Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1811. (6)

84 
Am 13 Mirz wurde der wegen wiederbolten Diebstabls bei vem Oberamt Kannstad 
verhaftete Jud, Isaak Hirsch, aus Warschau, zu 15 Peitschenhieben, einer halbstuͤndlge 
Ausstellung auf der Schandbühne und nachmaliger kandesoerweisung verurthellt. 
Deg 1½2. März ist der bel dem Oberamt Tettnang inhaftirte Peter Bergmann, von 
kingenau, wegen verübten Diebstahls, zu olermonatlicher Festungsarbeit verurlbeilt und 
befohlen worden, daß er nach erstandener Strafe unter schärfer Bedrohung, auf den Fall 
der Wlederbetretung im Kdulgreich, lber die Grenzen gewiesen werden foll. # 
Unterm 22. März sind die bei dem Oberamt, Wangen, wegen Diebstabls luhaftirten 
Fellr Mayer, van Hagelsteln, und Anton Haßlacher, von Pfronden, ersterer zu anderthalb- 
jabriger, und letzterer zu sechsmenatlicher Festungsarbelt verurthellt worden, mit dem De 
8 belde nach erstandener Strafe aus dem Konigreich zu verweisen seien. 
„ Am 212. März wurde in der Untersuchungs= Sache gegen Anne Weltz, uns Adam 
Meiger, von Hobenstadt, Oberamts Aalen, wegen Ehebruchs und Gifemischung, erstere 
ju ach jähriger, letzterer aber zu sechsjähriger Zuchthausstrafe verurthellt, und beiden der 
Eres der veranlaßten Kosten zu. gleichen Theilen auferlegt. 
» Amz-Z-.Mkzistdkkbel«demObekathaiblivgeaverbafketstkobBechxvon 
Großheppach, wegen wlederholten Diebstahls, neben Ersatz des Schadens und der Kosten 
ju dreijähriger Festangsarbelt verurthellt, und verordnet worden, daß derselte nach Ablauf 
der Strafzelt in einem Arbeltshause so lange verwaprt werden sell, bis er sich äber eine 
rechrliche Erwerbsart seines Unterhalts ausgewiesen haben wärde. 
Unterm 33. Maͤrz wurde der von dem Strafort entwichene, aber wleder belgefangene 
Festungs-Strästing, Nlkolaus Krumraler, von Sieschel in Lothringen, wegen verschiedener, 
während seiner Flucht veräbten neuen Diebstähle, neben Nacherstehung des Rests seiner 
letzten Strase, zu welterer fünfjäbriger Festungsarbelt, neben Ersatz aller Kosten und des 
Schadens verurthettt, und zugleich verordnet, daß er nach Ablauf der ganzen Stratzeit, 
demnächst unter scharfer Bedrohung auf den Wiederbetretungsfall, aus dem Köntgreich 
-perwiesen werden soll, 
" 
  
Se. Künisl. Maj- hoben durch eln Decret vom 6. April 
dem blsberlgen Obersten von Rettelhorst vom Infanterle-Regiment Prinz Friedrich 
dle allerunterch. verlangte Entlassung vom binlendienst allergnaͤdigst zu ertbellew, und den- 
selben zu dem Kön. Kriegs-Colleglum zu versetzen, dagegen - 
den Obersten v. Dexnbach vom Infant. Regiment von Koseriz zum Commandeur 
ded Infanterie -Regiments Drinz Friedrich, 
en Obersten v. Lalange vom Jufan Regim. o. Franquemont zum Commandeur 
des Infant.· Regiments d. Koserl. **5 
den Ober-kleutenant Weiland von der Artillerie zum Etaͤabo: Capitn bel detselben,
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.