Full text : Preußische Geschichte. Zweiter Band. (2)

IV.  Die  Erwerbung  der  Königskrone.  311

nach  den  kaiserlichen  Wünschen  gegangen,  so  wäre  Brandenburg-Preußen
  mit  dem  trügerischen  Gold  der  Krone  zur  Dienstbarkeit
  unter  dem  Hause  Habsburg  gekanft  und  statt  in  Europa
mitsprechen  zu  können,  selbst  im  Reiche  mundtot  gemacht  worden.
Sollte  es  sich  doch  verpflichten,  in  allen  Reichsangelegenheiten,
namentlich  aber  bei  den  Kaiserwahlen,  mit  Oesterreich  zu  stimmen.
Mit  dem  ihm  angesonnenen  Verzicht  auf  die  Vertretung  der
protestantischen  Beschwerden  hätte  es  nicht  bloß  auf  die  Führerschaft
  der  deutschen  Evangelischen  verzichtet,  sondern  auch  auf
die  Geltendmachung  desjenigen  Moments,  in  dem  seit  des
Großen  Kurfürsten  Lösung  von  Frankreich  seine  europäische
Bedeutung  vorzugsweise  beruhte.  Nichts  von  dem  ist  geschehen,
mag  der  schließlich  bewilligte  Preis  auch  immer  noch  hoch  erscheinen,
  da  er  —  die  Sache  rein  formell  genommen  —  für
etwas  gezahlt  wurde,  was  der  Kaiser  eigentlich  gar  nicht  zu
vergeben  hatte  und  thatsächlich  auch  gar  nicht  vergab.  Denn
Friedrich  hat  eifersüchtig  darauf  gehalten,  daß  kein  Ausdruck
gebraucht  wurde,  der  auf  eine  Verleihung  der  Krone  durch  den
Kaiser  hätte  gedeutet  werden  können,  und  bezeugte  nur,  es  sei
nicht  sein  Wille  gewesen,  diesen  Akt  ohne  die  Zustimmung  des
Kaisers  vorzunehmen,  der  sich  zum  voraus  damit  einverstanden
erklärte  und  die  Anerkennung  der  neuen  Würde  unmittelbar
nach  geschehener  Anzeige  auszusprechen  zusagte.  So  stellte  sich
der  am  16.  November  1700  zu  Wien  unterzeichnete  Kronvertrag
  dar  als  Erneuerung  der  Allianz  vom  22.  März  1686,
namentlich  der  Bestimmungen  über  die  spanische  Erbschaft,  mit
der  Modifikation,  daß  Brandenburg  dem  Kaiser  für  die  Dauer
des  Krieges  auf  eigene  Kosten  8000  Mann  stellte,  die  auch
in  Oberitalien  verwendet  und  nur,  wenn  Brandenburg  selbst
angegriffen  würde,  abgerufen  werden  durften.  Brandenburg
nahm  damit  allerdings  eine  starke  finanziolle  Last  auf  sich,
zumal  es  auf  alle  von  früher  restierenden  Subsidienzahlungen
verzichtete  und  sich  im  Fall  des  Krieges  mit  150  000  Gulden
jährlich  begnügte.  Wenn  es  sich  aber  weiterhin  verpflichtete,
bei  künftigen  Kaiserwahlen  die  habsburgischen  Kandidaten  zu
bevorzugen  und  den  Habsburgern  als  Königen  von  Böhmen  und
Ungarn  alle  überhaupt  einem  König  eingeräumten  Ehrenvor-