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ver. Ober Poklzei-Diseetlen dadon dis Acbige- machen, um sich von dotsellen den erfotder·
lichen Platz zu Legung der Baumateriallen und des Urbaus onweisen zu lossen. Diesen
Platz hat der Banende nach den vor der Ober-olizel Direchion gegehenen Porschriften ge-
borig zu umgeben, auch Nachts zu beleuchten. Wenn das, eine oder dus andere unterlas-
sen wird, ist der Bauende in eine Strafe von # fl. verfallen,
#. 4% Uoberhaupt mässen bei Nacht alle aufgebrochene Dohlen, Telchel-Gruben rc.
durch eine bis zum Tag brennende HLaterne beleuchtet werden, bel Strafe vom # fl., wofür
der, welcher das Geschäft vornehmen läßt, zu forgen hat.
0. 41. „Die Stßen dürfen durch nichts versperrt werden, daher ist es den Wag-
* Drehern, Schwmieden, Küsern, Dischlern, Zimmermeistern, Steinbauern und allem
Panstigen Handwerkern untersagt, Holz, Seein oder sonstige zu ihrem Geweorbe gehörige
Materlallen auf der Straße zu stellen und stehen lessen.
9. 42. Eben so o wenlg duͤrfen die Fuhrleute, noch 4 host jemand, Wägen, Kärren rc.
des Nachts auf der Siraße stehen lassen. So wle gauch
s. 43. Niemand durch sein a#gefahrnes Holz, Ichn Breiter, Lohe oder andere
Arllkel die Straße beengen oder versperren darf. die in den vorstehenden
. 4¼ 4 5: bestimmten Verbote handelt, verfällt 76, 6ennt von i fl
. 46.. Befenbers bärfen auf dem Marktplat und um die HKhnigliche (ttece her-
um keine leere Waͤgen bel Nachit stehen bleiben. Sollie der Nokhfall eintreten, daß gela-
dene Gäterwägen über Nache vor dem Waghaus slehen Hlelben müssen, se muß vor jedem-
Wagen die gonze: Nacht über, bie es Tag 1st, elne brennende Lalerne ausgehaͤngt werden,
lei. Si##e vom, 1. t. für jeden. Wagen. s.
Eli-«Dteäellettbükenvnstiftschtddekche Winter-usi- Dang Serch, Heu.
u#d Oebmo verahre werden, wüssen ur Abwendung aller Feuersgefahr und Unratbs, mitz
Borschaͤssen, Deckeln oder Thüren, oder' sonst durchas gut dersehen und verwahrt werden.
.16 „Wie Rloken mässen in weohlver#ahrken Kästen, unter welchen das Wasser
—ie geführt, diese sters. in guitem Stande, so wie der Durchstun des Wassers fort-
dauernd erhalten und zu diesem Ende die Winkel fleißtg werkelniser werden. Jede Contra-
ventlon wird. mit # fl. gebuͤßt.
g9. u7. Die Reinigung dleser Winkel rann jedoch nur bet elngetretener neser-Roche
und nie vor 11 Uhr gescheben, und mässen die Unreinlichreiten des Morgens In #aller Fruͤbe,
u#n Sommer ver 4 Uhr und im Winter vor.7 Uhr. oebe, der Wandel auf den Straßen
oleder Statt sindet, weggeschefft werden.
Wird gegen. ### ineoder dl# andere dieset — gebondelet. so ist der Haus-
lenchäme in- Fine. Strafe gon afsl., der, Karrenfuhrmann, aber In eine Serafe, von. 1 fl.
Verfalleg. Eln Glelchess t 419 le vlusaschal en des Kloakwassers ns beim nt
sehren des Dünger# Satt.
. „8. Schweine Hürfen bel)rt i S’rafe siche auf der Snoße gewaschen · oder gen
fünert werden; eß haben plelmehr die Besitzer der Schwelne dieselben außerhalb der Seadt