Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 22. 1811. 109 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Stauts= und Regierungs-Blatt. 
Somstas, 66. Mai. 
  
  
Aufldsung einiger Oberzollämter und Errichtung einer neuen Oberzoll-Verwaltung. 
Se. Königl. Maj. haben verm#g allerhbchster Resoluton vom g9. Mai allergnaͤdigst 
geruhr, die bieberigen Oberzoll-Aemter zu Wurzach und Leutkirch ausjulbsen, dagegen eine 
Ober-ZJollverwaltung an der Ferthofer Brücke zu errichten, solche dem blsberlgen Oberzeoller 
und Oberacciser Rahn, von Wurzach, zu übertragen, und den vormallgon Mauth-Amts= 
schreiber Pfister, von Wangen, als Controlleur daselbst anzustellen; sofort den bisberlgen 
Ober-Zollverwalter Wurm, von Leutkirch, zum Buchhalter bei der Zoll-Rechnungs-Kammer, 
den bisberigen Oberacceiser Gulden, von Tettnang, zum Oberaceiser in Wurzach, und den 
vormaligen Mauthner Eberlen, von Buchhorn, jum Oberaceifer in Tettnang zu ernennen. 
Verordnung wegen der Reise-Pässe für Weibspersonen, welche im Ansland Dienste suchen. 
E- sind seit kurzem Fälle vorgekommen, daß verschiedene Oberümter Khnigl. Untertha- 
alunen, welche sich, um Dienste zu suchen, in das Ausland zu begeben die Absicht haben, 
mithin deutlich erklären, länger als 3 Meonate im Ausland zu bleiben, dennoch Reisepässe 
auf 3 Monate erthellt baben. Da non nach der vorllegenden allerhöchsten Verordnung 
der Umerthun, welcher rlänger als 3 Monate im Auslande bleiben will, blerzu die aller- 
chste Erlaubniß nachzusuchen verpflichtet ist, diese Verordnung aber durch dergleichen Yässe 
oeffenbar umgangen wird, so will man die Ausstellung solcher Pässe, deren Legalistrung niche 
Statt fluden kann, ernstlich und mit der Bedrohung untersagt haben, daß die den Paßan- 
sochenden durch eine solche Nachläßlakele verursacheen Kosten den Beamten zum Ersatz wer- 
den zuerkannt werden. Stuttgart, den 15. Mal 1811. Kön. Ministerium des Innern. 
„Amts-Justruktion für die Rechnungs-Reviforen, 4. 4. 29. April 1311. 
» I. Amtliche Obliegenheiten derselben. » 
I)SIebabetialleRechnnngeu,wclcheüberdagPumbgendetAmmCuporatZoneu 
der Communen, der für den Gottesdienst, den Unterricht und die Wohlthätigkeit vorhande- 
nen Sniftungen, desglelchen über die Familien Stiftungen und Seipendlen, ln se fern diese
	        
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