Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 48. 1841. a1 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
Samustag, 23. September. 
  
  
Köüigl. Verordnung, die Gerichtsbarkeit in Ebe-Sachen der Jüdischen Eiuwohner des 
Königreichs betr. d. d. 19. Sept. 187 1. 
Da Se. Khnigl. Majestt zu verordnen allergnädigst geruht baben, daß die Ge- 
Rrichtsbarkelt in Ehe Sachen der jüdischen Einwohner des Kknisreichs in Zukunft von dem 
Künlgl. Ehegerichte, mit Räcksicht auf die religlosen Grundsäge derselben ausgeübt werden 
soll: so wird solches hiemit zur allgemeinen Kenntuiß gebracht. Decret. Stuttg. im Koͤn. 
Staats-Mlulsterium, den 19. Sept. 1811. Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. 
General-Verordnung wegen der Vorthrile, welche den neuerworbenen von ihren vorigen 
Regenten durch Medaillen ausgczeichneten Umerthauen zukommen sollen. 
Se. Kbnigl. Maj. haben allergnädigst befohlen, daß denjenigen Kbnigl. Untercha- 
##en, welche um ihrer früheren Verhältnisse wlllen von auewärtigen Souveralns Verdienste 
Medalllen oder Adels-Decorationen erhalten haben, eben die Erxemtlon zu Katten kommen 
soll, welche die mit der Konigl. Verdienst-Medallle begnadigten Innländer geniessen. 
Dlese allerhIchste Verordnung wird daber mit dem Anhang allgemein bekanm gemacht, 
daß darunter nach dem General Reseript vom :. Febr. 1603. (S-taats= und Reg. Blatts 
S. 78) infonderhelt auch die Dersonal-Frekheit zu verstehen ift. Siuttg. in der Kbnigl. 
Sertion der innern Administratlon, den 35. Sept. 18.1. · 
Auf besondern allerhoͤchsten Befehl. 
Die Mittheilung der Resolutiruen an die Interessenten betreffend. 
Da dle umerm 159. Nov. 1741. 20 Jan. 1-P0. u. 37. Jun. 1796. ergangenen 
Verordnungen, die Mitiheklung der von hbkheren Sitellen erlassenen Resolutlonen an die 
Interessenten betreffend, vicht gehorig brobachtet werden, so werden solche hlemit dahin 
erneuert:
	        
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