Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 47. 1811. * 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Dienstag, 34. Sept. 
  
— 
Herbst-General-Rescript auf 1811. 
Die Herbst Ordnung, so wie dle aälteren Herbst General-Rescripte, insbesondere die 
von den Jahren 180) und 1303 enthalten ausführlich, was in Ansehung der Worberel= 
mag zur Weinlese, der Zeitbestimmung derselben, sodann des Einzugs und Byohandlung 
der Weingesálle, den Cameralbeamten obllegt. 
Von ihnen wird daher erwartet, daß sie diese Verschriften auch für die nächst bevor- 
stehende Weinlese zur Richtschnur nebmen, und aufs genaueste befolgen. · 
Der Anfang derselben ist mit Rücksicht auf die Zeitigung der Tranben bel dem Herbst- 
Satz zu bestimmen, und in soferne sie nicht durch eine nachtheillae Witterung beschleunigt 
wird, nicht eber zu veranstalten, als bis eine allgemeine und vollkommene auf die Quali- 
tät so wohlthänlz einwirkende Zeitigung erfolgt seyn wird. 
Je mehr nun eine mit Vorsicht gewählte Zeit der Weinkese auf die Güte des Weins 
Einfluß bat, und 4 nachtbeiliger es fuͤr diese ist, wenn der Most schon unter den Kelteru 
in den Kufen (Buͤtten) in Gaͤhrung uͤbergeht, um so mehr haben die Konigl. Camtral- 
Beamten auf die in dieser Beziehung eintretenden Umstaͤnde ibre vorzuͤgliche Aufmerksamkeit 
zu richten, und bienach die erforderlichen Vorkebrungen zu ktreffen. — 
So wie nun die Zeit zur Weinlese mit Vorsscht zu wöhlen ist, so sind auch in Rück- 
sicht der Ordnung derselben jweckmßige, den Bestimmungen der allgemeinen F####/1 Ord- 
nung, und dem General-Reseript vom 15. Sept. :7:3. pet#2. entsprechende Anstalten zu 
ktreff.-; inebeso dere haben die Cameral-Beamten darauf zu sehen, daß das Deihen, das 
heißt, das Auspressen der Treber, schneller als bleher betricdben wird. 
Es sind nemlich, wo es die Umstände erheischen, vom Anfang des Herbstes an bis 
ans Ende je drel vollständige Se fer in # Stunden durch einen Kelter boum auspressen zu 
lassen, zu welchem Ende in jeder Kelter die erforderliche Zahl von Kellerknechten anzu- 
llen ist. 
s Da es blsher In Absicht auf die Vornal me des Herbst Satzes verstieden gebalten 
wurde, ## dem solcher bald für einen ganzen Ober= und Cameral-Amtsbeziek, bald wieder 
nur für elnen Theil desselben, und danchen in einzelnen Orten noch besonders, abgehalten 
wurde, so wird hlem verordnet, daß künfelg nur Ein Herbst= Sad, welchem der Ober-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.