Nro. 28. 1611. 149
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Dienstag, 18. Juni.
Königl. Brrordnung, die Leichname der Selbstmörder bem.
Se. Könle l. Maj. haben durch ein ellerhbchstes Reseript vom heutigen Dag zu be-
selen geruht, daß nicht nur die Leichname von bürgerlichen Personen, welche auf Kesten
des Staats zu begraben sind, fondern auch von allen Selbstmördern überhaupt, sie selen
bürgerlich oder Milltr„ entweder auf das anatomische Theater der Universität Tübingen,
oder an eines der militärisch-chlrurgischen Institute zu Stuttgart und Ludwigeburg, je
nachdem der Aufenthaltsort eines Selbst= Entleibten der einen oder andern dieser drei
Staͤdte am nächsten ist, abgeliefert werden sollen; welches den sämtlichen Landvogtel= und
Oberämtern zur genauesten Befolgung dieses allerhöchsten Befebls -bledurch zu erkennen
gegeben wird. Stutts. den 15. Jun. 1811. Kdn. Ministerium des Innern.
Minisierial-Derret wegen der Reisen der Juländer ins Auskand.
Da man in Erfahrung gebracht hur, daß Kdnigl. Unterthanen, welche sich ins Aus-
land begeben wollen, vielfältig an der Gränze erscheinen, ohne mit dem erforderlichen Da##
oder Erlaubnißschein versehen zu seyn, und sich mit der Unwissenbeit in Ansehung der des-
halb ergangenen allerhbchsten Verordnung vom 3. Mal d. J. entschuldigen: so baben dle
Konigl. Landoogteimter die zuverläßige Verfügung zu treffen, daß sämtliche Angebbrige
DUer in ihren Landoegtelbezleken befindlichen Gemeinden von dieser Verordnung ausführlich
um zu wiederholtenmalen in Kenntniß gesetzt werden. Stuttg. den 73. Jun. 13.1.
Kbuigl. Ministerium des Innern.
Seraf-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegii 1. Senats.
Ad M- d. Sacr Regioe Maj.
Den 3. Mal wurden die bel dem Oberamt Calmw wegen ebebrecherlschen CToncubinats
in Untersuchung gekommene Daniel Henger und Cbristina Kinzelmamn, von Rbthenbach, ersterer
zu achtmonatllcher Festungsarbelt und letztere zu fünifmonatlicher Zuchthausstrafe verurtbellt.
Am n3 Mal in Johb. Geerg Nill, von Nebren, Oberamts Täübingen, wegen Miß-
bandlung seiner Ebefrau und thätlicher Reni'enz gegen die Ortsobrigkeit um deren Diener,
mit zwetjähriger Festungsgrbelt auf Hobenasperg belegt worden.
Unterm v#. Mai wurde der bei dem Amis-Oberamt #t ert verhaftete Job. Conrad
Kalser, oon Groß-Ingersheim wegen seiner wiederbolten Diebstäh! ud Fschungen neben
dem Ersat der Kosten und des Entwendeten zu einljéáhriger Festund#eheit condemnirt.