Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Calw. Samtlich abwesende Militairpflichtige des hiesigen Oberamts werden hierdurch vorgela- 
den, bei der in den ersten Tagen des Monats Januar anfangenden Musterung sich um so gewisser zu 
stellen, als gegen die Ungehorsame die in denConscriptions-Gesezen bestimmte Strafen unfehlbar ein- 
treten würden. Den 13. Dec. 1810. BRoͤr Oberamr. 
Freudenstadt. Sämtliche Conscriptionspflichtige des Oberamts mit Einschluß der von den 
vermals eximirt gewesenen Ständen, werden hiemit aufgerufen, sich wegen der auf den Anfang des 
Jan. 1811. anberaumten Jahrs-Musterung zu Ende dieses Monats nach Hauß zu begeben, und so 
lange da zu bleiben, bis solche vorüber ist. Den 15. Dec. 1 Slo. Kdn. Oberamt. 
Geißlingen. Alle die aus dem ehmalig Kdn. Bayerischen Landgericht Geißlingen abwesende, 
und in fremden Staaten sich aufhalteuden Unterthanen-Soͤhne werden hiermit aufgefordert, sich in- 
nerhalb 2 Monaten und längstens bis zum 1. Merz 1811. in ihr Heimwesen zu begeben, und den 
bestehenden Kdnigl. Württembergischen Censcriptions= Gesezen sich willig zu unterziehen. Den 138. 
Dec. 1810. Kdu. Württemb. Oberamt allda. 
Nagold mit Wildberg und Altenstkaig. In dem Monat Febr. 1871. hat in dem disseiti- 
en Oberamrt, zu welchem jezt auch die Stadt Altenstaig und von den vormalig dortigen Amrsorten 
ernek, Beuren, Ebershardt, Egenhausen, Garrweiler, Gaugenwald, Heselbronn, Lengenloch, Roth- 
felden, Spielberg, Walddorf, Warth, Wenden, zum Weiler und das Dorf Alrenstaig gehoren, die 
Musterung der Censeripttonepslichtigen Mannschaft statt. Es werden daher nicht nur alle Hoch-n. 
Wohlldbl. obrigkeitlichen Behdrden ersucht, die in ihrem Amtobezirk sich aufhaltende aus disseitigem 
Oberamt gebürtige ledige und der Conscription unterworfene Mannschaft ernstlich anzuweisen, den r., 
Febr. 1877. in ihrem Geburts-Ort einzutreffen, und sich bei der Musterung an dem noch zu bestim- 
menden Tag zu stellen, sondern es wird auch diese Mannschaft selbst aufgefordert , diesem Ruf um 
so mehr Folge zu leisten, als ihre Abwesenheit bei der nächsten Musterung als Ungehorsam betrachter, 
und mit den bekannten gesezlichen Strafen belegt werden würde. Den 16. Dec. 1810. 
Kon. Oberamt. 
Speichingen. Die Conseription nimmt gleich zu Anfang Jan. 181#r. in hiesigem Oberamt 
ihren Anfang. Es werden daher alle abwesende Consecriprionspslichtige des hiesigen Oberamts hiemit 
ernstlich aufgefordert, sich auf den r. Jan. in ihrem Heimwesen einzufinden, und bei derselben zu 
Kellen, da sonst ihr ungehorsames Ausbleiben unangenehme Folgen für sie haben müßte. Oen 11. 
Dec. 1810. Kdn. Oberamt. 
Tuttlingen. Sämtliche conseriptionspflichtige Unterthanen-Sdhne aus dem hiesigen Ober- 
amt (mit Auk nahme der ger#ezmässig für immer als absolur unbrauchbar Erkannten, der mit Königl. 
allerhöchsten Erlaubniß Studierenden, der mit allerhdchster Concession Reisenden, der eraminirten 
und angestellten Schul-Provisoren, desgleichen der vor dem 26. Okt. d. J. eramintrten angestellten 
und beeldigten Substituten) werden hiemit befehligt, sich zur bevorstehenden Musterung, bis den r. 
Jan. 1811. in ihren Geburts-Orten unfehlbar einzufinden, oder sich unausbleiblicher Strafen zu ge- 
wärtigen. Den 12. Dec. 1870. Kdn. Oberamt. 
Urach. Da den 2. Jan. 1817. die Musterung in hiesigem Oberamt vorgenommen wird, so 
werden hiemit alle Conscriptionspflichtige Amts-Angehdeige aufgeforderr, bei Vermeidung der auf den 
Ungehorsam gesezten Strafen unfehlbar bis dahin in ihrem Heimwesen zu erscheinen, und sich zur 
Musterung zn stellen. Den 13. Dec. 1812. Kdn. Oberamt. 
Weinsberg. Allen abwesenden Conseriptionspflichttgen, welche fernd nicht als ganz untaug- 
Uch durchstrichen worden, wird bekannt gemacht, daß bis auf den 4. Febr. die Musterung allhier an- 
#ange, daher sie bei Vermeidung des darauf gesezten Nachrheils in ihr Heimwefen zurükzukehren, 
hierdurch aufgerufen, und die Oberämter und Orts-Vorsteher ersucht werden, solches besonders je- 
nen, in deren Bezirk sich Pursche aus hiesigem Oberamt aufhalten, bekannt zu machen. Wobei noch 
bemerdt wird, daß solches auch die Cantontsten des Amts Löwenstein und Mainhard betreffe, weil 
H##che Aemter erst neuerlich dem hiesigen Oberamt einverleibt worden. Den 10. Dee- u n 
eun. Oberamt.
	        
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