Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Braktubeim. Josepb Baumbauer, 36 J. alt, Bauer, und Joseph Fischer, Schmld, 31 J. 
alt, beede ledig, katholisch, von Massenbachbausen, disseitigen Oberamis, sind der Ausbebung ert= 
wichen. Selbige werden daher dei Confiscation ihres Bermögens auch Verlust des Bürger. und Un- 
btertdanen Rechts aufgefordert, sich unverzüglich in ihrem Heimwesen einzufinden. Die Hoch= und 
Wohllöbl. Orts-Obrigkeicen aber werden geziemend ersucht, auf diese Flüchelinge gefalligst zu fahn- 
den, und sie auf Brtccten gegen Erfaz der Kosten an hiesiges Oberamt einliefern zu lassen. Den 
13. Merz 1814. · Koͤn. Oberamt. 
Hall. Christoph Friedrich Pabst, Goldarbeiter, welcher in Paris in Arbeit gestanden, und 
nachdem er von der Königl. Gesandtschaft daselbst von seiner Conscriptionspilichtigkeit unterrichtet 
weorden war, Paris verlassen, bisber aber sich noch nicht bei Oberamt gestellt hat, wird biemie zum 
weitenmal aufgerufen, bei Strafe der Confiscation seines bereits mit Scauestec belegten Vermögens 
ensnen 4 Monaten slch bei der unterzeichneten Behörde zu melden. K. Oberamt. 
Mergentheim. Nachstehende Militatroflichelge des biessgen Oberamts, welche sich von der 
Wöäürttembergischen Occupation an, bis Ende Aug. 100. von Hause hinwes begeben haben, wer- 
den annut unter der Bedrohung der Vermögens- Confiscation zum zweitenmal aufgeserdert, sich bin- 
neu 4 Monaten bei der unterjeichneten Stelle unfeblbar einzufinden und über ihr Ausbleiden zu ver- 
antworten. Ven Mergentheim: Georg Jos. Buchner, Beodienter. Ven. Deubach: An- 
dreas Tremel, Kelner. Koͤn. Obetamt. 
Mergenthbeim. Nachstehende Militairpflichtige des biesigen Oberamts, welche sich nach der 
Conscriptiens- Ordnung von 1806. und vor jener von 1800. entfernt haben, werden annt zum fünf- 
tenmal vorgeladen, sich innerbalb 4 Monaten unfeblber bei der unterzeichneten Stelle einzufinden, 
und sich uͤber ihr bisheriges Ansbleiben zu verantworten, mit dem Bemerken, daß im Ausblerbungs= 
all ihr gegenwärtiges und zutkünftiges „Vermögen confiseirt werden soll. Von Abelbuen: 
ob. Ge. Ekerk, Mezgee. Bon kaudendach: Job. Ge. Dörr, Schneider. Ven Münster: 
adr. Gernhard, Schäfer. Bon Reunkirchen: Isak Samuck, Jude. Von Rinderfeld: 
2½% Simon Pfeifer, Weber. Von Borbachtzimmern: Johann Ge. Meinigbeim, Bauer. 
on Weikersbelm: Job. Julius Fried. Krauß, n#led. Dr. Joh. Heinr. Ernst Gisell, Avotbe, 
ker. Joh. Ge. Barth, Glaser. Joh. korenz Heknann, Schmid, Johann Albrecht Keirel, Beker. 
Hieronimus Brenneisen, Bauer. Kön. Oberamt. 
Mergentbeim. Der Conseriptionspflichtige Martin Michel Margeth, Bedienter von Der- 
gentheim, welcher sch im Julii 1809. von Hause entfernt hat, wird anmit zum zweitenmal aufgefor- 
dert, innerhalb 4 Monatken vor unkverzeichneter Bebörde zu erscheinen, und sich über sein bisheriges 
Ausbleiben zu verantworten, widrigenfalls er die auf sein Richtrerscheinen gesezte Strafe zu gewättis 
gen hat. Koͤn. Oberamt. 
Mecrgentheim. Der abwesende Militairpflichtige Jobann Kilian Brand, Beker, von Rinder- 
feld, hiesigen Oberamts, wird unter dem Praͤjudiz der Confiscation seines bercits annotitten Ver- 
moͤgens hiemit zum sechtenmal aufgefordert, innerhalb 4 Monaten sich nach Hause zurüf zu begeben, 
und den Conserspeions" Gesezen Genüge zu leisten. Kön. Oberamt. 
Obermarchtbal, Oberamts Ehingen. Der Conscriptionsps#icheige Georg Echelkle von Ober- 
marchthal bat sich in das Oestreickische begeben, ebue dem Nuf iur Rükkehr bisber Folge geleistet 
zu daben. Derselbe wird daber in Gemätbeit allerhöchten Dekrets zum dricten, und leztenmal auf- 
gefordert, binnen 4 Monaten, um H gewißer in seine Hemath zurükzukehren, als er widrigenfals 
die Confiscation seines Vermögens zu erwarten hat. K. Oberamt. 
Rottenburg am Rekar. Der im November vor. Jahes zurükgekommene Militairpflichtise 
Jobann Conrad Gmirod, Weber von Bedelsbausen, 27 J. all, 8 Joll s Lin. gros, bat sich wieder- 
bolt entferut, und wird daher, in Folse allerböchsten Befehls, neuerdingen ediktalicer vorgeladen, 
binnen 4 Monaten, wolche für den ersten Termin gelten, in seinem Heimwesen zu erscheinen, odes 
sich der Confiscation seines Vermögens zu gewärtigen. Obetamt.
	        
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