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Decterdei Koͤnigl. Dbet-Finnunz-Kantmer, Steuer-De part. wodurch mehrere
Anfragen in Stempelsachen erlaͤutert werden; d. d. 29. April 1811.
Aus Veränlaffang mehrerer in Stempelsachen eingekommenen Anfragen werden bie-
mir im ollgemeinen folgende Erläuterungen gegeben: «
15).IsolchenFällemwoobs-AufwandGeschöftsder«Gecd-BetkagdeöGrade-thus-
- tempels nicht bekannt seyn kann, wie z. B. bei Erbschafts- Abiheilungen, ist der
Gradations Stempel bel dem letzten Bogen zu gebrauchen und solches auf dem ersten
Bogen zu bemerken. « ··
.-)«DiePlatatibeiGanmngensslndalsEblstal-·Cicaxbnwsuch-trachten,qud-glsoyach
pag. 46 der Stempel-Ordnung zu behandeln. «
3). Bel Contos und Handwerks-Verdienst-Zetteln ist jedesmal der Gradations-Stempel
nmoach der angerechneten Summe zu nehmen, ohne Rücksicht , ob sich solche bei der
Mederation vermindert oder nicht. » « "«·
Bel Schriften, worin der Dreis oder die Summe des Gegenstands durchaus nicht
angegeben werden kann, ist der Klassen-Stempel à # fl. per Bogen anzuwenden.
5) Wenn bei Reise= und Dlären-Kostens-Anrechnungen der Stempel für die Tetal-
Summe gebraucht worden ist; so haben die zum Beweis der Auslagen beigelegten
Zettel kelnen Stempel ubthig. Stuttgart, den :39. April 1611.
Decret Khnigl.Ober-Finanz-Kammer, landwirthschaftl. Depart. an sämtliche
Cameral-Beamte des Reichs, die gerichtlichen Güter-Tarationen zum Behuf der Berechnungen von
Lehen--Veränderungs-Gebühren betreffend.
Da die gerichtlichen Güt#er -Taxationen, welche zum Behufe der Berechnungen von
Leben Veränderungs= Gebühren erforderlich sind, nicht immer mit der gehdrigen Genaulg=
feit vorgenommen werden; so wird sämtlichen Cameral-Beamten bledurch befohlen, derglel-
cschen Anschläge einer genauen und strengen Prüfung zu unterwerfen, und in allen Fällen,
m##enweder ein Lamdemium zu entrichten ist, oder eine Lebens, Alledlficatlon nachgesucht
wrd, sich pflichtmäßig und bestimmmt zu äußern, ob gegen den gerichtlichen Güter-Anschlog
euichts zu erinnern sepi Decret. Sturtg. in Känigl. Ober-Finanz-Kammer, landwirthschaftl.
Depart. den S. Mai 2811.= - "
DekretBieEinfeahungvekIahks-Bckgleichungenzuksbnigi.General-DommtiaI-Kassebetr.
Den Kdulgs. Kassen-Beamten wird Piemtt unter Bezlehung auf die von der Kbngl.
Ober-Finanz-Kammer Rechnungs-Deparkement, an dle sämtlichen Landvogtel Steuerräthe
am #6. vor. Mon. wegen Einsendung der Rechnungen ertheilte Vorschrift, oufgegeben, so-
Wohl: vieses Jahr als künftlg die Jahrs-Vergleichungen mit der Kriegskasse“ Hofkasse.
Marstallskasse Wilshetschreiber#el, den Bauderwaltungen ir. ew. detgestalt zul beschleuni-
tzen, daß die Hauptvergleichung mit der General- Domoniql ? Kasse m EXIII
Junt unfehlbarnen Mefelbe eingesendet werde. Denjemigel, wolchechbt#- letzten Junbbbei