Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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setzen, zu deren Eintrag mit Buchstaben aber für den Kasster Platz zu lassen ist, bel- 
ulegen. 
) In dem Sortenzettel müssen alle Pakets oder Rollen, mit ihrem Innhalt nach den 
Sorten und deren Cours, und mit dem Geld-Bertrag ongezeigt sein. 
3)) Wenn mehrere Rollen in ein großes Paket zusammen gepackt werden, so müssen alle 
in demselben befindliche Rollen im Sortenzettel eingetragen werden. 6 
4) Jede Rolle ist mit eem Namen der liefernden Stelle, und dem Geld Innbalt nach 
der Sorte zu bezelchnen, auch mit dem Amts Sigill unten und oben mit solcher 
Sorgfalt so zu petschiren, daß man bei einem vorkommenden Febler dos Dertschaft 
recognoselren kann. 
5) Damit im Fall elnes Defekts in einer Reolle, der Bewels oder die Ueberzeugung da- 
von desto eber erhalten werden kann, so sind niemalen zweierlei Geld-Sorten in eine 
Rolle zu bringen, mithin ganze, halbe und viertels Thaler, z# kr., 1 kr. und 6 kr. 
Stücke nie in Eine Rolle zusammen, sondern jede Sorte befonders zu packen. 
6) Zu mehrerer Richrigkeit sind die Rollen auf gewbbuliche ganze Summen, wile es die 
Art der Mönz-Sorte ergibt, nämlich zu 2o. 15. 20. 15. 30. 40. 50. loßB. 10. 
135. 163. 55. auch 54 und 55 fl. zu richten, und das ungerade, wo es vor- 
kommt, besonders beizulegen. 
5) Die Münze à 6, 3 und 2 kr. wird nicht mehr in größern Rollen al# zu 15, 10 n 
5 fl. angenommen. 
83) Lbieferungen in Säcken knnen zu den Kbn. Hauptkossen ulcht statt finden, sondern es 
muß alles Geld in überschriebenen und petschirten einzelnen Rollen gellefert werden; 
und damit bel dem Transport des Geldes die Rollen nicht beschädigr werden um 
nicht aufbrechen, so find solche mit aller Sorgsalt von geleimtem Papier zu fertigen. 
9 Alle Gold Sorten sind genau nachzuwägen, und es dürfen nur vollwichtige Gold- 
stäcke eingeliefert werden. Decr. Stuttgart, im Kdn. General-Staatskassen-Depart. 
den 24. Mai 1811. « 
Die Todteuscheine einiger in Kais. Franzoͤsischen Militaͤr-Spitaͤlern gesiorbenen Koͤnigl. 
Uunterthanen betreffend. 
Die Unterthanen Lborenz Kielmann, ein Mezger, Feledrich Kamerdit, David-- 
Blankenhbr, Michael Felling und Georg Hohl, Bäcker, sind in Kaiserl. französischen 
Militär= Spitälern gestorben. Da die Todtenscheine übex sie von den franzbösischen Bebbr- 
den ausgestellt worden sind, die Ramen ihrer Geburtsorte uscht deutlich bestimmen, und 
rvlelleicht auch- deren Namen nicht ganz vichtig angegebem seyn därften: so werden hlemit die 
Anverwandten dieser Verstorbenen aufgeferdet, sich am viese Todrenscheine allhfer za mel- 
den, damit das ven densesben allenfalls hinrerlassene Vermögen auseinander gesetzt werden 
lann. .Stuttg. in Kbaigl. Ober Reg· Regim. Depart. den 31. Mal' 1811. 
Straf-Erkenntoig der #- C onstriptions- Commission- 
Der Conseriptlonspflichtige Johankr Tobias; bckrorich Relf, ven Biezfelb, Oberawts 
Welnsberg, ist wegen unterlassener Stellung bei· Iwel Jahrs- Musterungen und wegen vor-
	        
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