Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Strafen. Welch: Straf Erkenn#tnige zum Resfort des A#nigl. Juchiz-Ministeriums, und welche für 
das Departement d’e Innern geoercu, 101. Die Wirkung der Strasen ersirecke sih kur auf 
die Verbrecher, und ist der Core der öbrigen Jamillen= nieder unnachtheilig, 169. Nähere Be- 
stimmung des Wirkungetreises der Oberbeamten in Stra'sa#en, 227. 05- . Die B.Kimmung 
der Zoll-Ordnung, X. B2. wegen Mildernug der Strasen bei einfaltigen Mensihen wird au ge- 
boben, 307. Schleuniger Vozug der erkannten Strafen, 3.81. 307. · 
S.ttaßcn,dsscmliche(Ct)atss"sem.)·ek-kiondciöStrasirndauwcfch158.161.Präsidmh 
EhefundübrtgcCPe1-soualr,163.2.-33.Ober-Chauj1·cc«-Jntcssdant,243.UnifokmderLbev 
undW-sg-Juspcktvrcts,Iso. 
Straßenbau-Abgaben, (SChausseegeld.) Soll auch von den Vorspanns-Pferden der Fubrleute 
erhoben werden, 202. Erlauterungen und nähere Bestimmungen, die Erhebung der Chaussec- 
Gefälle betr. 291. Das an die Communen zu entrichtende Weggeld darf nicht davon abgcgo- 
gen werden, 293. Gebühr für die Cbaussgegeld-Patente, ebend. 
Straseen-Polizei-Ordnung, für die Residenzen Stuttgart und Ludwigsburg, 331. f. 
Streife. Vorschriften für die Königl. Landvogte und Oberbeamten in Betreff derselden, 16. +. 11. 
139. 140. — Fär die Gensd'aimen, 195. 198. ç 
Studien. Stadienlauf der Candidaten des cvangelischen Geistlichen Standes, 179. Vergl. Univer- 
sität Tübingen. 
Stuttgart. Erhält das Prädikat „Unsere guke Stadt“ 32. Dauer der Maien-Messe, 80. Neue 
umerirung der Häuser und Benennung der Straßen, 120. Ihr Allmosenwesen wird an die 
Polizei-Direktion verwicsen, 162. Erneuerte Straßen-Polizei-Ordnung 231. f. Einstellung 
des Jahrmarkis im August, und Perlängerung der Weihnachts-Messe., 3o#. Fruchtmarkt da- 
selbst, s. Fruchtmarkt. 
Süßbolzsaft. Vorschrift ziegen dessen Reinigung, 358. 
Soudikate-Klage. Wo solche anzubringen, oo. 
T. 
Tadaks-Handel. Verordnung den von ausländischen Kaufleuren an Inländrr verkauften Regie- 
Tabak betr. 319. Erlänterung der General-Verordnung vom 26. Nov. 1808. die Bestra- 
ung der Vergehen gegen den Tabaks-Handel betr. 309. 
Tabalss-Regie. Die General-Direktion derselben behä#lr ihre bisherige Verfassung, 267. 
Welche Straf-Fälle ihr vorgelegt werden sollen, 509ß. 
Taufen. Verordnung die Haustaufen in Filialien ohne Pfarrkirchen betr. 313. 
Tteilungen f#. Invdenturen und Theilungen. 
Thore. ürsen während dem Gottesdienst nicht mehr gesperrt werden, 68. 
Titel. Da bei den Sektionen der Ober-Ginanz-Kammer anges#ellen Räthe und Diener, 165.— der 
von höhern auf niederere Stellen versetzten Königl. Diener, 481. 
Trauungen. Der Militärpersonen. 78. f. 
Trotschken. Chaufsscegeld von denselben, 291. 
1. 
Uferbau, Userbolz-Pfleuzungen, (. Wasserbau. 
Unisorm. Der Ober= und Weg-Inspektor#n, 1680. — der von böhern auf uiederere Stecken versesken 
Königl. Diener, 131. — der Oberanns-Akeuac, 87. —O des Persenas der Trovinzial= Juiois- 
Collrgien, 24. — der Criminalrärhe, ebend. Vorgeschrirene Kleidung der evangelischen Grist- 
lichen rc., #. Hleidung. 
Universität Tübiugen. Neue orgönische Gese: für dieselbe, 25:. Ober-Curator, ebend. K. 1. 
Curater, §. a. Wohnsitz und Wirkungs-Hreis deFelben, §. a—g. Gerichtsbarkeit, Justititar,
	        
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