Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 30. 1 8 1 1. 163. 
Koͤniglich- Wuͤrttembetgisches 
Staats- und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 29. Juni- 
  
Diè Umlage einer Capitalsteuer für das Jahr 167.K. 
Da Se. Königl. Majest. zu Deckung der Staats-Bedäefnisse für das Jahr 1871. 
L##erordnet haben, daß neben der Ordinarl= Steuer auch eine Capitalsteuer von zwanzlg 
Kreuzer von Einhundert Gulden, unter den bel der Capltalsteuer-Umlage d. d. 18. August 
180. festgesetzten Bestimmungen und Modifticationen in das ganze Reich ausgeschrieben 
werden solle: so wird solches andurch zur Nachachtung mit dem Anfügen allgemein bekannt 
temacht, daß dlese Capitalsteuer vom 34. Aug. 187:1 1. an und nach dem Besitstande an. 
diesem Tage elnzuzlehen sey. Decret. Stuttgart, im Kbnigl. Staats-Ministerium, den. 
3e. März 1811. Ad Mand. 8. Reg. Maj. Propr. 
Königl. Verordnung, das Verbot der Auswanderung betr. 
Se. Königl. Maj. haben unterm 39. Maei 607. zu verordnen geruht, daß dem 
Königl. Unterthanen das Aus##andern nicht mehr gestattet, und daß Allerßdchstdenselben 
bkeine dergleichen Gesuche mehr vorgelegt werden sollen. 
Dlese allerbbchste Verordnung, welche unterm 1. Juni desselben Jahrs an die Königk. 
Krels= und Oberämter zur Nachachtung ausgeschrieben worden, wird auf allerbdchsten Be- 
febl hierdurch zur allgemelnen Kenntniß mit dem Anfügen gebracht, daß in sofern bei- 
Weibspersonen, welche sich an einen Ausländer verheirathen wollen, eine Ausnahme statt: 
Ksnden konn, Se. Konkgl. Majest ät hierüber in jedem einzelnen Fall allergnädigst, be 
gimmen. werden. 
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