Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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eber das Zimmer= und Wirkholz fuͤr die berechtigten Mahlmuͤhlen sind von den Ober- 
Jaubelg. Ueber- alljährl. Berichte einzusenden, Vll. 33. Wie solche verfertigt seyn müssen, ebend. 
und VIII. r92. Was die berechtigten Müller in Röcksicht auf ihren Holzbedarf zu brobach= 
„ ten haben, 102. 103. Vorgeschriebene Zeit, binnen welcher Gerechtigkeits= oder Gnaden= 
Bauholz zum besiimmten Zweck verwendet werden soll, 261. Strafe im Unterlassungs-Fall, 
ebend. Was bei Gesuchen um freies Bauholz zu beobachten, 500. 570., Controlle über die 
wirkl. Verwendung des abgegebenen Bauholzes ebend. Oie Risse und Ueberschläge bei Gesu- 
chen um Gerechrigkeits-Bauholz sollen von den Ober-Forstämtern erst dann angenommen 
werden, wann sie zuvor von der Ober-Feuer= Schau revidirt worden, X. 80. Das Schlai- 
fen des Banholzes auf den Chausseen verboten, IX. 23. 9. 24. Was wegen der Bauholz- 
Gerechriakeit der Fall-Lehen bei Veränderungs-Gesuchen zu brobachten, X 407. 
Bauwesen. Die Concessionen zu neuen Gebäuden, Werkstätren 2c. sind dem Landwirthsch. Depart. 
übertragen, VII. 170. Die dabek vorkommeren Anstände hat das Ob' Pol Dep. zu beur- 
theilen und zu entscheiden 218. Sie sind nur mit Einer Bittschrift nachzusuchen, VIII. 267. 
Vorschriften vic Einrichtung der Gebäude in Hinsicht auf Feuersgefahr betr. 20# f Ohne Er- 
laubniß des Königl Strassenbau-Dep. dürfen keine neue Gebände an den Laadstrassen aufge- 
füährt werden, ViII. 312. IX. 2. Verordnung die Aufführung neuer Gebäude, und Repa- 
lirung schon Bestehender betr. X. 509. f. Obliegenheir der Buu= und Feuer : Schau, 810. 51T. 
. u Stuttgart. S. Stuttgart. ,,... - .-- - 
TRILFPLZBMWMM Die Decretur der Bau-Ueberschläge kst von den Cameral= Beamten bei der- 
Königl. Landbau-Directien unmittelbar nachzusuchen- VII. 130. Ueber die Gefängnisse sind 
solche besonders zu begreifen, VIII 353. Aufstellung von Sechs Landbaumeiskern mit eben 
so viel Controleurs, ie eines für zwei Kreise des Königreichs, 393. Die Jahrs-Ban-Ueber- 
schlüge und Consignationen sind von den Cameral-Aemtern zuerst den Distrikts -Baumeistern 
zuzusiellen, 490. MWas diese damit vorzunehmen haben, ebend. Das Landbau-Dep. monirt 
ihre Einsendung IX. 33. Ohne Legitimation wird kein Bau-Aufwand passirt, VIII. Joo.4 
Ausnahme, ebend. Wie die Kostenszerrel der Beamren und Handwerksleute für Aufnahme- 
der Bau= Ueborschläge und Ban-Wisirationen von dew Cam. Beamten in Rechnung zu brin- 
gen, ViIlII. 560. Die Handwerks-Verbienstzettel sollen vor der Einsendung zur Decretur vom 
den Distrikt# Faumeisserm revidirt und moderirt werden, 570. Rang, des Bauverwalters, X 
44. Vergl Wasserbau: I - . ,. 
Bauernlihen. Gehbren zum Ressort des- Landwirthsch. Dep. VII. I7. Was die Cam. Verwalter- 
bei Lehens-Veränderungs, Gesuchen zu berichten, 355. X. 407. Verbot einzelne Theile eines. 
geschlessenen Guts zu veräußern, 625. Vergl. Erblehen, Fall.-Lehen. 
BaumsVhulen, Baumzuchr. 3 SDbstbaunzucht. , , 
Baumverderber Bestrafung derselben, VlIlII. 335.. Impostirung der amerikanischen, levantischem 
und der aus andern Lindern X. 431. 45. 1 
Bau nwolle. Impostirung der amerikantschen, levantischen, und der aus andern Ländern, X. 437I.e 457. 
Beamte. Neuer unbedingter Eid derselben, V. 2. Ueder die Land-B. in allen Fächerm, mit A####= 
schlut der Justiz: Verwalrung, hat das Königl Ob. Reg. Coll. die Oberaufsicht VI. o. & 16. 
VI. 217. Die zu jedem Kreife gebrigen sind dem Kreishauprmann untergeordnet VI. 20 9. 
25. 31. F# #Subordinations-Verhältnisse der Beamten gegen die Landvögte X. 5o5. 506. 
Uniform, sob. Ausfsichr über die inhaftirten. Verbrecher, und Veran:wortüchkeit bei ihrer- 
Entweichung, s§oyBergl. Staatsdiener. ...- - - 
Beerdigungen. Bei denselben findet eine gleiche Behandlung aller Christl. Confessionen statr, VII. 
610. Wie todt gefundrne Personcn, derem Todesart ungewiß ist. zu beerdigen, VIII. 305. 
Wie Selbstmörder, ebend Wie Verbrecher, die im Grfängnisse sterben, zob6. Der- Begräbniß- 
Mlatz der Selbltmrder soll auf den Kirchhöfrn nicht mehr abgesondert werdem,IX 177.. Hin- 
gerichtete Verbrecher sollem unter dem Hochgerichr begraben werden., ebend- 
Beglaubigung. S., Docume##te 1 . *4*- 
Seherbergung Der Fremden in Stuttgart; wos dabri zu bevbachten, VII. I## VII. 22 Stra- 
fe der untreiassenen Anzeige„, X. s27. Durchpassirender Soldatem, VII, 108. Frem## Per- 
sonen überhaupt, 442.
	        
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