Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

N. 
Nachberbstberichte, s. Herbstberichte. 
Notarien. Verpflichtung und Immamikulirung der in den neus acqufrirtem vermals Bakrischem: Di- 
strikten befiudlichen, 25. 6 
Nullitätenklage. Wo sie angustellen sen, 300. 
O- 
Oberämter, Oberamtleute, Oberbramte. Subordlnations-Verhältnisse derselben gegen die Landobgke, 
13. 15. S. 7J. Obliegenbeiten in Confcriprions-Pottzei-Marschsachen 2c. 73. (§. 1.) 16. (. 11. f.) 
In Ansihung der Rechrepflege, 13. . 2. In Bekreff der Pässe, de#. 205. 140. J. 5. Vor- 
schrift für idr Benehmen in Beziebung auf öffentliche Sicherheir, 130. Obliegenhcit und Ver- 
antwortlichkeit in Berreff der Gefängnisse und der Gefangenen, „41. 343. Befugnisse bei Er- 
neanung der Bürgermeisters-Magistrets= und Gerichtsstellen, 162. Bestrafung ibrer Versehlun- 
gen in der Amtsführang, Commissionen gegen dieselbe und Suspension, 161. Nähere Bestim- 
mung ihres Wirkungskrrises in peinlichen und Strafsachen, 237. Diesfallsige ausführliche. In- 
» strakrion für dieselbe, 557. f. 6 
Oberamts-Aktuare. Uniform derselben, 16 
Oberamts-Gerichte, s. Gerichte. 
Ober-Finanz-Kammer, s. Finanz-Departemrnut. 
Ober-Justig-Collegium, f.Justiz-Departement. # 
Ober-Landes-Oekonomie-Gollegium. Aufbhebung desselben und Vertbeilung dee Geschsfte 
unter die beiden Sektionem des Commun-Admim'strations= und Commun-Rech- 
nungswesen, 161. s. Communen. 
Ober-Regierung, s. Regierung. 
P. 
Pässe. Vorschriften dic Reisepässe betr. 105. f. 140. K 5. 149. — Fuͤr Weibspersonen, welche im 
Ausland Dienste suchen, 109. Visirung der Pisse derer, die nach Balern reisen, oder von daher 
kommen, 154. Berstrafung der Conscriptionspflichtigen, die Pässe verfälschen, 3#7. Zu einer 
Wallfahrt ins Ausland darf kein Paß errheilt werden, 368 
Papler. Ausgangs-Joll von demselben, 216. 6 
Patronat-Rechte. Die des akademischen Senats zu Tübingen hören auf, 254. 
Peinliche-Sachen, f. Criminal-Untersuchung 2c. 
Personal-Freiheit. Königl. Unterthanen die von eiren vorigen Regenten Adels-Dekorationen und 
Verdienst-Medaillen erhalten haben, genießen solche, 261. Jugl. die Militär= Obcrärzte, die in 
den Civilstand zurücktreten, 308. 
Pferde. Die gemietheten unterliegen der Hauderer-Ordnung und müssen die. Posttaren bezahlen, 307. 
Pflastergeld. Ganze Fuhren mit Früchten ins Kornhaus zu Sturtgart sind davon befreir, 366 
Pfründer. Wie künftig bei milden Susstungen die Aufnahme derselben geschehen müsse, 270. 
Pis Corpora. Verlangter Bericht über die Verwaltungs-Kosten, 75. Die Administratto#m derselben 
wird den Cameral= Verwaltern unter der Oberanfsicht des Finanz-Depart. übertragen, 170. 
Polizei, Polizei-Verordnungen. Vorschrift für das Benebmen der Kdnigl. Landvögre: und 
Beamten, in Bezichung auf dffentliche Sicherbeit, 139. Die Gefängnisse und Behandlung derr 
Gefangenen betr. 41. . Die Bestrasung der Vergehen gegen allgemeine Landes Polizei- 
Perordnung gehert zum Ressort des Departements des Innern, 16 11 Yolizeidienst der Gens- 
da#men, 193. f. Vechältnisse der Criminalräthe in Polizeisachen, 388. Vergl. Feuer-Polizei.
	        
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