1811. 35
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Königlich-Württembergisches
Staats= und Regierungs-Blatt.
Nro. 57.
Samstag, 16. Nobember.
Bekanntmachung, die Emichtung eines Frucht-Markts in Stuttgart ber.
" Cä.t4.vv.18u.
Sr.Kbulgl.Maj·hbenquckscbunqderhiesigethesidenzmithiukelchessdes
Brodfruͤchten, und damit sich bei der eintretenden Concurrenz ein richtigerer Preis zur Re-
gulirung der Brod-Tare bilden moge, allergnädigst beschlossen, daß von acht zu acht Tezen
ein Fruchtmarkt in Stuttgart abgehalten., hiezu der Dieustag bestimmt, der alte Kdnigl.
Marstoll zu diesem Zweck als Kornhaus eingerichtet werden, und der erste Marke am
nächstkänfelgen Dienstag statt sinden soll. , «
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Heseytwemm ·"
Wiedercrrichtung des aufgelbsten Ludwigsburger Oberforsts.
Se. Kdnigl. Maj. baben verm#Ug ellerhbchsten Decrets vom 15. Nov. allergnädigst
in befehlen geruht., daß der aufgelbete Ludwigsburger Oberforst wieder errichtet werden,
nund aus den beiden Huten Ingersbeim und Eglosheim des Leonberger= und aus der Kirch-
berger Hut des Relchenberger Oberforsts, auch allen zu dem Leibgeheg gehbrigen Waldun-
ten bestehen soll. -.
Diesen Oberforst baben Allerhochst Dieselbe dem bieherigen Kammerberrn, Hof-Obor-
forstmeise von Buͤlow allergnaͤdigst übertragen.
Ministerium der gesstliches Angelegenheiten. Allerhchste Verordnung, die Amts-Kleidung
der Mofessoren der Königl. Universität Tübiangen und der Lebrer an den evangel. Gymaasien
# und latcinischen Schul-Austalten im Konigreiche betr. v. 3. Nor. 1811. 6
Se. Königl. Mej. Haben vermdg allerbdchsten Reseripts vom 3. Nov. in Betreff
Dder Amrs Kleidung der Professoren an der Könlgl. Unlversität Tübingen und der Lehrer