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Die Herren Ortsvorsteher mache ich nochmals darauf aufmerksam, daß Ihre
Anwesenheit im Geschäftslokal solange erforderlich ist, bis alle Mannschaften aus
Ihrer Ortschaft abgefertigt, bezw. die Reklamationen der Personen Ihrer Ortschaft
erledigt sind.
Es ist in früheren Jahren einigemale vorgekommen, daß die Reklamanten
mit den Angehörigen dann nicht erschienen sind, wenn der Militärpflichtige bei der
Musterung die Entscheidung „dauernd untauglich“", „Landsturm“ oder „Ersatzreserve“
erhalten hatte. In allen diesen Fällen muß über die Reklamationen
trotzdem verhandelt werden und das Erscheinen des Reklamanten mit den Angegehörigen
ist hiernach trotzdem erforderlich, da ja die Entscheidung bei der Musterung
in diesen Fällen keine endgiltige ist und durch die Königl Ober-Ersatz-Kommission
abgeändert werden kann. Auch dies wollen die Herren Ortsvorsteher
den Beteiligten bekannt geben.
Rummelsburg, den 16. Februar 1914.
Der Tandrat, von Crebra.