Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1833. (10)

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Nro.  47.

Regierungs-Blatt

 

 

 

 

 

 

fuͤr  das
Koͤnigreich  Wuͤrttemberg.
Samstag,  den  16.  November  1833.
Inhalt.

Koͤnigl.  Dekrete.  Gesetz,  betreffend  die  Verlängerung  des  Zeitraums  der  provisorischen  Steuer-Erhebung.  —
Gesetz,  betreffend  die  Uebernahme  weiterer  Schulden  auf  die  Staats-Schulden-Jahlungskasse  in  Folge  fruͤ-herer
  Länder-Erwerbungen.  —  Dienst-Nachricht.

Verfügungen  der  Departements.  Bekanntmachung,  bekreffend  die  Zuläßigkeit  des  Weinkaufs  bei
Veräußerung  ven  Liegenschaften  aus  vormundschaftlichen  Verwaltungen.  —  Vertheilung  der  akademischen
Preise.

Dienst.=  Erlediqungen.

1I.  Unmittelbare  Königliche  Dekrete.
A)  Gesetßz,  «

betreffend  die  Verlaͤngerung  des  Zeitraumes  der  provisorischen  Steuererhebung.

Wilhelm,

von  Gottes  Gnaden  Koͤnig  von  Wuͤrttemberg.

Nachdem  die  Zeit  von  vier  Monaten,  in  welcher  nach  §.  114  der  Verfassungs-=Urkunde
  die  Steuern  der  vorigen  Finanz-Periode  auf  Rechnung  der  neuen  Verwilligung
  eingezogen  worden  sind,  abgelaufen,  die  Verabschiedung  des  neuen  Haupt-Finanz-Etats
  aber  noch  nicht  zu  Stande  gekommen  ist;  so  verordnen  und  verfügen  Wir,  nach