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und Johann Säußelen, Schneider von hier, die sich inner des Jeitraums von der ersten auf die
zweite Conseriptions-Ordnung entfernt haben, werden biemit zum dricten= und leztenmal aufgefer-
b#ert, sth binnen A. Monaten in ihrem Heimwesen einzufinden und vor Oberanu zu stellentz; im Aus-
bleib ungsfall wird ihr bereits annotirtes Vermögen consiscirt werden. K. Oberamt.
Lorch. Nachbenannte abwesende Militairpflichtige aus disseitigem Oberamts-Bezirk, welche-
bei den neuerlich Kale gefundenen Aushebungen nicht erschienen sind, werden biemit zur unverweilten
S#tedung vor biesigem Obecamt um so mehr aufgefordert, als #ie im Fall späterer Stellung geschärf-
de körperliche Strasen, verlängerte Milltair, Dicustzeit und nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen
die Conßiscation ihres gegenwärtigen, und des während ihrer gesezmidrigen Abwesenheit idnen noch
künfeig anfallenden Vermögens unvermeidlich zu erwarten haben. Bon Alfdorf: Johs. Müller,
Bierbrauer. Vou Kaisersbach: Gertlieb Eriz, Schmid. Von Haselbach: Joh. Ge.
MNaier. Ven Plüdcrhausen: Ge. Henger. Von Walkersbach: Carl Christopb Hof,
Bek. Von Weschenbeuren: Ant. Schäffter, Brauknecht. Von Klrchenkirnberg:
Jakob Roth. Von Breitenfürst: Jeh. Ge. Haug. K. Oberamt.
Horb. Wit allerböchster Genebmigung vom 33. Jan. d. J. werden in denen zum Amtsschreibe=
cei. Bezirk Weiktenburg gebbrigen Ortscha'ften Adldecf, Bieringen, Birlingen, Börstingen, Felldorf,
Mühl am Rekar samt Egelstoll, Mubringen, Robrdorf, Eulzau, Wachendorf, Weiteingen und
Wiesenstetten samt Dommelsperg, die Unterpfands- Bücher renovirt. Es werden deswegen alle die-
enige, welche für angeliehene Capitalien oder fär Forderungen ans Erbrecht, Ehe oder endern
on#c#akten, ein förmliches oder gesezliches Pfand, oder bedungenes Eigenthums, Reche auf Gebaͤu-
den oder Gütern, oder auf Revenüen und Gefällen, in obbemelten Octen anzusprechen haben, bie-
mit öffentlich autgefordert, ibre in Handen habende Obligationen und Urkunden, entweder in Origi-
nal gegzen eigenhändig unterzeichnete Empfongscheine von dem Amtsschreiber, oder in glaubwürdiger
Kblchtze# von dato inner 3 Monaten der Amsschreiberei Weittenburg, welche ihren Siz hier in
Hotb hat, zu übergeben, oder sich zu gewärtizen, daß im Unterlaffungs, Fall ibre Unterpfandsrechte
nicht mehr derüfstchuget werden. Des 36. Febr#13. Kön. Oberamt.
Ausgewiesene.
Mekerfulm. Nachbenannte beede Juden kamen wegen Bezichts verübeer Berrügereien beim
Geldeinwechseln bei dem diesigen Oberamt in Untersuchung und Verhaft und wurden, weil dur
die gepflogene Untersuchung nichts gegen ste erhoben werden konnte, in Gemäsheit allerböchster Ge-
n#ra.Verdnung vom 11. Sept. 1807. +äh. 10. aus denen disseitigen Königl. Staaten verwiesen,
nad ihnen der Wiedereintrikt in dicselbe bel empfindlicher Skrafe verboten:
1) Abraham Löw, ven Trödelheim beim Frankfurt am Main gebürtis, 34 J. ale, verbelrather,
5". “ 5““ im Mes, hat eine schlanke Statur, ovales volles Angesicht „ Rarke braune abgeschnittene
aare, bedekte Stirne, braune Karke Augenbraunen, braune Augen, elwas stumpfe Nase, volle
roͤthlichte Wangen, mittleren Mund, gute Zähne, rundes velles Kinn, gerare Beine. Bekleidet ist
lcher mis einem braun tüchenen Uederrok mit weißen Knopfen, schwariseidenem Halstuch, totber
5 ate beia manchesternen langen Beinkleidern, Stiefeln, rundem abgetratzemem Hut, und Pelz
andschuben.
2) Salomon Seligmann von Görschhofen bei Dierdorcf gebüreig, 51 J. alk, verheiracbet, bäle
im Meß, bat cine untersezte Statuc, länglichtes bleiches elwas blacternnardigtes Angesichr,
braune abgeschnittene Haare, bedekte Stirne, braune Augenbramen, granc Augen, etwas gebegene
Nase, halbvolle bleiche Wangen, weiten Mund, gute Jähne, länglichtes Kinn, gerade Beine. Be-
kleidet ist solcher mit einem dunkel graurüchenen Ueberrock, rotber Weste, rorbbaumwollenem Hals-
much, scunmanchesternen langen Beiskleidern, Stiefeln und rundem Hut. Den 23. Febr. 1814.
Kön. Oberamt.