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ländern concurriren. Fär die beste Beamwortung einer sowohl lim Fache der Theologle,
als der Rechts-Wissenschaft und der innern Hellkunde alle Jahre von den Lehrern der be-
treffenden Fakultät mit Genehmigung des Curaters aufzugebenden Preisfrage wird eine
goldene Medallle, im Werth von 15 Dukaten bestimmt. Die kebrer der philosophischen
Farultät geben ebenfalls mie Genehmigung des Curators olle Jahre eine Preisfrage auf,
deren Gegenstand abwechslungewelise aus den verschiedenen Zwelgen der pbllosophlichen
Facultäls-Wissenschaften genommen wird. Die beste Abbandlung erhält eine Medallle von
gleichem Werth. Die Austheilung der Preise geschiebt jedesmal am 6. Nov. vor dem ver-
fammelten akademischen Senat, wobel zugleich dle Verfosser der übrigen nicht gekrönten
Abbandlungen, welche es verdienen, bffentlich gelobt werden sollen.
XAXIII. Für sämeliche öffentliche akademische Institute, wie Bibliothek, Mänzkabinek,
eoborfalisches Cablnet, Obseroawrlum!, Naturallen= Cabiner, Khemisches Laboratorlum,
botanischen Garten, anatomisches Theater und technologische Modell-Sammlungen werden
jährlich die nöthigen Fonds angewlesen, zu deren Verthellung nach den Bedärfnissen der
einzelnen Innteue, der Curator mit Juzlehung des Rektors, Kanzkers und der Dekane
der Fakultären alle Jahre Vorschläge zu machen hat, welche derselbe durch die Künigliche
Ober= Studien Direction an das Ober Curatorlum gelangen läßt. Das elinische In-
tKtitut zu Täbingen behält seine bisherige Einrichtung und dle ihm angewlesenen besondern
onds. ··
8 XXIV. Alle der Unisersitaͤt Tübingen, in ihren Stakuten oder sonsk zugestondenen
Orloileglen und Vorrechre, so wie alle Elnrichtungen, welche der gegenwärtligen Perord=
nung entgegen sind, werden hlemit für aufgehoben erklärt. ,""
Zu mehrerer Bekraͤftigung, daß alles vorstehende Unsere Allerhoͤchste Willens-Mel-
nung seye, und Wir es also durchgängig gebalten wissen wollen, baben Wir die gegenwaͤr-
tige Urkunde in gehdriger Form ausfertigen lassen, solche Allerbochst eigenbaͤndig unter-
zeichnet, und befohlen, dieselbe mit dem Reichs- Siegel zu versehen. · «"
So geschehen und gegeben in Unserer Kbnigl. Residenz= Stadt Ludwigsburg den 17.
Sept. im Jahr nach Christi Geburt 1811. Unserer Kbnigl. Reglerung im Sten.
Frider ich.
Minister der Gelstl. Angelegenhelten v. Igsmund.
Ad Mand. Sacr. Reg. Mej. propr.
S-taats“= Serretalr v. Vellnagel.
Die Inventarisation und Theilung der Perlassenschaft penssonirter oder vimittirter Offiziere betr.
Da Se. Könial. Mojestät vermbg allerbbchsten Reseripte vom o. dleses zu ver-
eardnen gerubet baben, daß die Inoentarisation und Thellung der WVerlassenschaft pensionir=
ter vder dimiteirter Ossteiers in Zukunft durch das Khnigl. Tutelarraths-Collegium ge-
schehen soll, so wird solches plemlt zur allgemeinen Wissenschaft bekannt gemocht. Stutt-
gart, den 11. Sept. 13#1. « Kbniqbsustistlniimium