloßene Kamsfter. Hinter dem Hause besinder sich ein Gärtle 62
Schuh lang und 32 Schuh breit mit einem Styopfbronnen. Dieses wird hiemit dffentlich bekannt ge-
macht, damie die Kansöliebhaber den Augenschein von Vorerwähntem selbst einneh nen, und sich hier-
auf, mit obrigkeitlioen Zeugnißen ihres Vermdgens und Prädikgte halber versehen, am Tage des
Aufsireichs zu Berneymung des Wesleren bei unkerzeichneter Beamtung ci finden können. Den 5. No#,
ISl. Kdn. Sadt-Cameralverwaltung.
Tübingen. Nach einem an die Kdr. Camcrald waltung Tübingen unterm 26. Olt, ergange-
nen allergnädigsien Oekr sollen ot 2. an der andstraße gelegene Chaussee= Häußer zu Tübingen.
Ofterdingen, und Veim Släschad an den Meistbictenden verkauft werden. Zu dieser Verhandlung #