Nro. SaI. 1 3 1o0. 507
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Königlich, Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blakt.
Samstag, 24 Nod.
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Stuttgart, den 22. Nov. 1810. Heute Vormittag wurden Sr. Königl. Ma-
jestät einige Deputirte von Crailsheim, Blaufelden und Kirchberg allerunterthänigst vor-
gestellt, welche beauftragt waren, den Ausdruk der treuesten Unterwürfigkeits-Gesinnungen
aller neuen Unterthanen jener Gegenden für ihren neuen Souverain vor den allerhöchsten
Thron zu bringen.
Se. Königl. Maj. geruhten die von dem Pfarrer Wucherer von Gröningen und
Pfarrer Welsch von Blaufelden gehaltenen Anreden auf die huldreichste und herablassend-
ste Weise zu beantworten. ·
Kdnigl. Verordnung, die Aufsicht der Beamten über die inhaftirten Verbrecher betr.
Se. Königl. Maj. haben schon mehrmals durch die in den öffentlichen Blättern
eingerükten Stekbriefe zu Verfolgung von zum Theil schweren Verbrechern, welche aus den
Gefängnissen ausgewichen sind, mißfällig zu entnehmen gehabt, daß auf diesen wichtigen
Gegenstand einer geordneten Lands-Polizei und Criminal-Justiz nicht die gehörige Auf-
merksamkeit und pflichtschuldige Sorge verwendet wird.
Se. Königl. Maj. wollen daher sämtlichen Kön. Oberbeamten den gemessenen Befehl
ertheilt wissen, daß sie für die Festigkeit und Solididat der Gefängnisse in ihrem Amts-
bezirk unverrükte Sorge tragen, und, wo es nöthig ist, ungesäumt zu deren Her-
stellung Anzeige machen sollen, indem, wenn es in Zukunft hieran fehlt, oder. sonst durch
irgend eine Nachlásigkeit oder Verschuldung wieder ein Verbrecher aus einem Gefängniß
entweicht, der betreffende Oberbeamte dafür zur strengen Verantwortung wird gezogen wer-
den, da es den Oberbeamten obliegt, über die Stock= und übrigen zur Bewahrung der
Gefängnisse aufgestellten Knechte eine stete Aufsicht zu haben, und sie zur genauen Erfül-
lung ihrer Dienstschuldigkeiten anzuhalten, auch sonsten die erforderlichen Maasregeln und
Veranstaltungen zu gehöriger Sicherung der inhaftirten Verbrecher zu treffen. Stuttgart,
den zz. Nov. 1810. E.x fpec. Decr. S. R. M.
Königl. Ministerium des Innern.