Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1813. (8)

1) der Anfang der Weinlese so lange, als et die Witterung gestattet, zu ver- 
hieben. 
2) Da die Trauben in dem Grade ihrer Zeitigung von einander sehr verschieden 
sind, und eine Vermischung reifer und unreifer Trauben auf die Qualitaͤt des 
Weins den nachtheiligsten Einfluß hat, so ist nicht nur in den eigenen Koͤnigl. 
Weinbergen von den Cameral-Beamten ein doppelter Lees zu veranstalten, son- 
dern es haben auch dieselbe in Gemeinschaft mit den Ober-Beamten die Privat- 
Weinberg-Besitzer durch zweckmäßige Erinnerungen zu veranlassen, daß sie die in 
der Zeitigung noch zurückstehenden Trauben absondern, und solche nicht mit dem 
guten Gewächse vermengen sollen. 
3) Bei den Herbst-Anstalten ist die möglichste Sparsamkeit zu beobachten. Es sind 
daher für den Einzug der Gefälle nicht mehrere Officianten anzunehmen, und 
nicht mehrere Kelrern und Kelternbäume auszur#sten, als das eingeschränkte Be- 
dürfniß erfordert. 
4)0 In Ansehung der Abgaben unter den Keltern wird folgendes verordnet: 
a) Gölten und Tagweine, so wie die Besoldungen und Pensionen der weltlichen 
und geistlichen Diener auf dem Lande sind mit zwei Drittheilen Vorlaß und 
einem Drittheil Druck, in soferne die Gefälle eines Cameral-Bezirks zu deren 
vollständigen Berichtigung zureichen, unter der Kelter abzugeben. 
h) Was nach Abzug dieser Mäastatdonen noch übrig bleibt, ist in die herrschaft- 
ichen Keller zu bringen, und in diesen bis auf weitere Verordnung aufzube- 
wahren. 
Nach beendigtem Kelterngeschäft haben die Cameralbeamte sogleich den Nachherbst= 
Bericht vorschriftmäßig unter Anschluß einer Weintabelle an die Section der Kron- 
Domainen zu erstatten, und seiner Zeit den mit Erhebung der Weingefälle verbundenen 
Auswand in einem doppelten Verzeichniß vorzulegen. Stuttgart den :7. Okt. 1813. 
Königl. Finanz-Ministerium. Graf v. Mandelsloh. 
Enichtung einer Stiftungs-Verwaltung zu Ludwigsburg. 
Se. Königl. Maj. haben vermög allerhöchsien Reseripts vom 16. Oktober aller- 
gnädigst geruht, für sämtliche Stiftungen in den Cameral-Bezirken Ludwigsburg, 
Marbach, Stammheim, Höpfigheim, Cannstadt, Waiblingen, Stetten und Winnen- 
den, eine Stiftungs-Verwaltung in Ludwigsburg zu errichten, und solche dem bisheri- 
gen Hospitalverwalter Weihenmaier von Cannstadt zu übertragen. 
  
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