Sachregister.
Staatsministerium, Vorlegung eines
Kirchengesetz dem St. 534.
— Anleihen der Berliner Stadtsynode
bedürfen der Genehmigung des St.
Staatsprüfung, Große St. für Regierungsreferendare
35, 36.
Staatsrat als Zentralbehörde 84.
— Zuständigkeit des St. 87.
— Zusammensetzung des St. 87, 88.
Staatsschuldbuch 190.
Staatsschulden, Hauptverwaltungd. St.94.
— Einleitung der St. in Finanz= und
Anlageschulden 188.
— Regelung des St. Wesens 189.
Staatsschuldenkommission 190.
Staatsschuldentilgungskasse 182, 190.
Staatsvermögen, Umfang des St. 183.
Stadt als Schulverband 594.
Stadtältester 145.
Stadtausschuß 109.
— als Verwaltungsgericht 124.
Stadtbezirk, Zugehörigkeit zum St. 139.
— Vereinigung eines Gutsbezirks mit
einem St. 132.
Stadtgemeinde als Korporation 143.
— staatliche Aufsicht über St. 158.
— Annahme der Landgemeindeordnung
durch eine St. mit königlicher Genehmigung
164.
— Verbindung von St. zu Gesamtverbänden
167.
Stadtkreise 109.
— Begriff des St. 169.
Stadtschuldeputation 598.
Stadtsynode, Erhebung von Kirchensteuern
in Berlin durch die St. 536.
— Zusammensetzung 537.
Stadtverordnete, Verbot f. richterliche Beamte
sich als St. wählen zu lassen 67.
— Abänderung der Städteordnung durch
das Gesetz betr. die Wahl der St. 139.
— keine Mitglieder des Magistrates 144.
— Wahl der Magistratsmitglieder durch
die St. 144, 145.
Stadtverordnetenversammlung,
mensetzung 149.
— Wahl 149, 151.
— Zuständigkeit der St. 152.
Städteordnung von 1808 83.
— Geschichtliches 137.
— für die östlichen Provinzen 138.
— für Westfalen 138.
— für die Rheinprovinz 138.
— für Frankfurt am Main 138.
— für Schleswig-Holstein 138.
— für Hessen-Nassau 138.
— für Hannover 138.
— Abänderung der St. durch das Zuständigkeitsgesetz
138.
Zusam-
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Städteordnung durch das Gesetz betr.
Anderung des Pensionswesens für
mittlere Staatsbeamte 138.
— durch die Bestimmungen betr. die
Wahl der Stadwerordneten 139
— durch die Landgemeindeordnung 139.
— Abänderung der St.
— durch die Ordnung des staatlichen
Steuerwesens 139.
— durch das Kommunalbeamtengesetz 189.
— durch das Gemeindewahlgesetz 139.
— Annahme der St. durch eine Landgemeinde
mit königl. Genehmigung 164.
Standesamt, Verwaltung des St. durch
den Gemeindevorsteher 164.
Standesbeamte als Staatsbeamte und
Justizpersonen 52.
— Bestellung der St. durch den Oberpräsidenten
52.
— Gemeindevorsteher und Bürgermeister
als St. 62.
— Keine Erhebung des einfachen Konfliktes
bei St. im Bezirk Köln 57.
Standesherren, Vorrechte der St. 22.
— Befreiung der St. von Gemeindelasten
23.
— von Naturaldiensten 23.
— Bergregal der St. 497.
Standesvorrechte, Beseitigung der St. 21.
Standgericht 26.
Statistische Sachen dem Regierungspräsidenten
persönlich übertragen 104.
Statistisches Landesamt unter dem
Ministerium des Innern 90.
Statistische Zentralkommission unter dem
Ministerium des Innern 90.
Statut der Gemeindeverbände 166.
— Genehmigung des St. öffentlicher
Sparkassen 614.
Staurecht 374.
Steckbrief, Befugnis der Polizeibehörde
zum Erlaß eines St. 259.
Stein-Hardenbergsche Reformen 83.
Stellenvermittlung, Gesetz über die St.
der Schiffsleute 393.
Stellvertreter, Gutsvorsteher-St. 165.
Stempel, St.-Freiheit des Königs 5.
— Verwendung von St. und Befreiung
von St. bei Vergleichen vor dem
Schiedsmann 61.
— Verwendung des St. zu Schiedsmannsvergleichen
durch d. Parteien 52.
— Rechtsweg wegen Erstattung zuviel
gezahlter St. 117.
Stempelfreiheit des Verwaltungsstreitverfahrens
131.
Stempelhinterziehung 212.
Stempelmarken, Verwendung von St.
binnen 2 Wochen nach Ausstellung der
Urkunde 212.
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