Donn en Noire résidence royale à Stuli-
bert, le douze de Novembre de lan de graco
mil huit cent treize, do Noure Règne lo
huitième.
Signé: Frédéric.
Le Minizire d'’stat et des con-
#érence, chargé #d interim
du portefeuille des rélalions
exté rieures,
Comie de Taube.
Par, le Roi:
Le Ministre, Sécrétaire
d’cetat,
Baron de Vellnagel.
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Gegeben in Unserer Königlichen R
denz zu Stuttgart den zwolfren Peinene
des Jahrs eintausend achthundert und drei-
zehn nach Christi Geburt, des achten Unse-
rer Regierung.
Unterzeichnet: Friderich.
Der Staats= und Conferenz-
Minister, Interims-Minister
der auswärtigen Angelegen-
beiten,
Graf v. Taube.
Im Namen und auf Befehl
des Königs:
Der Minister Staatssekretär,
Freiherr v. Vellnagel.
Die erforderlichen Vorsichtsmagsregeln gegen die ansteckenden Krankheiten unter dem Hom-
vieh betreffend.
Zu Vermeidung der so verderblichen ansteckenden Krankheiten unter dem Horn-
vieh ist es nothwendig, daß bei dem Eintritte fremder Schlachrvieh-Depots in die
Königl. Staaten gegen jede von denselben zu befürchtende Ansteckung die nöthigen
Vorsichts-Maßregeln getroffen werden.
Den sämtlichen Königl. Landvogtei= und Oberämtern wird daher aufgegeben, im
Falle des Eintritts solcher Viehtransporte in ihre Amts-Bezirke die Anordnung zu
treffen, daß das dazu gehhrige Vieh da, wo die Transporte verweilen, in gehbriger
Encfernung von den Orten aufgestellt, nöthigen Falls eigene Baraken zu diesem Zwek
erbaut, das sämtliche Vieh von diesseitigen Thierärzten täglich visitirt, und jedes sie-
berkrank befundene Thier gegen erwa zu leistende Euschädigung. sogleich getddtet und
vernichtet werde. Zugleich ist dafür zu sorgen, daß wenn die Transporte durch einen
Ort, oder nah an demselben vorbei getrieben werden müßten, das in dem Ort be-
findliche Vieh, bis der Transport vorüber ist, sorgfältig eingesperrt gehalten werde.
Sruttgart, im Kdnigl. Conferenz-Ministerium, den :7. November 1815.