Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1810. (5)

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Muͤller. Alois Rapp, Weber. Carl Rapp, Striker. Ignaz Rauch, Weber. Joh. Reutter, Muͤl— 
ler. Jak. Spinner, Schreiner. Anton Thurner. Conr. Woßner, Schmid. Von St. Geor gen: 
Georg Bdsinger. Barthol. Hakenjos. Matth. Obergfell.. Andr. Pfat. Phil. Reutter. Matthias 
Nosenfelder, Dhil. Heinr. Rosenfelder. Ludw. Jak. Schlegel: Jak. Steudinger. Jak. Ferd. Steu- 
dinger. Joh. Ge. Steudinger. Tob. Maier. Christ. Pfaff. Christoph Schwarzwälder. Von 
Stokburg: Jof. Haas. Christ. Weisser.. Von Sullgau: Christoph Fischer. Paul Fischer. 
Andr. Obergfell. Andr. Schmieder. Andr. Sullger. Andr. Whsner, Leineweber. Loren Föhren- 
bach. Mich. Flaig. Ign. König, Musikant. Jos. u. Marcus Lambrecht, Weber. Mich. ##ebe 
Mattb. Lambrecht, Weber. Joh. und Jos. Pfundstein. Seb. Schmidt. Matth. Wolber. Andreas 
Wolber. Bon Tennenbronn: Joh. Kopp, Schneider. Joh. Ge. Kienninger, Wagner. Joh. 
Ge. Obergfell, Schreiner. Joh. Reurrer, Maurer. Jos. Broghammer. Jos. Flaig, Baurenknecht. 
Matth. F#. Pet. Herrmam, Schneider. Jos. Hils, Schreiner. Joseph Kuenz. Mich. Moß- 
mann, Weber. Matth. Storz. Von Weiler: Jak. Bronnenkannt, Weber. Christ. Bronnen- 
kann. Matth. Gotz, Schuster. Sam. Joos, Weber. Jak. Obergfell, Uhrenmacher. Christ. Rapp, 
Schmid. Jac. Rapp. Sim. Staiger. Joh. Staiger. Kdn. Oberamt. 
Horuberg. Ludwig Theodor Schmid, von hier, welcher erst durch die Conscriptions-Ordnung 
vom 1 1809. fuͤr militaͤrpflichtig erklaͤrt worden, hat sich vor Emanirung derselben in Oestreichi- 
sche Kriegsdienste begeben. Er wird deßwegen in Gemäsheit allerhöchsten Decrets Kdnigl. Conserip-= 
tions-Commission vom 2. Jan. 1810. aufgefordert, sich binnen a Monaten a dato in sein Heimwe- 
sen zu begeben, und den Conscriptions-Gesezen zu unterwerfen. Den 16. Merz 1810. Oberamt. 
Ingelfingen. Es ist der bei dem Kbnigl. Infanterie-Regiment Hring Paul gestandene Offi- 
iers = Bediente Georg Weber von Bartenstein gebürtig, aus dem Lager bei Wien desertirr, ohne sich 
b#n jezt bei dem Regiment wieder gestellt zu haben. Derselbe ist 27 J. alt, mittlerer untersezter 
Statur, hat blonde Haare, graue Angen, länglichte Nase, rundes Gescchl- gesunde Zähne, lsren 
Mund, ist etwas blatternarbigt, seiner Profession ein Zimmermann, und hat, da er sich vor 4 Jah- 
ren mit der Art in den rechten Fuß gehanen, eine noch sichtbare Narbe an demselben. Alle hohe und 
niedere Civil-und Militär= Behörden werden daher geziemend ersucht, auf diesen Flüchtling zu fahn- 
den, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Kosten sicher anhero trausportiren zu lassen. Den 
5. Merz 1870. Köbn. Oberamt. 
  
Balingen. Johann Ludwig Jenter, Vaurenknecht von Erzingen, hiesigen Oberamts, ist wäh- 
rend der lezten Musterung wegen wiederholt begangenen Diebstahls entflohen. Derselbe ist 24 Jahr 
alt, hat 6 Fuß im Meß, schmales Gesicht, spizige Nase, starken Bakenbart bis unter das Kinn, 
ute Zähne, schwarzbraune Augen, untersezte Stakur, und ist besonders daran kennrlich, daß er mei- 
stens am rechten Fuß offene Wunden hat. Bei seinem Entweichen trug er einen dreiekigten Hut mit 
Baͤndeln, ein gelb schekigtes Halstuch, einen blauen Kittel, ein blaues Brusttuch mit einer Reihe 
dicht aneinander Lescheriw breiten metallenen Kndpfe, schwarz lederne Hosen mit Bändeln, leinene 
Strümpfe und große Stiefel. Alle inn und ausländische O rigkeiten werden nun geziemend ersucht, 
auf diesen Verbrecher zu fahnden, und ihn im Betretungsfall gegen Ersaz der Unkosten wohlver- 
wahrt anhero einliefern zu lassen. Den 17. Merz 181o. Kön. Oberamt. 
  
  
  
Da der Redaktion des Staats= und Regierungs-Blatts von Zeit zu Zeit einzelne Per- 
sonen angehende Bekanntmachungen, von Schuld= und Gantsachen, von Diebstäh- 
len, Verschollenen u. dergl. zum Einrüken zugesandt werden; so wird die Allerhöch- 
ste Verordnung, kraft welcher keine Privat-Sachen, sondern nur solche, die das 
herrschaftliche Interesse oder das allgemeine des Staats betreffen, in das 
Königl. Staats= und Regierungs-Blatt, wie auch schon aus der blossen Benennung er- 
hellt, aufgenommen werden können, hiemit wiederholt in Erinnerung gebracht.
	        
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