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Nro. 47.
Regierungs-Blatt
fuͤr das
Koͤnigreich Wuͤrttemberg.
Samstag, den 16. November 1833.
Inhalt.
Koͤnigl. Dekrete. Gesetz, betreffend die Verlängerung des Zeitraums der provisorischen Steuer-Erhebung. —
Gesetz, betreffend die Uebernahme weiterer Schulden auf die Staats-Schulden-Jahlungskasse in Folge fruͤ-herer
Länder-Erwerbungen. — Dienst-Nachricht.
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, bekreffend die Zuläßigkeit des Weinkaufs bei
Veräußerung ven Liegenschaften aus vormundschaftlichen Verwaltungen. — Vertheilung der akademischen
Preise.
Dienst.= Erlediqungen.
1I. Unmittelbare Königliche Dekrete.
A) Gesetßz, «
betreffend die Verlaͤngerung des Zeitraumes der provisorischen Steuererhebung.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden Koͤnig von Wuͤrttemberg.
Nachdem die Zeit von vier Monaten, in welcher nach §. 114 der Verfassungs-=Urkunde
die Steuern der vorigen Finanz-Periode auf Rechnung der neuen Verwilligung
eingezogen worden sind, abgelaufen, die Verabschiedung des neuen Haupt-Finanz-Etats
aber noch nicht zu Stande gekommen ist; so verordnen und verfügen Wir, nach