Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 28. 1611. 149 
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Dienstag, 18. Juni. 
  
Königl. Brrordnung, die Leichname der Selbstmörder bem. 
Se. Könle l. Maj. haben durch ein ellerhbchstes Reseript vom heutigen Dag zu be- 
selen geruht, daß nicht nur die Leichname von bürgerlichen Personen, welche auf Kesten 
des Staats zu begraben sind, fondern auch von allen Selbstmördern überhaupt, sie selen 
bürgerlich oder Milltr„ entweder auf das anatomische Theater der Universität Tübingen, 
oder an eines der militärisch-chlrurgischen Institute zu Stuttgart und Ludwigeburg, je 
nachdem der Aufenthaltsort eines Selbst= Entleibten der einen oder andern dieser drei 
Staͤdte am nächsten ist, abgeliefert werden sollen; welches den sämtlichen Landvogtel= und 
Oberämtern zur genauesten Befolgung dieses allerhöchsten Befebls -bledurch zu erkennen 
gegeben wird. Stutts. den 15. Jun. 1811. Kdn. Ministerium des Innern. 
Minisierial-Derret wegen der Reisen der Juländer ins Auskand. 
Da man in Erfahrung gebracht hur, daß Kdnigl. Unterthanen, welche sich ins Aus- 
land begeben wollen, vielfältig an der Gränze erscheinen, ohne mit dem erforderlichen Da## 
oder Erlaubnißschein versehen zu seyn, und sich mit der Unwissenbeit in Ansehung der des- 
halb ergangenen allerhbchsten Verordnung vom 3. Mal d. J. entschuldigen: so baben dle 
Konigl. Landoogteimter die zuverläßige Verfügung zu treffen, daß sämtliche Angebbrige 
DUer in ihren Landoegtelbezleken befindlichen Gemeinden von dieser Verordnung ausführlich 
um zu wiederholtenmalen in Kenntniß gesetzt werden. Stuttg. den 73. Jun. 13.1. 
Kbuigl. Ministerium des Innern. 
Seraf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegii 1. Senats. 
Ad M- d. Sacr Regioe Maj. 
Den 3. Mal wurden die bel dem Oberamt Calmw wegen ebebrecherlschen CToncubinats 
in Untersuchung gekommene Daniel Henger und Cbristina Kinzelmamn, von Rbthenbach, ersterer 
zu achtmonatllcher Festungsarbelt und letztere zu fünifmonatlicher Zuchthausstrafe verurtbellt. 
Am n3 Mal in Johb. Geerg Nill, von Nebren, Oberamts Täübingen, wegen Miß- 
bandlung seiner Ebefrau und thätlicher Reni'enz gegen die Ortsobrigkeit um deren Diener, 
mit zwetjähriger Festungsgrbelt auf Hobenasperg belegt worden. 
Unterm v#. Mai wurde der bei dem Amis-Oberamt #t ert verhaftete Job. Conrad 
Kalser, oon Groß-Ingersheim wegen seiner wiederbolten Diebstäh! ud Fschungen neben 
dem Ersat der Kosten und des Entwendeten zu einljéáhriger Festund#eheit condemnirt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.