Full text : Rummelsburger Kreisblatt. 69. Jahrgang 1914 (69)

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Die  Herren  Ortsvorsteher  mache  ich  nochmals  darauf  aufmerksam,  daß  Ihre
Anwesenheit  im  Geschäftslokal  solange  erforderlich  ist,  bis  alle  Mannschaften  aus
Ihrer  Ortschaft  abgefertigt,  bezw.  die  Reklamationen  der  Personen  Ihrer  Ortschaft
erledigt  sind.

Es  ist  in  früheren  Jahren  einigemale  vorgekommen,  daß  die  Reklamanten
mit  den  Angehörigen  dann  nicht  erschienen  sind,  wenn  der  Militärpflichtige  bei  der
Musterung  die  Entscheidung  „dauernd  untauglich“",  „Landsturm“  oder  „Ersatzreserve“
  erhalten  hatte.  In  allen  diesen  Fällen  muß  über  die  Reklamationen
trotzdem  verhandelt  werden  und  das  Erscheinen  des  Reklamanten  mit  den  Angegehörigen
  ist  hiernach  trotzdem  erforderlich,  da  ja  die  Entscheidung  bei  der  Musterung
  in  diesen  Fällen  keine  endgiltige  ist  und  durch  die  Königl  Ober-Ersatz-Kommission
  abgeändert  werden  kann.  Auch  dies  wollen  die  Herren  Ortsvorsteher
den  Beteiligten  bekannt  geben.

Rummelsburg,  den  16.  Februar  1914.

Der  Tandrat,  von  Crebra.