Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

108 
senhofen, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit neben dem Ersaze aller Kosten zu 
zweijähriger Festungsarbeit condemnirt. « 
Den 19. Febr. ist die zu Eßlingen verhaftete Sophia Dorothea Benignus, von 
Stuttgart, wegen Kuppelei, neben dem Ersaze aller Kosten, zu anderthalbjaͤhriger Zucht- 
haußarbeit und nachheriger Recinsion in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung ron- 
demnirt worden. - 
llntekdem21.Fehr.wurdederzuEßcingeninVerhaftundllntersuchunggekoms 
meneJohaanEberhardWeiß,vonObertürkdenmwegenculposerTödtung,nebendenj« 
Ersaze aller Kosten zu sechsmonatlicher Festungsstrafe verurtheilt. « 
Eodem ist der zu Ulm vethaftete Eitel Albrecht Benzinger, von Bernstadt, wegen 
Widersezlichkeit gegen die Gend'armerie, neben dem Ersaze aller Kosten, mic 2 jähriger 
Festungsarbeit belegt worden. 
Eodem wurde der zu Mergentheim verhaftete Carl Hinderer von Unterhambach, we- 
gen eines mit erschwerenden Umständen begleiteten Diebstahls-Attentats, neben dem Er- 
faze aller Kosten zu einjaͤhriger Festungsarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeits- 
hauß auf unbestimmte Zeit condemuirt. 
Am 25. Febr. ist der zu Goͤppingen in Verhaft und Untersuchung gekommene Jo- 
hann Raiher, von Plochingen) wegen großen Diebstahls, neben dem Ersaz der Kosten 
zu fünfmonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Reclusson in ein Arbeitshauß verur- 
theilt worden. ·- 
MDen28.Febr.wurdederzuEllwangmverhafkcteJohannBtjttnchvonFlochberN 
wegenqualisicictervielfacherDiebstcihle,nebendechrsazeallekKostenszuvierjährägcr 
ZuchkhaußstrafeundnachherigerReclusionineinArbeitshaußverurtheilt 
Kodem ist der zu Ellwangen in Verhafc und Untersuchung gekommene Johann Lett- 
ner von Pfannenstiel, wegen Widersezlichkeit gegen die Obrigkeit, neben dem Ersaze der 
ihn betreffenden Kosten, zu zwei und zwanzig monatlicher Juchchaußstrafe rondemnirt 
worden. . 
Eucken-wurdendieZuchthaußiSträsiinghLucaSSchmningervonWeiberzelhund 
Matthaͤus Widmann von Eggingen, wegen eines neuerlich Zegen sie erhobenen Strassen- 
Raubs, der erstere zu vierjähriger, und der leztere zu dreijähriger, von dem Ablauf ih- 
rer fruͤheren Strafen an zu berechnenden Zuchthaußstrafe, auch beide zum Ersaz der Ko- 
sten verurtheilt. 
  
Se. Königl. Mas. haben vermög allerhöchster Ordre vom 4. Merz den in Kö, 
nigl. Baierischen Diensten gestandenen Premier-Lientenant v. Apelsheim als solchen 
belm Leib= Cavallerie-Regiment Nr. 1. allergnädigst ongestellt. # 
Permog allerhöchster Ordre vom 9. Merz haben Allerhöchstdieselben allergn- 
digst geruht) den bisherigen Aufseher im Königl. Militair-Institur Hübner, zum Se- 
cond- — und vorgesezten Offizier dieses Instituts zu ernennen. 
Se. Königl. Majs. haben unterm ra. Merz, die über den Commandeur des Land- 
Regiments Nr. 1. Ulm, Obristlieutenant v. Kechler, und Stabshaupcmani v. Bak-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.