Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Am 33. Jun. ist der Kammerrath Muͤller in Galldorf, wegen eines, bei der Lim- 
purg = Galldorf: Wurmbrandschen Landschafts. Casse gesetzten Rests, neben dem Ersatz der 
Restsumme samt Zinsen, so wie der Untersuchungs= Kosten, kossirt, zu allen welteren Aem- 
tern für unfählg erklärt, und mit sechemonatlicher Zuchtbhausstrafe belegt werden. 
Unterm 2. Jun. wurde der wegen Kassenrests bei dem Oberamt Biberoch in Ver- 
past und Umersochung gekommene Oberacciser v. Arand von selnem Amte kossirt, iu wel- 
terer Bekleldung jeden öffentlichen Amtes für unfäbig erklärt, und neben Ersag aller Ke- 
sten der liquldirten Restsamme und der davon schuldigen Zinse, zu fünfjähriger Zuchthaus- 
strafe verurtheilt. 
Am 3. Jul. ist der bel dem Oberamt Heilbronn inbaftirte Joseph Eckert, von Sont- 
elm, wegen wiederholten Diebstahls, neben Ersatz der Kosten und des Schadens, zu Ein 
und Einhalbjähriger Festungsarbelt condemnirt worden, nach deren Erstehung er in einem 
Arbeitehaus bie zu erprobter Besserung verwahrt werden soll. 
Den 12. Jul. wurde der bei dem Oberamt Hellbrenn wegen attentirter Nothzucht in 
Werhaft gekommene Ludwig Trautweln aus Ipoly-Sag im Honter-Comitat in Ungern 
neben Kosten= und Schadens-Ersatz mit dreilhriger Festungsarbele belegt, mit dem wei- 
tern Befehl, daß er nach Erstehung dleser Strafzelt aus, dem Kömgreich zu verwelsen seo. 
Unterm 13. Jul. ist der bei dem Oberamt Maulbronn verhaftete Ludwig Hommen 
von da, wegen wlederholten Diebstahls, neben Ersatz der Kosten und des Schadene, mit 
Einrechnung des noch nicht erstandenen Reste der ihm den 29. April '809 zuerkanmen 
Juchthausstrafe , zu einer zehenjährigen Zuchchausstrafe condemnirt und zuch verordnet 
Horden, daß derselbe nach deren Erstehung solange in einem Apbeltshause untergebracht 
werde, bis er sich über eine ehrliche Erwerbsart selnes Unterhalts auszuwelsen vermchte. 
Am Iä. Jul. find die bei dem Oberamt Ebingen wegen verlbter, zufellig tborlich ge- 
wordener Real-Injurien inhaftirten Dominikus Sieöbele und Josexb Missel zu Erbach, 
Er#erer zu dreljkhriger, Letzterer zu zwel= und elnhalbjähriger Festungsarbelt neben Ersatz 
der Kosten, verurtheilt worden. 
Den 1#. Jul. ist der bel dem Oberamt Waldsee verhaftete Anton Braun, von 
Schwelnhausen, wegen Pferde-Dilebstahls, neben Kosten= und Schadens-Ersatz, mit 
dreljähriger Zuchthaussteafe belegt worden. 
Kodem wurde die bei dem Oberamt Leutklech inhaftirte Elisabeth Redlin, von Mönchs- 
volb, wetzen Kirchenraubs und Diebstahls, neben Ersat der Kosten und des Schadens zu 
weljährger Zuchthausstrafe verurtheilt und befoblen, daß sie nach deren Erstehung auf un- 
lesntnmt Zelt in ein Arbeltehaus zu bringen sey. 
Eodem ist der bei dem Amts- Oberemt Stuttgart verbaftete Johann Alber, von 
Unterstelmingen, wegen kulposer Todtung des Andreas Beck von da, neben Ersatz von #iel 
der Kosten zu dreijähriger Festungsarbeit, und der in die Sache mitverwickelte Mezger 
Johann Georg Gänzle zu viermonatlicher Festungestrafe und zu Bezahlung von ztel der 
Kosten condemnirt worden. « 
Unterm 22. Jul. ist der bei dem Oberamt Biberach verhaftete Job. Schlager, von 
NRellmünz, wegen wiederholten Diebstahle, neben Ersatz der Kosten zu einer achtmonaktlschen 
Festungsarbelt verurthellt, und zugleich befohlen werden, daß derselbe nach erstandener Strafe 
bie zu erprobter Besserung in einem Zwangs-Arbeltshaus verwahrt werden (oll.
	        
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