Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

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dem Markt, hat diese in selner Berwahrung, glbt dle Erfordernisse zur Spelsung #5, 
und fübrt Wochen-Rechnungen über den Verbrauch. Er slebt bel den lm Hause arbel- 
tenden fleizig nach, gibt die zu verarbeltenden Materlalien ab, und führt Resister bier. 
über: Bei Bauwesen hat er Aufslcht über die Handwerksleute, notirt die Zahl der Ar- 
belter und den Matertallen-Verbrauch. Bel allem, was unter selner Aufsicht geschlebt, 
Forgt er dafär, daß jede Arbelt gur gemocht werde. Er hat auch das verschwärzte Ben- 
und Leib-Welszeug in seiner Verwahrung, und sorgt zur Hehdrigen Zeit für das Ws- 
1..) In Hinsicht auf pbvsische Erziehung. 
(.. 1. In Hinsicht auf die pbysische Erzlehung ver Kinder sind solche Elurschtungen 
zu treffen, daß die Gesundbeit auf beine Art Noth lelde,, und daß die kbrperlichen Kref- 
bie so olel möglich gestärkt und geübt werden, vamit die Kinder, wenn sie dereinst zu bär- 
gerlichen und bäuslichen Beschäftlgungen übergehen, für die hler vorkommenden Arbeiten 
eine hlolängliche Stärke und SZewaendtheit des Khrpers besleen. 
D sie mittellos sind, und wahrschelnlich auch nach ihrem Auskritt aus dem House 
es noch längere Zeit blelben, so müssen sle nicht reeichlich gehalten, und an Entbebrun= 
gen in so weit gewbhut werden, als mit dem hbbern Zweck, der Erhaltung und Stär- 
kung ihrer Gesundheit verelnbarlich ist. 
. 2°0. Die Nahrung muß einfach, gesund und zur Sättigung Hinrelchend seyon. Das 
Frühstäck bestehe in Suppe, die Mittagskest in Suppe und Gemüse oder Mehlseise., die 
Nachtkost in Suppe oder Gerste; sowohl zum Minog als Nacht-Essen, els auch des 
Abends wird eine Dortion Brod gerelcht. Neben dem Abend-Brod kann von reisem 
Obst, wenn es wohlfell ist, manchmal etwas weniges gegeben werden. Fleisch sollen die 
Kinder des Mlttags zwelmal in der Woche, und Weln einmal bekommen. « 
Das Brod soll wohl ausgebacken sehn, das Gemuͤse sorgfaͤllig gerelniget, und nach 
der Jahrszelt gewählt werden. « 
JedeSpelsemuihreqcbbklgesgbeultuughabemDleSpelsesVotkäcbesindovk 
dem Verderben zu sichern, damit die Spelsen nicht unschmackhaft oder ungesund werden. 
Das Koch= und Spelse-Geschirr ist immer reinlich zu erhalten, und bei kupfernem Ge- 
schire auf gute Verzinaung za seben. 
9. „½ Die Farbe der Kleidung für dle Zhglinge ist grau mi## gelbem Kragen und 
Aufschlägen. Den neuen Kleidern ist elne solche Weite zu geben, daß dle freie Bewe- 
gung nie dadurch gebindert werde. Beschédbigungen der Kleider siad bald auszubessern, 
und das Herumlaufen in zerrissenen Kleidern ist nicht zu gestaiten. 
An Leibweisjeug ist. 5 viel im Vorraih zu halten, daß zu gehbriger Zeit gewechstit 
werden klann. 
9. 22. Die fuͤr die Gesundbelt nothige Bewegung wird den Kindern verschafft, in- 
dem man ihnen iheils in ihrer Erbolungẽezeit Spazlergaͤnae, oder Spiele gestattet, ihells 
auch, um sie zugleich an Arbeit zu geohhnen, lhnen Beschäftigungen anwelst, welche 
ihren Kräften und ihrer künftigen Bestimmung angemessen sind. 
Täge und Stunden des Spoazlerengebens hängen von der Wirterung und Jabrszeit ab. 
Unter den Splielen sind hauptsächlich solche zu wählen, welche dem Kbrper Gewandt- 
beit geben, durch Uebung dle Kräfte sirken, das Augenmaß schärfen, und selbst für den 
künftigen Beruf geschlckt mochen, oder das Nachdenken erwecken kürnen. «
	        
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