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Am 13 Mirz wurde der wegen wiederbolten Diebstabls bei vem Oberamt Kannstad
verhaftete Jud, Isaak Hirsch, aus Warschau, zu 15 Peitschenhieben, einer halbstuͤndlge
Ausstellung auf der Schandbühne und nachmaliger kandesoerweisung verurthellt.
Deg 1½2. März ist der bel dem Oberamt Tettnang inhaftirte Peter Bergmann, von
kingenau, wegen verübten Diebstahls, zu olermonatlicher Festungsarbeit verurlbeilt und
befohlen worden, daß er nach erstandener Strafe unter schärfer Bedrohung, auf den Fall
der Wlederbetretung im Kdulgreich, lber die Grenzen gewiesen werden foll. #
Unterm 22. März sind die bei dem Oberamt, Wangen, wegen Diebstabls luhaftirten
Fellr Mayer, van Hagelsteln, und Anton Haßlacher, von Pfronden, ersterer zu anderthalb-
jabriger, und letzterer zu sechsmenatlicher Festungsarbelt verurthellt worden, mit dem De
8 belde nach erstandener Strafe aus dem Konigreich zu verweisen seien.
„ Am 212. März wurde in der Untersuchungs= Sache gegen Anne Weltz, uns Adam
Meiger, von Hobenstadt, Oberamts Aalen, wegen Ehebruchs und Gifemischung, erstere
ju ach jähriger, letzterer aber zu sechsjähriger Zuchthausstrafe verurthellt, und beiden der
Eres der veranlaßten Kosten zu. gleichen Theilen auferlegt.
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Großheppach, wegen wlederholten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens und der Kosten
ju dreijähriger Festangsarbelt verurthellt, und verordnet worden, daß derselte nach Ablauf
der Strafzelt in einem Arbeltshause so lange verwaprt werden sell, bis er sich äber eine
rechrliche Erwerbsart seines Unterhalts ausgewiesen haben wärde.
Unterm 33. Maͤrz wurde der von dem Strafort entwichene, aber wleder belgefangene
Festungs-Strästing, Nlkolaus Krumraler, von Sieschel in Lothringen, wegen verschiedener,
während seiner Flucht veräbten neuen Diebstähle, neben Nacherstehung des Rests seiner
letzten Strase, zu welterer fünfjäbriger Festungsarbelt, neben Ersatz aller Kosten und des
Schadens verurthettt, und zugleich verordnet, daß er nach Ablauf der ganzen Stratzeit,
demnächst unter scharfer Bedrohung auf den Wiederbetretungsfall, aus dem Köntgreich
-perwiesen werden soll,
"
Se. Künisl. Maj- hoben durch eln Decret vom 6. April
dem blsberlgen Obersten von Rettelhorst vom Infanterle-Regiment Prinz Friedrich
dle allerunterch. verlangte Entlassung vom binlendienst allergnaͤdigst zu ertbellew, und den-
selben zu dem Kön. Kriegs-Colleglum zu versetzen, dagegen -
den Obersten v. Dexnbach vom Infant. Regiment von Koseriz zum Commandeur
ded Infanterie -Regiments Drinz Friedrich,
en Obersten v. Lalange vom Jufan Regim. o. Franquemont zum Commandeur
des Infant.· Regiments d. Koserl. **5
den Ober-kleutenant Weiland von der Artillerie zum Etaͤabo: Capitn bel detselben,