Nro. 14. 1811.
Koͤniglich-Wuͤrttembergisches
Staats- und Regierungs-Blatt.
& Sanstag, 23. März.
Königl. Württembergisch-Baierischer Staats-Vertrag vom 18. Mai 1870.
Seine Majestät der Kdnig von Württemberg und Seine Majestät der
Kbnig oon Balern, von gleichem Wunsche beseelt, sowohl dle bieher unberschtigt geblle-
benen Gre- Differenzien und sonstige gegenseirige Ansprüche mit einemmale und auf eine
dauerhafte Weise zu beendigen, als auch diejenigen Stipulationen, welche in den beidersel-
tigen mit Frankreich neuerdings abgeschlossenen Traktaten festgesetzt worden sind, durch einen
ebzuschließenden Verkrag in Erfüllung zu bringen, haben zu Erreichung dieses Zweckes zu
Ihren Bevollmächtigten ernannt, nemlich Se. Majestät der Könlg von Württem-
berg: Ihren Staaks= und Cabinets-Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Kammer-
herrn Ludwig Carl August Grafen von Taube, Groß= Kanzler der Kdnigl. Orden und
Großkreuz des Kdnigl. Hellindischen Ordens de I'Union, und
Se. Majestätr der König von Baiern: Ihren ersten Staats= und Conferenz-
Mlnlster Marimilian Joseph Grafen von Montgelas, Groß Kanzler des Eiil. Vere,
Ordens der Balerischen Krone, Ritter des St. Hubertl-Ordens, Großkreuz der Ehren,
bLegion, Großkreuz des Kdnigl. Sächsischen Ordens der grünen Krone, und Großkreuz des
Maltheser-Ordens, welche nach vorhergegangener Auswechslung ihrer Vollmäachten über
solgende Punkte äbereingekommen sind: ·
Asrt.1.-Dieneue«Gc-enzlinlezwischendenStaatenGnMajestötdestnigs
von Wuͤrttemberg und Sr. Majestaͤt bes Koͤnigs von Balern wird folgenderma—
ßen festgesetzt:.
Der Grenzzug nlmmt sefne Richtung von Süden nach Nerden, und den Anfong am
Bodensee, da, wo sich die Landgerichte Tettnong und bindau schelden. «
Zwischen diesen belden: Landgerichten zieht sie sich fort, das Landgericht Tettnang
westlich fuͤr Wuͤrttemberg, das Landgericht kindau mit Wasserburg bstlich fuͤr Baiern
belassend. Sie folgt der Grenze des Landgerichts Lind eu, die Herrschaft Neuravens=
burg für Wärttemberg ausschließend; zwischen der Württembergischen Herrschaft Meu-
navensburg westlich, und dem. Balerisch bleibenden. Landgerichte Weller dstlich lauft die