IV. Die Erwerbung der Königskrone. 311
nach den kaiserlichen Wünschen gegangen, so wäre Brandenburg-Preußen
mit dem trügerischen Gold der Krone zur Dienstbarkeit
unter dem Hause Habsburg gekanft und statt in Europa
mitsprechen zu können, selbst im Reiche mundtot gemacht worden.
Sollte es sich doch verpflichten, in allen Reichsangelegenheiten,
namentlich aber bei den Kaiserwahlen, mit Oesterreich zu stimmen.
Mit dem ihm angesonnenen Verzicht auf die Vertretung der
protestantischen Beschwerden hätte es nicht bloß auf die Führerschaft
der deutschen Evangelischen verzichtet, sondern auch auf
die Geltendmachung desjenigen Moments, in dem seit des
Großen Kurfürsten Lösung von Frankreich seine europäische
Bedeutung vorzugsweise beruhte. Nichts von dem ist geschehen,
mag der schließlich bewilligte Preis auch immer noch hoch erscheinen,
da er — die Sache rein formell genommen — für
etwas gezahlt wurde, was der Kaiser eigentlich gar nicht zu
vergeben hatte und thatsächlich auch gar nicht vergab. Denn
Friedrich hat eifersüchtig darauf gehalten, daß kein Ausdruck
gebraucht wurde, der auf eine Verleihung der Krone durch den
Kaiser hätte gedeutet werden können, und bezeugte nur, es sei
nicht sein Wille gewesen, diesen Akt ohne die Zustimmung des
Kaisers vorzunehmen, der sich zum voraus damit einverstanden
erklärte und die Anerkennung der neuen Würde unmittelbar
nach geschehener Anzeige auszusprechen zusagte. So stellte sich
der am 16. November 1700 zu Wien unterzeichnete Kronvertrag
dar als Erneuerung der Allianz vom 22. März 1686,
namentlich der Bestimmungen über die spanische Erbschaft, mit
der Modifikation, daß Brandenburg dem Kaiser für die Dauer
des Krieges auf eigene Kosten 8000 Mann stellte, die auch
in Oberitalien verwendet und nur, wenn Brandenburg selbst
angegriffen würde, abgerufen werden durften. Brandenburg
nahm damit allerdings eine starke finanziolle Last auf sich,
zumal es auf alle von früher restierenden Subsidienzahlungen
verzichtete und sich im Fall des Krieges mit 150 000 Gulden
jährlich begnügte. Wenn es sich aber weiterhin verpflichtete,
bei künftigen Kaiserwahlen die habsburgischen Kandidaten zu
bevorzugen und den Habsburgern als Königen von Böhmen und
Ungarn alle überhaupt einem König eingeräumten Ehrenvor-