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der blaberige Kammerpage von Hornsteln wirb Setondlleutenant belm Linlen· In-
kanterteRegimem Kronprinz Nr. 6.
eemlerlieutenant v. Pollandt dleses Reglm. wird bel dlesem Regimem Adiutant, u.
Kadet Arnold vom Linien-Infant. Regiment Nr. 8. avancirt zum Sesndlleutenant
bei demselben,
der Kadet v. Maucler vom Jäter-Reg. zu Pferd Kinig Nr. 4. ist zum Diwistons-
Adjutant der Cavallerie vom Maison de Roi ernannt.
Ferner haben Se. Kbnigl. Mej. unterm 36. Mal dem General. Majer v. Fran-
guemont das Großkreuz des Kön. Cioll, Verdienst-Ordens verliehen; auch
vermdg allerhbchsten Decrets von ebend. den Secondlieutenant bel dem einlen-Infam.
Regiment Kronprinz, von Hornsteln, zum Kdnigl. Kammerjunker ernannt.
Se. Königl. Maj. haben durch ein ollerhchstes Decret vom :3. Mai dem Ober-
Ueutenam v. Lindt vom Jufant. Regiment von Scharffensteln den allerunterthäuigst gebe-
tenen Abschied aus Kbnigl. Milit#r= Diensten allergnädigst ertheilt.
Se. Kbnigl. Maj. baben allergnädigst gerubt,
vermög allerhöchsten Reserlpts vom 33. Mal das erledigte Commun-Rechnungs-Reolsovak
zu Reuenbürg dem gewesenen Reoisorats-Amtsverweser Textor in Ellwangen zu übertragen;
verm#g allerhbchster Resolurion vom 29. Mal dem zur erledigten katbolischen Kaplane#
in Kdalgseggweld, Oberamts Saulgau, nominirten Priester Josepp Thaddäus Feyrer,
dle allerhdchste Confirmation zu ertheilen, und "
vermdg allerhöchsten Decrets vom ?9. Mal den neuerrichteten Post-Sall in Weisen-
steln dem Löwenwirth Ritsz daselbst zu äbertragen. ·
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Trauchburg ist auf seine allerunterthänigste Bitte als Kbnigk. Advekat unterm 6. März
bieses Juhrs aufagenommen, und nach vorgängiger Verpftichtung in dieser Eigenschaft bei
dem Kdnlal. Ober-Tribunal immatriculirt worden. «
Der Rechts-Candldat Cbriflion Sorn, von Bissingen, Oberamts Ludwigsburg, ist
nach erstandener Prüfung vermbg allerhochster Reselution vom 21. Mai in die Zahl der
Kbdulgl. Advokaten aufgenommen und in dleser Eigenschaft heute bei dem Kdanigl. Ober--
Tribunal verpflichtet und immatrieulirt werden. Tübingen, den 27. Mal 16711.
Stattgart. Aus Auf#rag Kbsgl. Reichs-General-Ober-Post Direktson wlrd dem
Publikam hiemit bekammt gemacht, daß es nach der bisherigen Observanz der Willkühr des-
jenigen, welcher Gelder, Pakete tc. einem Postamt zur Post Sperktion übergiebt, überlas-
few blelbr, sich wegen einer solchen Aufgabe von dem Postamt gegen die Gebühr einen
Postschein ausstellen zu lassen, oder dieses zu unterlassen. · «
Wann aber wegen einer Post: Aufgabe Differenzlen und Reclamationen entstehen, und
der Aufgeber weder durch einen Postschein, noch durch ein anderes rechtliches Beweis Mit-
tel die Aufgabe desselben dem betreffenden Postamt darthun kann, so bat sich der Aufgeber
es dann auch selbst zuzuschreiben, wenn ihm dadurch der zu fuͤhrende Bewels wegen des
aufgegebenen Palets ic. erschwert wird. Den 2½6. Mai 1811. Kon. General Posamt.