Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1814. (9)

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Sulz. Jobann Sautter von Dürrmekestecten, der schon im J. 1811. die Anweisung zur Räk, 
kehr ins Vaterland, und den dazu nötbigen Paß erhalten, inzwischen aber noch nicht zurükgekommen 
(K, wird ducch gegenwärtige Sdiktal, Kadung unter Anberaumung eines 4 monatlichen Lermins zum 
weitenmal um so mehr zur unverzüglichen Räkkehr in #ein Heimwesen und zur unverweilten Stellung 
Kor d#as ihm vorgesezte Oberamt ausgefordert, als im Fall späterer Stellung er geschäcftere körver" 
liche Strafe, verlängerte Militairdienstzeit und nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen die Confisca= 
tion seines gesenwärtigen und des ihm während seiner Abwesenheit anfallenden Vermögens zu gewar. 
ten hat. Kön. Oberamt. 
Hobenaver d.3 Michael Häberle von Gmünd, karbolisch, ledig, ven Prefesslon ein Mau- 
r#er, welcher wegen Ungehorsam gegen die Conscriptions Geseze mit 1# säbriger Capitulation bei dem 
Kand Regiment Nr. 1. Ulm afsenkirt wurde, ist aus der Garnison kudwigsburg desertirt. Derfelbe 
ist 21 7 alt, 5 Fuß 7 Foll 6 kin. groß, bat ein länglicht blasses Gesicht, schwarze Haare, cine 
spizige Rase, schwarze Augen, schwarzbraune Augenbraunen, gute Zähne, ein länglichtes Kinn, und 
trug bei seiner Entweichung 1 runden Huc, bechtgrau tüchenes Kittele gelbgestreift seidene Weste, 
schwarz seidenes Halstuch, lange dunkelblau tüchene Hosen, schwarze tüchene Gamaschen und Echu- 
de. Samtliche hohe und niedere Orts, Obrigkeiten werden nun biemit aufgesorrert, auf den Häber= 
le genau fahnden, ihn im Betretungsfall arretiren, und an disseitiges Regiment einliefern zu lassen. 
HOen 14. Merz 1814. Commando des Land-Regiments Rr. 1. Ulm. 
Pfauhausen. Der hieunken ignalisirte Jobann Georg Link, obligater Bedlenter beim Kö-= 
nigl. Cavallerig= Regiment Nr. 3. Dragoner Kronprinz, ist in der Nacht vom 3 aauf den 9. d. M. 
entwichen. Süämtliche Hochlöbl. Obrigkeiten werden ersucht, auf diesen Deserteur zu fahnden, und 
ihn im Beerctungsfall wohlverwahrt an das nächste Württemb. Militatr-Commando oder hieber ein- 
luliefern. Signalement. Derselbe ist 33 J. alt, von Professlon cin Beker, s Fuß 2 Zoll groß, hat 
chwarze abgeschnittene Haarc, schwarze Augen, einen kleinen Schnurrbart, gute Zaͤhne, und ein 
blatzes bageres Angesicht. Bei seinem Entweichen trug er er einen Cavallerie" Tschako mit schwar- 
zem Wachstuch öberzogen, ein schwarz seidenes Halstuch, einen grün rüchenen Ueberrok, nebft ei- 
nem großen mit rothem Tuch engefaßten Kragen, graue weite Hosen und Stiesel. Eßlingen, den 
22. Merz 1813. Kön. Oberame. 
Horb. Wit allerhöchster Genehmigung vom 3 2. Jan. d. J. werden in denen zum Amteschreibe- 
rei- Vezirk Weittenburg gebhörigen Orcschaften Abldorf, Bieringen, Birlingen, Börstingen, Felldork, 
Dübl am Nekar samt Egelstall, Mäbringen, Rohrdorf, Sulzau, Wachenderf, Weittingen und 
Wiesenstelten samt Oommelspecg, die Unterpfands= Böcher renovirt. Es werden deswegen alle die- 
jenige, welche für angelichene Capitalien oder für Forderungen aug Erbrecht, Ehe oder andern 
Comtakten, ein förmliches oder gesczliches Pfand oder bedungenes Eigentbums Recht auf Gebau= 
den ader Gütern, oder auf Revenüen und Gesällen, in obbemelten Orlen anzusprechen baben, hie- 
mit öffentlich au'gesordert, ihre in Handen habende Obligationen und Urkunden, entweder in Origi 
nal gegen eigenbändig unterteichnelte Empfangscheine von dem Amtsschreiber, oder in glaubwürdiger 
Abscheift von dato inner 3 Mona#en der Amtsschreiberei Weittenburg, welche ihren Siz bier in 
Horb hok, zu übcrgeben, oder sich zu gewärtigen, daß im Unterlassungs, Fall ihre Unterpfandsrechte 
nicht mehr beruksichtiget werden. Den 26. Febr. 1314. Kön. Obcramt. 
Marbach. Do die bie und da eingerissene Nindviehseuche wiederum nachgelassen hat, und des- 
wegen die Abbaltung der Vichmärkte wieder allergnädigst gestatte ist; se wird auch der Beilsteiner 
auf Dienstag den 12 April fallende Viehmarkt jedoch unter der Einschränkung abgebalten werden, 
daß #1) durchaus kein ansländisches Rindvieb werde zugelassen werden, und 2) seder Innländer, 
welcher Vich #zu Markte treiben will, sich mit einer Urkunde leqrimiren müsse, daß in seinem Ort 
entweder die Vichseuche nie gewesen oder seit 6 Wochen gänzlich aufgehört habe. Den 18. Mert 
v*7%44. Kön. Oberamt.
	        
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