Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

Nro. 9. r S 1. 5 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
  
Samstag, z3. Febr. 
1#.51•- 
* 
Decret des Kön. Kathol. Geistl. Naths, die Diäten und Eutschädigung der 
katholischen Schul-Inspeckoren betreffend. 
Se. Königl. Majestär haben vermög allerh#chster Resolution vom 6. Jan. d. J. 
deen ausgestellten katholischen Schul= Infpertoren für die jährliche Schuloisttation ein Teg- 
geld von zwei Gulden, und für ihre weitere Bemühung und den Aufwand an Schreib- 
materialien eine Entschädigung von jährlichen Drei Gulden von jedem mit einer Schule- 
versehenen Bezirks-Orte auf die Kirchen = und Schulfends, oder bei deren Unvermdgenhest 
auf die Communkassen allerggädiost angewiesen. · 
Da nun von Seiten des Kön. Ober-Landes-Oekonomie-Collegli dle Legitimatlon zur 
Ausbefahlung jener Gebübren von der Zelt an, wo die allgemeine Schulverordnung erlas- 
sen wurde, berests ertheilt worden ist, so wird solches unter Bezlehung auf den F. 29. 
der allgemeinen Schuloerordnung wegen der Vorspann hlemit bekannt gemacht, damit die 
feit jener Zeit angestellten Schul-Inspertoren dle ihnen gebührenden Diäten und Entschä- 
digungsgelder in Empfang nehmen mögen. 
Deer. Stuttgart, im Kon. Kothel. Geistl. Rab, den 3z. Jan. 1811. 
  
Se. Königl. Maj. baben allergnädigst geruht, 
vermig allerbbchstes Deeret vom 3 1. Jen. dem Stelnbruch-Controleur Frledrich Ber#- 
krand die Weg= Inspectors Sielle in der Landogtet auf der Alp zu übertragen #
	        
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